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Die Elster-Positionen in der USt-VA

Wie werden die Geschäftsvorfälle in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt?

Verfasst von Diana

Buchungen werden erzeugt, indem Rechnungen geschrieben, Belege erfasst und diese im Anschluss einem Bankumsatz, der Kasse oder der Zahlart "privat" zugeordnet werden.


Dabei wird für jeden Geschäftsvorfall automatisch die passende Position in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) befüllt, sodass deine USt-VA für die Übermittlung an das Finanzamt bereit ist.


Dieser Artikel zeigt dir die Logik hinter der Berücksichtigung in der USt-VA.



Wann sehe ich meine Einnahmen in der USt-VA?

✔️ Bei der Istversteuerung gehen Einnahmen zum Zahldatum in die USt-VA ein.

✔️ Bei der Sollversteuerung gehen Einnahmen zum Leistungsdatum in die USt-VA ein. Hat der Einnahmenbeleg kein Leistungsdatum, dann wird das Belegdatum genutzt.

Sonderfall: Bei der Sollversteuerung gilt auch das Prinzip der Mindest-Ist-Besteuerung. Hierbei ist die Umsatzsteuer bereits zum Zahldatum abzuführen, wenn das Zahldatum vor dem Leistungs-/ bzw. Belegdatum liegt.

✔️ Einnahmen aus Fremdleistungen §13b bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen werden unabhängig von der Soll- oder Ist-Versteuerung nach dem Beleg- oder wenn vorhanden nach dem Leistungsdatum in der USt-VA berücksichtigt.

Merksatz:

Die Sonderregelung der Ist-Versteuerung, also das Pendent zur Soll-Versteuerung, betrifft lediglich die Einnahmen und die Umsatzsteuer.

Die Ausgaben und deren Vorsteuer (VSt) werden hiervon nicht berührt.


Wann sehe ich meine Ausgaben in der USt-VA?

✔️ Die Ausgaben werden, unabhängig von der Besteuerungsart (Soll- oder Ist-Versteuerung) immer mit Belegdatum in der USt-VA berücksichtigt.

✔️ Auch Ausgaben für "Fremdleistungen §13b" bzw. "innergemeinschaftliche Erwerbe" werden nach Belegdatum in der USt-VA berücksichtigt.


Unter welcher USt-VA-Position erfolgt der Ausweis?

Die Tabelle zeigt dir, nach welchem Datum eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung in der USt-VA eines bestimmten Übermittlungszeitraums (Monat oder Quartal) berücksichtigt wird.

Grundsätzlicher Ausweis zum Leistungs- bzw. Belegdatum:

USt-VA Position

ZM

Ausnahme: Ausweis nach Zahldatum bei:

Umsatzsteuer (Einnahmen)

zu 19% USt

81

❌ Ist-Versteuerung

zu 7% USt

86

❌ Ist-Versteuerung

zu 5%/ 16% USt

35

❌ Ist-Versteuerung

Vorsteuer (Ausgabe)

zu 5%, 7%, 16% 19% VSt

66

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

62

Sonderfälle Einnahmen

Innergemeinschaftliche Lieferung

41

ja (L)

Ausfuhrlieferung an Drittländer

43

Innergemeinschaftlicher Fernverkauf/ Elektronische Dienstleistung

45

Bauleistung §13b

(Reverse Charge steuerfrei)

60

Fremdleistung §13b

(Reverse Charge steuerfrei)

21

ja (S)

Dienstleistungen an Drittländer

(Reverse Charge steuerfrei)

45

Abschlagsrechnung

81, 86

❌ Ist- oder Soll- Versteuerung

Abschlagsrechnung für innergemeinschaftliche Lieferung

41

ja (S)

§13b Abschlagsrechnung

60

Sonderfälle Ausgaben
(Reverse Charge)

Bauleistung §13b

84, 85, 67

Fremdleistung §13b

46, 47, 67

Fremdleistung §13b nicht EU

84, 85, 67

Innergemeinschaftlicher Erwerb zu 19%

89, 61

Innergemeinschaftlicher Erwerb zu 7%

93, 61

Innergemeinschaftlicher Erwerb zu 5%, 16%

95, 61

Legende:

  • ZM =Zusammenfassende Meldung

  • L= innergemeinschaftliche Lieferung

  • S= Sonstige (Dienst-)Leistung


Berücksichtigung der Einnahmen im Zusammenhang mit dem One-Stop-Shop (OSS) und Fernverkäufen

Versteuerst du deine innergemeinschaftlichen Fernverkäufe mit deutscher Umsatzsteuer, so wird dies automatisch, als entsprechende Einnahme ( 19% / 7%) in der USt-VA berücksichtigt.

Verwendest du hingegen die Steuer des EU-Ziellandes, so muss eine Meldung entweder über das OSS oder über eine separate Registrierung im EU-Zielland erfolgen. Eine Meldung über die USt-VA ist in diesem Fall nicht zulässig.


Was passiert bei USt-Positionen mit einem Null-Betrag?

In der Umsatzsteuer-Zahllast im Menü Buchhaltung > Steuerliche Meldung kannst du leere Positionen ausblenden.

Beim Übermitteln der Werte an das Finanzamt gilt Folgendes:

  • Wurde eine Position im Voranmeldezeitraum nicht bebucht, dann wird die Position auch nicht an das Finanzamt übermittelt.

  • Ergibt sich rechnerisch bei einer Position 0,00 €, beispielsweise durch eine Rechnung und Gutschrift? Dann wird die Position mit Null-Betrag an das Finanzamt übermittelt. ​

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