1. Einleitung
Um die erste Entgeltabrechnung durchführen zu können, benötigst du bestimmte Nummern von den Behörden.
Wichtig - vorab bei einer Unternehmensgründung ist, dass du das Gewerbe anmeldest.
2. Amtsgericht - Gewerbeanmeldung
Das Amtsgericht nimmt die Eintragungen im Handelsregister vor.
Ob du im Handelsregister eingetragen werden musst, hängt von folgenden Faktoren ab:
Jahresumsatz
Höhe für das eingesetzte Kapital
Art / Anzahl der Geschäftsvorgänge
Inanspruchnahme sowie die Gewährung von Krediten
Art und Größe der genutzten Geschäftsräume
Art der Buchführung
Anzahl der Beschäftigten
Als Kaufleute gelten auch Handelsgesellschaften. Handelsgesellschaften sind Personengesellschaften (OHG, KG, EWIV) und Kapitalgesellschaften (AG, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH).
Kleingewerbetreibende und die gewerblich tätige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind nicht verpflichtet zum Eintrag ins Handelsregister.
3. Berufsgenossenschaft - Unternehmensnummer
Die Berufsgenossenschaften sind zuständig für die Unfallversicherung von Unternehmern und deren Mitarbeitern. Sie wachen aber auch über die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten etc. Was du beachten musst, wenn du dein Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmeldest, liest du auf www.dguv.de
Die Berufsgenossenschaften sind in unterschiedlichen Branchen aufgeteilt und man kann auf der jeweiligen Homepage die Anmeldung bei der BG durchführen.
Ist dir unklar, welcher Unfallversicherungsträger für dich zuständig ist, kannst du dich gerne telefonisch bei der kostenlosen Infohotline der gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4) erkundigen. Dort gibt man dir gerne Auskunft und verbindet dich ggf. direkt weiter.
4. Agentur für Arbeit - Betriebsnummer
Möchtest du Mitarbeiter:innen beschäftigen, benötigst du eine Betriebsnummer.
Diese kannst du direkt online beantragen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service
Die Betriebsnummer wird genutzt, um deine Mitarbeiter:innen bei der Sozial- und Krankenversicherung anzumelden.
5. Finanzamt - Steuernummer
Alle Gewerbetreibenden erhalten ca. 14 Tage nach der Gewerbeanmeldung Post vom Finanzamt. Dort enthalten ist der steuerliche Erfassungsbogen. Diesen musst du vollständig ausfüllen und dem Finanzamt zurücksenden.
Innerhalb der nächsten 6 Wochen erhältst du sowohl als Freiberufler als auch als Gewerbetreibender deine Steuernummer bzw. deine Umsatzsteuer-ID von deinem Finanzamt.
6. Finanzamt - Arbeitgebersignal
Das Arbeitgeberkennzeichen (auch als Arbeitgebersignal, AG-Signal oder Arbeitgeberflag bezeichnet) ist eine Kennung, die im Finanzamt zur Steuernummer des Arbeitgebers gesetzt wird. Das Arbeitgeberkennzeichen wird für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verwendet. Benötigt wird der Abruf, um die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer korrekt zu berechnen und abzuführen.
Das Arbeitgeberkennzeichen kann ausschließlich durch das zuständige regionale Finanzamt für die betreffende Steuernummer gesetzt werden. Dies erfolgt in der Regel bei der Bearbeitung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
Beachte, dass das Kennzeichen nicht automatisch gesetzt wird. Zum Beispiel dann nicht, wenn du beim Ausfüllen des Fragebogens keine Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer gemacht hast oder deine Eintragungen ergeben, dass aktuell keine Lohnsteuer abzuführen ist. Ebenso wird ein vorhandenes Kennzeichen gelöscht, wenn du angibst, dass zwischenzeitlich keine Mitarbeiter:innen mehr beschäftigt werden.
Um das Kennzeichen nachträglich setzen zu lassen, musst du dem Finanzamt mitteilen, dass du Arbeitgeber bist. Erfahrungsgemäß genügt dazu ein Anruf bei deinem Finanzamt oder eine E-Mail. Nutze hierzu unser Musterschreiben. Anschreiben AG-Signal.docx