Durch gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben deine Daten auch nach der Kündigung deines Accounts erhalten. Diese Pflichten heißen GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) und schreiben vor, dass Buchhaltungsdaten langfristig aufbewahrt werden müssen.
Du kannst dich weiterhin in deinen Account einloggen und alle bisher erfassten Daten und Belege in Lexware Office einsehen. Meldet sich später ein Betriebsprüfer bei dir, stehen deine Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer weiterhin bereit.
Welchen Zugriff habe ich nach der Kündigung noch auf meine Daten?
Nach der Kündigung hast du weiterhin Lesezugriff auf deine Daten und Belege im Account. Neue Belege erfassen oder bestehende Daten verändern kannst du nach der Kündigung nicht mehr. Melde dich einfach mit deinen gewohnten Zugangsdaten an, um deine Daten einzusehen.
Hinweis: Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten werden deine Daten – inklusive Lesezugriff – für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert.
Was, wenn ich meine Daten stattdessen löschen oder exportieren möchte?
Du kannst deine Daten jederzeit vollständig löschen lassen oder aus deinem Account exportieren – auch nach der Kündigung ist das möglich. Wie du deinen Account vollständig löschst, erfährst du im Artikel Wie lösche ich meinen Account?
Hinweis: Die Aufbewahrung deiner Daten über die Kündigung hinaus ist bis auf Weiteres kostenlos. Lexware Office kann diese Regelung künftig ändern und für die weitere Aufbewahrung eine Gebühr verlangen.