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Anlagegut mit mehreren Bestandteilen

Ist das Anlagegut selbstständig nutzbar oder müssen mehrere Bestandteile gemeinsam erfasst werden? Wie kann ich meine Anlage erweitern?

Verfasst von Diana

📖 Es gibt Gegenstände die du nicht eigenständig, also ohne weitere Wirtschaftsgüter, nutzen kannst. Diese sind mit den anderen Bestandteilen gemeinsam abzuschreiben.

Damit du diese Anlagen korrekt erfassen kannst, sind zunächst folgende Fallkonstellationen zu unterscheiden:


1 ) Erfassung eines Anlageguts mit mehreren Bestandteilen

Erfasse die Belege einzeln über die Belegerfassung auf dieselbe Anlagekategorie.

Eine Auswahl an Anlagenkategorien findest du in der Erweiterten Kategoriensuche:

Tipp: ✏️ Notiere jeweils im Feld "Beschreibung (optional)" den Zusammenhang mit dem späteren Anlagegut.

Bei der Frage - Möchtest du diese Ausgabe jetzt als Anlagegut erfassen? - wähle "später".

(Erscheint nur bei Anschaffungskosten von über 250 €).

✔️ Die Buchung auf das entsprechende Anlagekonto ist erfolgt.


Der Kauf eines Anlagegutes ist im ersten Schritt erfolgsneutral.

D.h. die gerade gebuchten Anschaffungskosten werden nicht in der EÜR oder GuV ausgewiesen.

Erst mit der monatlichen Abschreibung erfolgt die Berücksichtigung als Ausgabe.
Dafür erfassen wir nun das Anlagegut in der Anlagenverwaltung:

Wenn du die einzelnen Belege erfasst hast, gehe vom Menüpunkt "Buchhaltung" auf den Reiter "Anlagen", damit die Anlage erfasst und abgeschrieben werden kann.

Oben links findest du den grünen Button "+ neue Anlage erfassen".

Erfasse nun die gesamte Anlage. Dabei entspricht der Anschaffungswert der Summe der einzelnen Bestandteile.
Für das Anschaffungsdatum kannst du ggf. das Datum des zuletzt angeschafften Bestandteils nutzen. Grundsätzlich beginnt die Abschreibung nämlich erst dann, wenn das Wirtschaftsgut seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann, also dann, wenn du es tatsächlich für deinen Unternehmenszweck nutzen kannst. Im Zweifel halte diesbezüglich Rücksprache mit deinem Steuerberater.

Tipp: ✏️ Notiere auch hier den Zusammenhang mit den einzelnen Belegen.

✔️ Geschafft, dein Anlagegut wird nun automatisch abgeschrieben!

Die monatliche Abschreibungsbuchung erfolgt immer zum Letzten des Monats. Dann siehst du die gewinnmindernde Buchung auch in deiner Gewinnermittlung.


2 ) Nachträgliche Anlagenerweiterung

In einigen Fällen ist ein Wirtschaftsgut nicht selbstständig nutzbar und kann somit als "Zubehör" nicht als separates Anlagengut erfassen werden.

Es muss dem bereits bestehenden Anlagengut, mit dem es benutzt wird, hinzugefügt werden.

🤕 Eine Funktion zur Anlagenerweiterung bieten wir aktuell nicht an.

Du kannst den Kauf mit der passenden Anlagenkategorie erfassen. Damit ist deine Vorsteuer richtig erfasst.

Die gewinnmindernde Abschreibung ist dann extern, z.B. im Zuge deiner Jahresabschlussarbeiten zu erfassen.

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