In der Geschäftswelt kommt es immer wieder vor, dass eine Rechnung, die du einer Kundin oder einem Kunden gestellt hast, nicht bezahlt wird.
Was in einem solchen Fall zu tun ist und wie du diesen Vorgang korrekt in Lexware Office abbilden kannst, erfährst du in diesem Artikel.
Was sind uneinbringliche Forderungen?
Wenn du deinen Kund:innen (Debitoren) eine Rechnung stellst, entsteht aus buchhalterischer Sicht eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen.
Diese Forderung ist zunächst einwandfrei, das heißt: Du erwartest eine Zahlung.
Es kann jedoch vorkommen, dass eine Kundin / ein Kunde nicht zahlen kann. Beispielsweise durch eine Insolvenz, eine erfolglose Pfändung oder Verjährung. In so einem Fall spricht man von einer uneinbringlichen Forderung.
Du als Unternehmer:in bist dann verpflichtet, diese Forderung als Forderungsverlust auszubuchen.
Wie buche ich eine Ausgangsrechnung als "uneinbringlich" aus?
Um eine Rechnung als uneinbringlich auszubuchen wähle zunächst die betroffene Rechnung in der Belegliste, erreichbar über den Menüpunkt „Belege", aus.
Auf der rechten Seite erscheint eine Detailansicht.
Sofern die Rechnung ausbuchbar ist, steht dir über „Weitere Aktionen" (Drei-Punkte-Symbol) die Funktion „Forderung ausbuchen" zur Verfügung:
Sobald du die Forderung ausbuchst erscheint ein Dialog in dem du das Buchungsdatum des Forderungsausfalls festlegen kannst.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit empfehlen wir hierbei auch eine kurze Beschreibung über den Grund des Forderungsausfalls in der Beschreibung zu hinterlegen. So lassen sich deine Handlungen im Falle einer Betriebsprüfung leicht nachvollziehen.
Der offene Gesamtbetrag oder der teiloffene Restbetrag der Rechnung wird immer vollständig ausgebucht. Das Ausbuchen der uneinbringlichen Forderung beendet die Arbeit an dem jeweiligen Beleg.
Aus technischen Gründen erscheint der Beleg in der Belegliste als "bezahlt". Aus den Belegdetails geht die uneinbringliche Forderung und die Höhe des ausgebuchten Betrags hervor.
⚠️ Hinweis: In Lexware Office kannst du sowohl geschriebene Rechnungen als auch Einnahmebelege, die du in der Belegerfassung erfasst hast, ausbuchen.
⚠️ Hinweis: Um die Forderung auszubuchen muss sich die Rechnung / der Beleg im Status "offen" oder "überfällig" befinden. Es muss also noch eine offene Forderung vorliegen.
Welche Einnahmebelege können als "uneinbringlich" ausgebucht werden?
Ein Einnahmebeleg kann in Lexware Office nur ausgebucht werden, sofern für diesen eine der folgende Kategorien verwendet wurde:
Einnahmen
Dienstleistung
Honorar/Gage
Geräteverleih
Prämien
Provision/Courtage
Warenverkäufe
Wartung
Einnahmen als Kleinunternehmer
Sonstige Einnahmen
Miete/Pacht
Patent- und Lizenzverträge
Innergemeinschaftliche Lieferung
Wie geht man mit nicht ausbuchbaren Einnahmekategorien um?
Nicht jede Einnahmekategorie lässt sich direkt als uneinbringliche Forderung ausbuchen. Das betrifft zum Beispiel Bauleistungen nach § 13b UStG oder Buchungen mit reduziertem Umsatzsteuersatz (5 % oder 16 %).
Für diese Fälle gibt es zwei Vorgehensweisen – je nachdem, ob es sich um eine erstellte oder eine erfasste Rechnung handelt.
1.) Erstellte Rechnung: Offene Ausgangsrechnung korrigieren
Handelt es sich bei der offenen Forderung um eine erstellte Rechnung ist in diesem Fall eine Rechnungskorrektur über den offenen Restbetrag zu erstellen.
Die Rechnungskorrektur storniert die offene Forderung und bildet den Forderungsausfall damit ab.
Eine Anleitung hierzu findest du in unserem weiterführenden Wissensartikel: Rechnung korrigieren oder Gutschrift erstellen - so gehst du vor
2) Erfasste Rechnung: Einnahmenminderungsbeleg erfassen
Handelt es sich bei der offenen Forderung um eine erfasste Rechnung ist in diesem Fall ein Einnahmenminderungsbeleg über den offenen Restbetrag
auf denselben Kontakt zu erfassen.
Ein Einnahmenminderungsbeleg wird genauso wie einen Einnahmenbeleg erfasst - bloß die Belegart ist anders:
Als Kategorie ist die dieselbe, also die urspüngliche Einnahmenkategorie zu verwenden.
Ein Belegbild ist nicht nötig. (aktiv unten links auswählbar)
Setze bei diesem Einnahmenminderungsbeleg sowie beim ursprünglichen Einnahmebeleg jeweils die Zahlart Privat.
So gleichen sich beide Belege buchhalterisch aus, ohne dass ein tatsächlicher Zahlungsfluss über dein Bankkonto verbucht wird.
Tipp 💡: Bilanzierst du dein Unternehmen, lässt du diesen Vorgang am besten von deiner Steuerberatung bewerten. Sie kann die uneinbringliche Forderung bei Bedarf direkt über die Kanzleisoftware korrekt umbuchen.
Auswirkung der Ausbuchung in der Gewinnermittlung
Das Ausbuchen einer uneinbringlichen Forderung hat je nach Gewinnermittlungs- und Besteuerungsart unterschiedliche Auswirkungen auf deine Buchhaltung.
Hierbei werden automatisch die passenden Konten, abhängig von der Umsatzart angewendet.
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
In der EÜR werden die Konten für Forderungsverluste nicht ausgewiesen, da hier mangels Zahlung noch kein Erlös entstanden ist.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
In der GuV werden ausgebuchte Forderungen dem ursprünglichen Erlös gegenübergestellt und als "Sonstiger Aufwand" gewinnmindernd verbucht.
Auswirkung auf die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA)
Ist-Versteuerung: Bei der Ist-Versteuerung ist keine Korrektur in der USt-VA nötig, da noch keine Zahlung erfolgt ist.
Soll-Versteuerung: Bei der Soll-Versteuerung wurde die Umsatzsteuer meist bereits gemeldet und geleistet. In der Periode, in der die uneinbringliche Forderung ausgebucht wurde, erfolgt eine Korrektur in der USt-VA.
Die Bemessungsgrundlage der Umsatzart wird reduziert und eine Rückerstattung erfolgt. Dies wird durch einen zusätzlichen Ausweis in der Pos. 50 deutlich.
🔎 Beispiel: Die Rechnung (100 € + 19 € USt) vom 02.02.2024 wird in der USt-VA Februar 2024 gemeldet. Am 15.01.2025 wird klar, dass der Betrag nicht mehr gezahlt wird. Der Forderungsausfall wird am selben Tag gebucht.
In der USt-VA Januar 2025 erfolgt eine Korrektur der "Umsätze zum Steuersatz 19%" um den Betrag von 19 €.
Hinweis 💡 Falls du als Soll-Versteuerer die uneinbringliche Forderung in eine bereits gemeldete Periode buchst, ist die Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig.
Was passiert, wenn doch noch eine Zahlung eingeht?
Erhältst du unerwartet zu einem späteren Zeitpunkt doch noch eine Zahlung des Kunden, nachdem die Forderung bereits als Forderungsverlust abgeschrieben wurde, kannst du diese Zahlung erneut als entsprechende Einnahme kategorisieren.
Falls ein Forderungsausfall versehentlich gebucht wurde, kann dieser rückgängig gemacht werden, solange er noch nicht festgeschrieben ist.
Suche dazu den ausgebuchten Beleg und klicke auf das Stiftsymbol.
Es erscheint eine Abfrage, ob du den Forderungsausfall stornieren möchtest. Bestätige dies mit „Ausfall stornieren".
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