Was ist das Leistungs- oder Lieferdatum?
Das Leistungs- oder auch Lieferdatum definiert den Zeitpunkt zu dem der Rechnungssteller die Leistung gegenüber dem Kunden erbracht hat.
Bei Waren handelt es sich dabei um das Lieferdatum, welches die Übergabe oder den Versandtermin markiert.
Für Dienstleistungen wird dieser Zeitpunkt Leistungsdatum genannt und entspricht der Fertigstellung bzw. Abnahme durch den Kunden.
Weshalb wird in der Anwendung immer vom Leistungsdatum gesprochen?
...weil es einfacher ist. Da die beiden Begriffe Leistungsdatum und Lieferdatum im Grunde das gleiche meinen, wird in der Praxis dieses Datum meist nur "Leistungsdatum" genannt.
Was ist mit Leistungszeiträumen?
Auf Rechnungen kann der Zeitpunkt gesetzlich entweder als konkretes Datum, Zeitraum oder Kalendermonat angegeben werden.
Dabei gilt stets der letzte Tag des angegebenen Zeitraums als tatsächliches Leistungsdatum – selbst dann, wenn sich der Zeitraum über mehrere Monate oder Jahre erstreckt.
Dies betrifft auch Dauerleistungen, wie beispielsweise Jahresbeiträge.
Eine Aufteilung solcher Zeiträume erfolgt nur dann, wenn sie vertraglich festgelegt wurde und inhaltlich sinnvoll ist, wie etwa bei Teilleistungen im Baugewerbe.
Beispiel:
In allen drei Fällen ist das buchhaltungsrelevante Leistungsdatum der 01.07.2020:
Praxis-Tipp: Der Leistungszeitpunkt ist selbst dann anzugeben, wenn er mit dem Rechnungsdatum identisch ist. In diesem Fall genügt jedoch auch der Vermerk „Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“.
Was für einen Zweck hat das Leistungsdatum?
Das Leistungs- oder Lieferdatum dient nicht nur als hilfreiche Information für Ihre Kunden, sondern spielt auch in der Buchhaltung eine entscheidende Doppelrolle.
Weicht es vom Belegdatum ab, so ist es maßgebend für den Zeitpunkt des Ausweises in der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) und bei der Ermittlung des Gewinns (GuV) (mehr erfahren).
Darüber hinaus bestimmt der Leistungszeitpunkt die steuerrechtlichen Gegebenheiten, wie z.B. den anzuwendenden Umsatzsteuersatz.
Wie wird das Leistungsdatum in Lexware Office verwendet?
In Lexware Office steht Ihnen das Leistungsdatum für den gesamten Bereich der Einnahmen zur Verfügung in den Funktionen “Rechnung erstellen” und "Belege erfassen".
Ebenso wird das Leistungsdatum in der Dashboardübersicht berücksichtigt.
Hinweis: Die Angabe eines Leistungs- oder Lieferdatum ist im Bereich der Ausgaben nicht möglich. Für die Vorsteuer ist hier das Belegdatum maßgebend.
Wo wirkt sich das Leistungsdatum in Lexware Office aus?
Für die Gewinnermittlungen:
Grundsätzlich ist das Leistungsdatum maßgebend für die Ermittlung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Für die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist es nicht von Bedeutung, da dort das Zahldatum ausschlaggebend ist.
Für die Umsatzsteuervoranmeldung:
Bei der Soll-Versteuerung fließen die Einnahmen zum Leistungsdatum in die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ein.
Bei der Ist-Versteuerung fließen die Einnahmen zum Zahldatum in die USt-VA ein.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Wissensartikel: Besteuerungsarten
Beispiele
a) Soll-Versteuerung Beispiel 1 "Nachschüssige Rechnung":
Eine Leistung wird am 18. Mai erbracht. Das Belegdatum ist der 04. Juli:
Die Umsatzsteuer muss bereits im Mai an das Finanzamt abgeführt und bezahlt werden und dies auch mit dem im Mai geltenden Steuersatz.
In der GuV ist der Umsatz ebenfalls im Mai zu finden, in der EÜR aber erst, wenn Ihr Kunde tatsächlich bezahlt hat.
b) Soll-Versteuerung Beispiel 2 "Vorschüssige Rechnung":
Sie schreiben eine Rechnung im Voraus für ein Jahr (z.B. Wartung). Die Bezahlung erfolgt am selben Tag. Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.09.2020 bis zum 30.08.2021:
Das buchhalterische Leistungsdatum ist der 30.08.2021 und der anzuwendende Steuersatz ist damit 19%.
In der GuV erscheint der Umsatzerlös im August 2021 mit dem Ende des Leistungszeitraums.
Wohingegen die Umsatzsteuer im Monat der Zahlung der Rechnung durch Ihren Kunden fällig wird (sog. Mindest-Ist-Besteuerung). Die geschieht bei Zuordnung der Rechnung zur Zahlung selbstständig.
Experten-Hinweis: Die Verwendung des Liefer-und Leistungsdatum hat unter Umständen große Auswirkungen auf die Buchführung. Vor allem zu Beginn der Nutzung kann es aufgrund der veränderten Umsatzrealisierung bzw. Umsatzsteuerentstehung zu deutlichen Umstellungseffekten kommen.
Prüfen Sie daher insbesondere zu Beginn Ihrer Nutzung von Lexware Office regelmäßig Ihre EÜR/GuV sowie Umsatzsteuervoranmeldung auf Korrektheit.