Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt Ihre Lohnsteuer automatisch ein – so verpassen Sie keine Zahlungsfrist mehr. So richten Sie das Lastschriftverfahren Schritt für Schritt ein.
Hintergrund
Je nachdem, ob Sie monatlich, quartalsweise oder jährlich Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden und bezahlen, gelten unterschiedliche Termine für die Lohnsteueranmeldung und die Zahlung der Steuer.
Die Lohnsteueranmeldung muss in der Regel bis zum 10. des Folgemonats abgegeben sein. Für die Zahlung der Lohnsteuer haben Sie anschließend noch eine kurze Kulanzfrist.
Den Abgabetermin der Lohnsteueranmeldung haben Sie mit Lexware Office Lohn & Gehalt bereits im Griff. Damit auch die Lohnsteuer immer pünktlich auf dem Konto des Finanzamts ankommt, empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
Wichtig: Bei Lastschrift keine Überweisung in Lexware Office nötig
Sobald das SEPA-Lastschriftmandat beim Finanzamt aktiv ist, zieht das Finanzamt die Lohnsteuer selbst ein. Sie müssen die Lohnsteuer dann nicht mehr über Lexware Office überweisen – es wird hierfür keine Überweisung vorbereitet oder angelegt.
Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats
Das Finanzamt darf die Lohnsteuer nur dann einziehen, wenn Sie eine ausdrückliche Erlaubnis erteilt haben. Diese Erlaubnis nennt man SEPA-Lastschriftmandat.
Mandat nicht direkt über Lexware Office möglich
Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie dem Finanzamt nicht direkt über Lexware Office Lohn & Gehalt erteilen – eine entsprechende Schnittstelle stellt das Finanzamt nicht bereit. Sie reichen das SEPA-Lastschriftmandat stattdessen digital über Mein ELSTER oder per Post ein – siehe Abschnitt „Möglichkeiten der Abgabe beim Finanzamt".
Hinweise zum Ausfüllen
Beim SEPA-Lastschriftmandat handelt es sich um ein Formular. Die meisten Angaben sind schnell ausgefüllt:
Ihr zuständiges Finanzamt
Angaben zum Kontoinhaber (Name, Adresse)
Bankverbindung, von der die Lohnsteuer abgebucht werden soll
Ihre Steuernummer
Steuerart, für die das SEPA-Lastschriftmandat gilt
Tipp: In den meisten Formularen können und sollten Sie das SEPA-Lastschriftmandat auf den Einzug der Lohnsteuer beschränken. Alle anderen Steuerarten (z. B. Umsatzsteuer) laufen dann weiter wie bisher.
Möglichkeiten der Abgabe beim Finanzamt
Ein SEPA-Lastschriftmandat beim Finanzamt erteilen Sie am sichersten und einfachsten digital über Mein ELSTER oder klassisch per Post. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig.
Weg 1: Über Mein ELSTER (ohne Unterschrift)
Laden Sie das SEPA-Lastschriftmandat-Formular von der Webseite Ihres Bundeslandes herunter (oder nutzen Sie die Funktion direkt im Steuerprogramm).
Füllen Sie das Formular aus – inklusive IBAN, BIC und Ihrer Steuernummer.
Senden Sie das Dokument als Anhang über die Funktion „Sonstige Nachricht" in Ihrem authentifizierten ELSTER-Account an Ihr Finanzamt. Hierbei entfällt die Unterschrift.
Weg 2: Per Post (im Original)
Laden Sie das Formular für Ihr Bundesland herunter (z. B. über das Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg).
Drucken Sie das Dokument aus und versehen Sie es mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten werden in der Regel beide Unterschriften benötigt.
Senden Sie das Original per Post an Ihr zuständiges Finanzamt.
Wichtige Hinweise
Frist: Das SEPA-Lastschriftmandat muss dem Finanzamt spätestens am Fälligkeitstag der jeweiligen Steuer vorliegen.
Gültigkeit: Das SEPA-Lastschriftmandat bleibt so lange gültig, bis Sie es widerrufen. Bei einem Wechsel des Bankkontos oder dem Erhalt einer neuen Steuernummer muss ein neues Mandat erteilt werden.
SEPA-Lastschriftmandat herunterladen
Für jedes der 16 Bundesländer gibt es ein eigenes Formular. Wir haben alle für Sie verlinkt:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
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