Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Kernstück des Umsatzsteuer-Kontrollverfahrens innerhalb der EU. In der ZM werden alle Produktverkäufe in einen anderen EU-Mitgliedstaat und auch sonstige Leistungen wie Provisionseinnahmen aufgelistet. Grundlage dafür ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) des Kunden und die Summe der Umsätze.
Art der Leistung
Im ZM-Protkoll wird die USt-IDNr. des Kunden aufgelistet - die Auslandsumsätze unterteilt nach der Art der Leistung. Somit kann es vorkommen, dass eine USt-IDNr. bzw. ein Kunde zweimal aufgelistet wird - aber mit unterschiedlichen Leistungsarten.
Lexware Office unterscheidet in:
L = Innergemeinschaftliche Lieferung
S = Sonstige (Dienst-) Leistungen
Meldezeitraum + Abgabefrist
In der Regel wird die ZM im gleichen Zeitraum wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermittelt, also monatlich oder quartalsweise (im Ausnahmefall auch jährlich). Die Meldung muss spätestens bis zum 25. Tag des Folgemonats an das Finanzamt übermittelt werden. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Dauerfristverlängerung in Anspruch genommen wird.
Eine ZM ist nur dann zu übermitteln, wenn im entsprechenden Meldezeitraum Umsätze in einen anderen EU-Mitgliedstaat getätigt wurden. Wurden keine Auslandsumsätze getätigt ist, keine Nullmeldung erforderlich.
Bitte beachte, dass die ZM separat und unabhängig zu deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung an ELSTER übermittelt werden muss.
Die Anleitung dafür findest du in unserem Wissensartikel "Wie gebe ich meine Zusammenfassende Meldung ab?"
Wie kommen die Daten in die Zusammenfassende Meldung?
Maßgeblich für die Ermittlung der zu meldenden Daten sind die Umsätze, die auch in der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) enthalten sind. Solltest du bei Umsätzen Angaben zum Leistungsdatum bzw. Leistungszeitraum getätigt haben, so wird dieses als Stichtag für die ZM herangezogen.
Hinweis: Seit dem 01.09.2022 wird in Lexware Office die ZM nach Leistungsdatum ermittelt. Diese Umstellung kann dazu führen, dass Meldezeiträume korrigiert werden müssen. Falls dies bei dir zutreffen sollte, werden wir dich selbstverständlich informieren. Andernfalls hast du nichts weiter zu beachten.
Ausgangsbelege (Rechnungen und Rechnungskorrekturen)
Wenn du Ausgangsbelege erfasst, kannst du Innergemeinschaftliche Lieferungen berücksichtigen. Aktiviere im Kontaktdatensatz einfach die Option Steuerfreie Rechnungen erlauben.
Stellst du das nächste Mal eine Rechnung in Lexware Office an einen Kunden mit einer Umsatzsteuer-ID aus der EU, so bietet Lexware Office automatisch an, diese als „Innergemeinschaftliche Lieferung" zu stellen.
Belegerfassung: Typ Einnahme oder Einnahmen-Minderung
In Lexware Office stehen dir zum Erfassen der Umsätze in einen anderen EU-Mitgliedstaat zwei Einnahmen-Kategorien zur Verfügung:
Innergemeinschaftliche Lieferung [L, 41]
Fremdleistungen § 13b [S, 21]
Wähle einfach die Kategorie – um den Rest kümmern wir uns, so dass die Angaben in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Zusammenfassenden Meldung – wie vom Gesetzgeber gewünscht – übereinstimmen.