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Besonderheiten bei Ist-Versteuerung

Besteuerungsart: Ist-Versteuerung

Verfasst von Diana

Bei Anwendung der Ist-Versteuerung muss die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt werden, sobald du die Zahlung von deinem Kunden tatsächlich erhalten hast.

Im Gegensatz dazu steht die Soll-Versteuerung, bei der die Steuer bereits mit der Rechnungserstellung fällig wird, unabhängig davon, ob der Kunde schon gezahlt hat.

Die Ist-Versteuerung ist vor allem für kleine Unternehmen oder Selbstständige eine hilfreiche Regelung, um ihre Liquidität zu schonen. Zahlt dein Kunde erst später, musst du die Steuer nicht vorfinanzieren.


Besonderheiten bei Einnahmen

In bestimmten Fällen ist für den Ausweis deiner Einnahmen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung das Rechnungsdatum (Belegdatum) anstelle des Zahlungsdatums ausschlaggebend – auch wenn du der Ist-Versteuerung unterliegst.

Das bedeutet, dass du die Einnahmen in dem Zeitraum melden musst, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, unabhängig davon, wann die Zahlung tatsächlich erfolgt.

Diese Regelung gilt für folgende Steuerfälle:

  • Innergemeinschaftliche Lieferungen
    Hierbei handelt es sich um steuerfreie Lieferungen in andere EU-Länder.

  • Fremdleistungen und innergemeinschaftliche Leistungen nach §13b UStG
    Darunter fallen Leistungen, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (sogenanntes Reverse-Charge-Verfahren).

  • Dienstleistungen an Drittländer
    Leistungen, die du für Kunden außerhalb der EU erbringst, unterliegen ebenfalls dieser Regelung.

Bei diesen Einnahmen geht die Steuerpflicht auf den Rechnungsempfänger über. Deshalb wird auf diesen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen und auch die Zahlung, die du erhältst, enthält ebenfalls keine Steuer.

Aus diesem Grund findet der Ausweis dieser Einnahmen in der USt-VA bereits mit dem Beleg- oder, wenn vorhanden, dem Leistungsdatum statt und nicht erst mit der Zahlung.

Wichtige Hinweise:

👉 Diese Regelung dient der Vereinfachung und stellt sicher, dass alle relevanten Umsätze korrekt und pünktlich erfasst werden.

👉 Prüfe bei der Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung, ob diese Sachverhalte zutreffen, um Fehler bei der Meldung zu vermeiden.

👉 Bei Unsicherheiten oder komplexeren Sachverhalten kann es sinnvoll sein, Rücksprache mit deiner Steuerberatung zu halten.


Besonderheiten bei Ausgaben

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein anderer Unternehmer dir in Rechnung stellt. Diese Vorsteuer kannst du von der von dir zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. Das reduziert deine Zahllast gegenüber dem Finanzamt.

Häufig wird davon ausgegangen, dass auch der Vorsteuerabzug erst nach der Zahlung einer Rechnung möglich ist. Das stimmt jedoch nicht.

Unabhängig davon, ob du nach der Soll- oder Ist-Versteuerung arbeitest, kannst du die Vorsteuer abziehen, sobald dir die Rechnung (Ausgabenbeleg) vorliegt. Der Zeitpunkt der Zahlung spielt dabei keine Rolle.

Wie erfolgt der Vorsteuerabzug?

  • Die Vorsteuer wird in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anhand des Rechnungsdatums berücksichtigt.

  • Das bedeutet: Die in der Rechnung enthaltene Vorsteuer wird direkt von deiner Umsatzsteuer-Zahllast abgezogen – auch wenn du die Rechnung noch nicht bezahlt hast.


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