Was ist Mutterschutz?
Mutterschutz dient zum Schutz von Mutter und Kind vor und nach der Entbindung. Der Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen nach der Entbindung (bei "Mehrlings- oder Frühgeburten" verlängert sich die Schutzfrist nach Entbindung auf 12 Wochen). Ist die Geburt nicht am errechneten Entbindungstermin, verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt.
Unterschied zu "individuelle Beschäftigungsverbote"
Wichtig: Darüberhinaus gibt es individuelle Beschäftigungsverbote, die von der Ärztin/vom Arzt ausgesprochen werden können. Solche Fälle müssen in Schritt 1 der Abrechnung unter "Abwesenheiten" gesondert als "Beschäftigungsverbot" eingetragen werden.
Unterschied zu "Elternzeit"
Viele Angestellte gehen nach der Geburt in Elternzeit. Diesen Zeitraum musst du unter Abwesenheiten gesondert ausweisen bzw. als Elternzeit eintragen.
Geh dafür wie folgt vor:
Unter "Abrechnung" in Schritt 1 wählst du "Elternzeit" aus.
Lexware Office kürzt das Gehalt automatisch für dich.
Wie trage ich Mutterschutz in Lexware Office ein?
Unter "Abrechnung" trägst du in Schritt 1 als Abwesenheit "Mutterschutz" ein.
Es öffnet sich ein Dialog:
Unter "Art der Schutzfrist" kannst du noch "Mehrlingsgeburt"/"Frühgeburt" eintragen
In diesen Fällen erhöht sich die Mutterschutzfrist nach Entbindung auf 12 Wochen
Trag den voraussichtlichen Geburtstermin ein. Lexware Office errechnet automatisch den Zeitraum für den Mutterschutz.
Sollte im Nachgang der tatsächliche Geburtstermin abweichen, kannst du den Mutterschutz auch nachträglich über die drei Punkte (siehe Screenshot unten) anpassen. Wähle das Kästchen "der tatsächliche Geburtstermin weicht ab" aus. Prüfe bitte, ob der Zeitraum des Mutterschutzes unten nun korrekt berechnet wird, und passe den Zeitraum bei Bedarf gerne an.
Wie berechnet Lexware Office den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beträgt 13 Euro pro Kalendertag. Wenn die Mitarbeiterin mehr als kalendertäglich Netto 13 Euro verdient, ist die:der Arbeitgeber:in verpflichtet die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.
Den Zuschuss berechnet die:der Arbeitgeber:in anhand des Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.
Beispiel 1 (Minijobberin):
Deine Minijobberin erhielt die letzten 3 Monate jeweils 450,- EUR Netto.
450,- EUR x 3 Monate / 90 Tage = 15,- EUR pro Tag
Da die Krankenkasse die 13,- EUR übernimmt, muss die:der Arbeitgeber:in die Differenz in Höhe von 2,- EUR übernehmen.
Wenn die Minijobberin also 30 Tage in Mutterschutz ist, errechnet sich das wie folgt:
13,- EUR x 30 Tage = 390,- EUR (Anteil der Krankenkasse)
2,- EUR x 30 Tage = 60,- EUR (Anteil Arbeitgeber:in)
❗️Wichtig: Sollte die Minijobberin einen geringeren Anspruch als 13,- EUR pro Tag haben, so zahlt die Krankenkasse den Beitrag. Daher ist auf der Lohnabrechnung keine Berechnung zu Mutterschutz drin.
Beispiel 2 (Angestellte):
Deine Angestellte erhält 2134,20 EUR Netto als Gehalt.
2134,20 EUR x 3 Monate / 90 Tage = 71,14 EUR pro Tag
Da die Krankenkasse die 13,- EUR übernimmt, muss die:der Arbeitgeber:in die Differenz in Höhe von 58,14 EUR übernehmen.
Wenn die Angestellte z.B. 20 Tage in Mutterschutz ist, errechnet sich das wie folgt:
13,- EUR x 20 Tage = 260,- EUR (Anteil der Krankenkasse)
58,14 EUR x 20 Tage = 1162,80 EUR (Anteil Arbeitgeber:in)
Die Berechnung von Lexware Office weicht von der Krankenkassenberechnung (oder meiner eigenen Berechnung) ab. Warum?
Es ist eventuell möglich, dass die Berechnungen abweichen. Das heißt nicht automatisch, dass was falsch berechnet wird. In den meisten Fällen fehlen wichtige Informationen/Daten, die in Lexware Office nicht angegeben wurden. Unten findest du einige Beispiele.
Beispiel 1 (Mehrfachbeschäftigung):
Du hast bei der Angestellten die Mehrfachbeschäftigung nicht angegeben. Die Mehrfachbeschäftigung bedeutet, dass die Mitarbeitende andere Beschäftigungsverhältnisse hat (z.B. Hauptjob bei dir, Nebenjob bei einem anderen Unternehmen).
Wie trägst du die Mehrfachbeschäftigung ein?
Geh unter "Mitarbeiter" auf die betroffene Mitarbeiterin.
Unter "Sozialversicherung" musst du die Mehrfachbeschäftigung ankreuzen.
Im geöffneten Dialogfeld musst du weitere Daten angeben
Wer ist der andere Arbeitgeber?
Seit wann ist die Mitarbeitende beim anderen Job beschäftigt?
Als was ist die Mitarbeitende dort beschäftigt?
Wie hoch ist der Verdienst?
Erhält die Mitarbeitende dort Sonderzahlungen
❗️Wichtig: Ja, die Daten müssen an dieser Stelle eingetragen werden. Deine Angestellte muss dir diese Daten zur Verfügung stellen.
Vergiss das Speichern nicht!
Jetzt musst du noch den Mutterschutz eintragen (unter Abrechnung → Abwesenheiten über die drei Punkte nochmal die Abwesenheit bearbeiten)
Es eröffnet sich erneut ein Dialogfeld
Dort musst du das monatliche Netto-Entgelt der Mitarbeitenden ergänzen. (ACHTUNG: Wenn du an dieser Stelle 0,- EUR einträgst, ist die Berechnung wahrscheinlich nicht korrekt; bitte gib die echten Daten ein)
Wie berechnet Lexware Office den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei Mehrfachbeschäftigung?
Hauptjob Netto Gehalt: 2134,20 EUR (Angestellte bei dir)
Minijob Netto Gehalt: 450,- EUR (Angestellte beim Fremdarbeitgeber)
Kalendertägliches Netto vom Hauptjob: 2134,20 EUR x 3 Monate / 90 Tage = 71,14 EUR
Kalendertägliches Netto vom Nebenjob: 450,- EUR x 3 Monate / 90 Tage = 15,- EUR
Gesamt kalendertägliches Netto: 71,14 EUR + 15,- EUR = 86,14 EUR
Zuschuss Krankenkasse x Kalendertägliches Netto Hauptjob (bei dir) / Gesamtkalendertägliches Netto (von beiden Arbeitgebern) = Anteiliger Zuschuss am Mutterschaftsgeld
--> Berechnung: 13,- EUR x 71,14 EUR / 86,14 EUR = 10,74 EUR
Der anteilige Zuschuss am Mutterschaftsgeld muss von deinem kalendertäglichen Netto abgezogen werden.
71,14 EUR - 10,74 EUR = 60,40 EUR (der Zuschuss, den du als Arbeitgeber:in pro Tag zahlst)
Minijob Netto Gehalt: 450,- EUR (Angestellte bei dir)
Hauptbeschäftigung Netto Gehalt: 2134,20 EUR (Angestellte beim Fremdarbeitgeber)
Kalendertägliches Netto vom Nebenjob (bei dir): 450,- EUR x 3 Monate / 90 Tage = 15,- EUR
Kalendertägliches Netto vom Hauptjob: 2134,20 EUR x 3 Monate / 90 Tage = 71,14 EUR
Gesamt kalendertägliches Netto: 15,- EUR + 71,14 EUR = 86,14 EUR
Zuschuss Krankenkasse x Kalendertägliches Netto Nebenjob (bei dir) / Gesamtkalendertägliches Netto (von beiden Arbeitgebern) = Anteiliger Zuschuss am Mutterschaftsgeld
--> Berechnung: 13,- EUR x 15,- EUR / 86,14 EUR = 2,26 EUR
Der anteilige Zuschuss am Mutterschaftsgeld muss von deinem kalendertäglichen Netto abgezogen werden.
15,- EUR - 2,26 EUR = 12,74 EUR (der Zuschuss, den du als Arbeitgeber:in pro Tag zahlst)
Beispiel 2 (noch keine 3 Monaten abgerechnet):
Du hast erst ganz frisch begonnen mit Lexware Office abzurechnen, so dass uns keine Daten aus den letzten drei Monaten vorliegen. Leider gibt es in diesem Fall keine Lösung, da wir noch keine technische Umsetzung für diesen Fall haben. Hier kann dein:e Steuerberater:in weiterhelfen.
Beispiel 3 (individuelle Entgelte):
Du hast ggf. besondere, individuelle Entgelte, die über unseren Support angelegt wurden. In manchen Fällen fließen diese Entgelte in die Berechnung mit ein, andere wiederum nicht. Unser Support prüft das gerne für dich. Teile uns doch gerne mit, welche Entgelte du anlegen ließest, und wir prüfen den Sachverhalt.
Übernimmt Lexware Office den U2 Erstattungsantrag und wie errechnet sich der Erstattungsbetrag?
Den U2 Erstattungsantrag verschickt Lexware Office automatisch für dich, wenn du bei einer Mitarbeiterin "Mutterschutz" in den Abwesenheiten einträgst und dann auch abrechnest.
Der Arbeitgeberzuschuss wird von der Krankenkasse zu 100% erstattet.
Stichwort: Elternzeit, Schwangerschaft, schwanger, Mama, Papa