Was ist ein Pfändungsschutz-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) ist ein gesetzlich geschütztes Girokonto, das sicherstellt, dass Ihnen auch bei einer Kontopfändung ein bestimmter Geldbetrag – der sogenannte Grundfreibetrag – weiterhin zur Verfügung steht.
Voraussetzungen für die Umwandlung in ein P-Konto
Bevor Sie Ihr Konto umwandeln, beachten Sie bitte folgende wichtige Punkte:
Nur ein P-Konto pro Person: Gemäß § 850k Abs. 3 ZPO darf jede natürliche Person ausschließlich ein einziges Pfändungsschutzkonto führen. Bei der Beantragung müssen Sie ausdrücklich versichern, kein weiteres P-Konto zu unterhalten.
Keine vorsorgliche Umwandlung: Wenn bei Ihnen aktuell keine Pfändung vorliegt und keine konkrete Gefahr besteht, ist eine vorsorgliche Umwandlung in ein P-Konto nicht möglich.
Warum ist das P-Konto für Ihre Buchhaltung wichtig?
Das P-Konto schützt Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit in einer Pfändungssituation. Ohne diesen Schutz könnten wichtige Zahlungen – wie Miete, Gehälter oder Lieferantenrechnungen – blockiert werden. Das P-Konto stellt sicher, dass Ihr Geschäftsbetrieb auch in einer finanziellen Krisensituation zumindest im Rahmen des Freibetrags aufrechterhalten werden kann.
So wandeln Sie Ihr Lexware Geschäftskonto in ein P-Konto um
Schritt 1: Umwandlungsformular herunterladen und ausfüllen
Laden Sie das offizielle Umwandlungsformular herunter und tragen Sie folgende Angaben ein:
Ihren Vor- und Nachnamen
Ihre Kontonummer
Die Empfängeradresse des Kreditinstituts: Solaris SE, Cuvrystraße 53, 10997 Berlin
Schritt 2: Formular per E-Mail einsenden
Senden Sie das ausgefüllte Formular an: banking@lexware.de
Schritt 3: Bestätigung abwarten
Warten Sie die schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutz-Konto ab. Erst nach Eingang der Bestätigung gilt das Konto offiziell als P-Konto.
Hier finden Sie Ihre Pfändungsfreigrenze in Lexware Office
Sobald Ihr Konto als P-Konto geführt wird, können Sie alle relevanten Beträge direkt in der Geschäftskonto-Verwaltung in Lexware Office einsehen:
Wurde die Umwandlung in das P-Konto erfolgreich abgeschlossen?
Die Umwandlung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie:
die schriftliche Bestätigung von banking@lexware.de erhalten haben,
Ihr Konto in der Geschäftskonto-Verwaltung in Lexware Office als P-Konto ausgewiesen ist,
die Pfändungsfreigrenze und der geschützte Betrag inkl. Übertrag in der Übersicht sichtbar sind.
Die wichtigsten Begriffe zum Pfändungsschutz auf einen Blick
Aktuell blockierter Betrag
Dies ist das Guthaben auf Ihrem Konto, das aufgrund einer laufenden Pfändung vorübergehend eingefroren wurde. Über diesen Betrag können Sie bis zur Klärung nicht frei verfügen.
Pfändungsfreigrenze (Pfändungsfreibetrag)
Die Pfändungsfreigrenze ist der gesetzlich geschützte Betrag, den Sie pro Monat in jedem Fall behalten dürfen – unabhängig von einer Pfändung. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Grundfreibetrag gemäß der aktuellen Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung.
Aktueller Grundfreibetrag: 1.560,00 Euro (gültig ab 01.07.2025 bis 30.06.2026).
Der Pfändungsfreibetrag kann sich durch Unterhaltspflichten oder einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts erhöhen.
Geschützter Betrag inkl. Übertrag
Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:
Pfändungsfreigrenze des aktuellen Monats plus nicht verbrauchtes Guthaben aus dem Vormonat (sogenannter „Übertrag")
Ablaufdatum für den geschützten Übertrag
Das Ablaufdatum zeigt Ihnen, bis wann der übertragene Restbetrag aus dem Vormonat unter Pfändungsschutz steht. Nach diesem Datum entfällt der Schutz für den Übertragsanteil – der reguläre monatliche Freibetrag bleibt davon unberührt.
Empfehlung: Überprüfen Sie das Ablaufdatum regelmäßig in Ihrer Lexware-Geschäftskonto-Verwaltung, um keine Schutzfristen zu versäumen.
Weiterführende Informationen und rechtliche Grundlagen
§ 850k ZPO – Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung – wird regelmäßig vom Bundesministerium der Justiz aktualisiert
Verbraucherzentrale – umfassende Informationen zum P-Konto für Verbraucher (Verbraucherzentrale gibt es mehr Informationen zum P-Konto.)
Häufige Fragen zum P-Konto
Kann ich mein P-Konto wieder in ein normales Konto zurückwandeln?
Ja, sie können Ihr P-Konto wieder in ein normales Konto zurückwandeln. Wenden Sie sich dazu an den Lexware Banking-Support.
Kann ich meinen Freibetrag erhöhen lassen?
Ja, der Grundfreibetrag kann durch eine Bescheinigung – zum Beispiel über Unterhaltspflichten oder bestimmte Sozialleistungen – erhöht werden. Zuständige Stellen für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung sind unter anderem Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
Sie haben noch Fragen? Unser Banking-Support-Team hilft Ihnen gerne weiter.

