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Sofortabschreibung bei Computer und Zubehör

Anlagen, Sofortabschreibung, Digitale Wirtschaftsgüter

Verfasst von Johanna


Die Sofortabschreibung - Wahlrecht für Computer und Zubehör

Rückwirkend zum 01.01.2021 wurde vom Gesetzgeber beschlossen, die Nutzungsdauer von Computerhardware und -Software und entsprechendem Zubehör von drei Jahren auf ein Jahr zu reduzieren.

Grund hierfür: diese Wirtschaftsgüter unterliegen einem schnellen technischen Wandel, sind also schnell veraltet.

Eine Nutzungsdauer von einem Jahr entspricht faktisch einer Sofortabschreibung, wie man sie bereits von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) kennt.

Bei der Sofortabschreibung ist der Name Programm. Der gesamte Anschaffungspreis (wie immer der Nettowert, also ohne Umsatzsteuer) wirkt sich zum Anschaffungsdatum unverzüglich gewinnmindernd aus.

Die Verteilung des Aufwands über mehrere Jahre entfällt.

Wichtig: Es handelt sich um ein Wahlrecht. Man hat weiterhin die Möglichkeit lineare bzw. degressiv abzuschreiben.


Für welche Anlagetypen steht mir die Sofortabschreibung zur Verfügung?

Unter die Regelung fallen Anlagen mit einem Anschaffungsdatum ab dem 01.01.2021, die in direktem Zusammenhang mit einem Computer verwendet und mit den folgenden Anlagetypen in Lexware Office erfasst werden:

  • Computer- und Zubehör

  • Standard-Software

  • ERP-Software

  • Foto-/Video-/Audiogerät (darunter fallen z.B. Webcams, Headsets, Lautsprecher oder andere Geräte aus diesem Bereich, die du in Verbindung mit deinem Computer nutzen kannst)

  • Kartenleser / Präsentationsgerät /Projektor

Solltest du dir unsicher sein, ob die Sofortabschreibung in Verbindung mit den genannten Anlagetypen auch für dein Wirtschaftsgut zutrifft, empfehlen wir im Zweifelsfall Rücksprache mit deiner Steuerberatung zu halten.

👉 Erfasst du bspw. die Anschaffung einer Kamera mit dem Anlagetyp Foto-/Video-/Audiogerät, wird dir ebenfalls die Wahlmöglichkeit zur Sofortabschreibung angezeigt. Kameras sind jedoch von dieser Regelung ausgeschlossen und dürfen nicht sofort abgeschrieben werden.


Wie erfasse ich ein digitales Wirtschaftsgut in Lexware Office?

Erfasse einen Ausgabenbeleg über die Anschaffung auf eine Kategorie des Anlagevermögens - in diesem Fall "Betriebs- und Geschäftsausstattung".

Beim Speichern wirst du von Lexware Office gefragt, ob du die Ausgabe auch als Anlage abschreiben möchtest – bitte bestätige dies:

Anschließend wirst du in das Anlagenverzeichnis weitergeleitet und kannst dort deine Anlage erfassen. Der erfasste Ausgabenbeleg und die Anlage stehen nun in direktem Zusammenhang zueinander.

Innerhalb der Anlagenerfassung wählst du einen der genannten Anlagetypen (siehe: für welche Anlagetypen steht mir die Sofortabschreibung zur Verfügung?), z.B. "Computer- und Zubehör" aus:

Innerhalb der Anlagenerfassung werden dir nun zwei Abschreibungsmethoden angeboten, die du selbstständig auswählen kannst. Einmal die lineare Abschreibung über drei Jahre, sowie die Sofortabschreibung, um die Nutzungsdauer auf ein Jahr zu verkürzen.

Diese Auswahl kannst du unter der Abschreibungsmethode einstellen:

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