Eine Lohnsteuer-Anmeldung (LStA) ist grundsätzlich im vorgegebenen Meldezeitraum einmalig an das Finanzamt zu übermitteln. Teil - bzw. Mehrfachmeldungen je Meldezeitraum sind vom Finanzamt dabei explizit ausgeschlossen.
Sofern du als Quartals- oder Jahresmelder unterjährig (also Abrechnungsstart zwischen Februar und Dezember) vom Steuerberater oder einem anderen Anbieter zu Lexware Office Lohn & Gehalt wechselst, können Lohnsteuerwerte aus zwei unterschiedlichen Quellen vorliegen, die in eine Lohnsteuer-Anmeldung zusammengefasst werden müssen.
Bei dieser Herausforderung möchten wir dich in diesem Artikel gerne unterstützen.
Zu Beginn möchten wir dir erklären, wie Lexware Office die Werte für eine Lohnsteuer-Anmeldung ermittelt:
Lexware Office prüft in jedem Abrechnungsmonat, welchen Meldezeitraum der Lohnsteuer Sie im Bereich Lohn → FIRMA hinterlegt haben
Anhand dieser Angabe entscheidet Lexware Office, ob für diesen Abrechnungsmonat eine LStA an das Finanzamt gesendet werden muss und ob ggf. Werte aus Vormonaten kumuliert mit eingerechnet werden müssen
Lexware Office kann für die LStA jedoch ausschließlich Lohnsteuerwerte miteinbeziehen, die auch bei Lexware Office Lohn & Gehalt abgerechnet wurden
Beispiel:
Ihr Unternehmen hat bisher beim Steuerberater abgerechnet und Sie wechseln im Abrechnungsmonat Februar zu Lexware Office Lohn & Gehalt. Die LStA muss quartalsweise erfolgen. Die Meldung des 1. Quartals muss die Monate Januar - März beinhalten.
Dies bedeutet konkret, dass die Lohnsteuerwerte für Januar beim Steuerberater liegen und ab Februar bei Lexware Office. Die automatisch generierte Lohnsteuer-Anmeldung von Lexware Office ist daher unvollständig, da der Januar fehlt. Eine LStA für das 1. Quartal vom Steuerberater würde abgelehnt werden, da Teilmeldungen vom Finanzamt nicht akzeptiert werden.
Lösungsweg:
Ermittle die Beträge für die Lohnsteuer, die Kirchensteuer (je Konfession) und den Solidaritätszuschlag für den vorgesehenen Meldezeitraum, die außerhalb von Lexware Office Lohn & Gehalt abgerechnet wurden.
Tipp: Verwende bspw. das letzte Lohnjournal aus dem vorherigen Lohnprogramm oder wende dich an deinen Steuerberater.
Lade dir in Lexware Office das Dokument "Lohnsteueranmeldung" des betroffenen Meldezeitraums (im Beispiel wäre es März) aus den Arbeitgeber-Dokumenten herunter.
Summiere die jeweiligen Beträge aus beiden Dokumenten (Lohnsteuer, die Kirchensteuer (je Konfession) und den Solidaritätszuschlag).
Logge dich in das ELSTER Portal ein und gib eine neue LStA für den vollständigen Meldezeitraum ab. Das Finanzamt sollte nur die zuletzt abgegebene LStA berücksichtigen.
Drucke die manuelle LStA über ELSTER aus und lege diese für eine etwaige Prüfung in deinen Unterlagen ab.
#Vortragswerte Lohnsteuer-Anmeldung, Lohnsteueranmeldung unterjährig