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Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz?

Welche Gewinnermittlungsart trifft auf meine Firma zu?

Verfasst von Johanna

Bei der Unternehmensgründung hast du für das zuständige Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und dort neben den allgemeinen Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit auch die Gewinnermittlungsart (Einnahmenüberschussrechnung oder Vermögensvergleich (Bilanz)) definiert:

Falls du den Fragebogen gerade nicht zur Hand hast und bisher auch noch keinen Jahresabschluss erstellt hast, kann dir dein Unternehmenstyp Aufschluss darüber geben, wie du deinen Gewinn ermitteln musst.

Welcher Unternehmenstyp bin ich?

Die Rechtsform (auch Unternehmenstyp) hat Einfluss auf unterschiedliche Faktoren deines Unternehmens, wie z.B. die Buchführung, die Eröffnung des Geschäftskontos und die Haftungsbestimmungen.

Hierbei handelt es sich um den rechtlichen Rahmen einer Firma. Dieser beeinflusst maßgeblich wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Formalitäten.

In Lexware Office kannst du den Unternehmenstyp in deinen allgemeinen Einstellungen (unter Einstellung>Allgemeine Einstellungen) hinterlegen:

Nachfolgend findest du eine Auflistung der Unternehmenstypen, die du in Lexware Office einstellen kannst, sowie die dazugehörige Gewinnermittlungsart.

Einzelunternehmen

Unternehmenstyp / Rechtsform

Gewinnermittlung

Einzelunternehmen

EÜR* / Bilanz**

Freiberufler

EÜR* / Bilanz**

Freier Mitarbeiter

EÜR* / Bilanz**

eK (eingetragener Kaufmann)

EÜR* / Bilanz**

Personengesellschaften

Unternehmenstyp / Rechtsform

Gewinnermittlung

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

EÜR* / Bilanz**

OHG (offene Handelsgesellschaft)

Bilanz

PartG (Partnerschaftsgesellschaft)

EÜR* / Bilanz**

Zu den Personengesellschaften zählen auch die Kommanditgesellschaften

Darunter fallen folgende Rechtsformen:

Unternehmenstyp / Rechtsform

Gewinnermittlung

GmbH & Co. KG

Bilanz

KG

Bilanz

Kategorien für Kapitalgesellschaften

Unternehmenstyp / Rechtsform

Gewinnermittlung

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Bilanz

GmbH i.G. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung)

Bilanz

UG (Unternehmergesellschaft)

Bilanz

UG i.G. (Unternehmergesellschaft in Gründung)

Bilanz

Limited

Bilanz

Sonstige

Unternehmenstyp

Gewinnermittlung

Stille Gesellschaft

EÜR* / Bilanz**

eG (eingetragene Genossenschaft)

Bilanz

*Bei einem Umsatz von mehr als 800.000 EUR oder Gewinn von mehr als 80.000 EUR pro Kalenderjahr muss eine Bilanz erstellt werden (Quelle: §141 AO). Ausgenommen von dieser Regelung sind Freiberufler, da diese grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht befreit sind.

**Hier besteht eine Wahlmöglichkeit, sodass eine freiwillige Bilanzierung möglich ist.

👉 Solltest du dir dennoch nicht sicher sein, empfehlen wir Rücksprache zu deiner Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt zu halten.


Stichwörter: Gewinnermittlung, Gewinnermittlungsart, EÜR, Bilanz

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