Steuerkachel ein- und ausblenden:
Damit du deine Steuerkachel im Dashboard sehen kannst, sind zunächst einige Einstellungen zu hinterlegen.
Du kannst direkt im Dashboard auf "EINRICHTEN" klicken:
Alternativ kannst du die Einstellungen auch über den Reiter Buchhaltung → Steuerliche Meldungen steuern. Oben rechts findest du die „Einstellungen".
Hier lässt sich dann die Steuerkachel über "Kachel anzeigen" ein- oder ausblenden:
Damit die Steuerkachel auch die korrekten Werte anzeigt, sind die Einstellungen (Meldezeitraum und Zahlweise) zu den Umsatzsteuervoranmeldung einzurichten.
Falls du eine Dauerfristverlängerung hast, kannst du diese hierbei hinterlegen.
Speichere diese Einstellungen im Anschluss ab.
Gut zu wissen: 💡
Ob du die Umsatzsteuervoranmeldung mit Lexware Office oder doch extern, z.B. mit Hilfe der Steuerberatung, meldest, ist dir überlassen.
Die Einstellungen führen zu keiner Pflicht zum Versand mit Lexware Office.
Für die Anzeige der Steuerkachel sind diese Einstellungen jedoch eine technische Voraussetzung.
Was zeigt die neue Steuerkachel?
In der neuen Steuerkachel siehst du zunächst die aktuelle Meldung mit der Zahllast bzw. dem Überschuss (Erstattung). Aktuell bedeutet in diesem Fall der Meldezeitraum, der laut Abgabefrist derzeit abgegeben werden muss.
Hast du als Meldezeitraum "Quartal" eingestellt, wird dir das aktuell abzugebende Quartal eingespielt. Falls du eine Dauerfristverlängerung hinterlegt hast, erscheint dir die angepasste Abgabefrist.
Sollte die Abgabefrist abgelaufen und keine Meldung im System registriert worden sein, erhält die Steuerkachel einen Warnhinweis ⚠️:
Außerdem siehst du bereits eine Vorschau auf die nächste Meldung.
Ebenfalls mit Zahllast/Überschuss und der individuellen Frist.
Die Anzeige stellt sich auf die nächste Meldung um, sobald die Abgabefrist erreicht wurde. Das bedeutet, die Anzeige wird über die Abgabefrist gesteuert und nicht anhand der tatsächlichen Übermittlung.
Ein Beispiel:
Die Abgabefrist für Q2 ist am 10.07.2025. Die Abgabefrist für Q3 ist am 10.10.2025. Unter der „Aktuellen Meldung" wird bis zum 10.10.2025 die Meldung Q2 angezeigt. Sie ändert sich nach dem 10.10.2025 auf Q3.
Hinweis: Bei eingestellter Dauerfristverlängerung verschieben sich die Abgabefristen, und somit auch die "aktuelle Meldung" um einen Monat.
Abgabehinweis für abgelaufene Zeiträume bzw. für Zeiträume ohne Abgabepflicht
Der Abgabehinweis wird anhand der getroffenen Einstellungen, wie z.B. "monatliche Abgabe", angezeigt.
Da es derzeitig leider nicht möglich ist ein Startdatum für die Abgabepflicht, den Wechsel in die Regelbesteuerung oder auch den Wechsel des Abgabezeitraumes
zu hinterlegen, zeigt die Anwendung auch vergangenen Zeiträume auf.
Dies kann derzeit nicht deaktiviert werden. Für dich besteht in diesem Fall kein Handlungsbedarf. Im Laufe der Nutzung und des Ablaufs des aktuellen Meldezeitraumes wird sich diese Anzeige fortlaufend verändern und der jetzt für dich „falsche" Zeitraum verschwindet.
Ich melde über meine Steuerberatung. Ich möchte keine Erinnerung sehen.
Sollte die Abgabefrist abgelaufen und keine Meldung im System registriert worden sein, erhält die Steuerkachel folgenden Warnhinweis:
Falls du mit deiner Steuerberatung meldest und diese Erinnerung nicht sehen möchtest, kannst du diese wie folgt ausschalten:
Gehe über das Zahnradsymbol auf "Allgemeine Einstellungen".
Scrolle runter bis zu Steuerkanzlei und wähle "Ich habe einen Steuerberater/eine Steuerberaterin" (1). Hier kannst du dann im zweiten Schritt die "Umsatzsteuervoranmeldung" auswählen (2). Speichere die Einstellung ab (3).
Danach sollte die Kachel ohne Warnhinweis angezeigt werden:








