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Wie wandle ich mein Lexware Geschäftskonto in ein P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) um?

Hier erfährst du, wie du dein Lexware Geschäftskonto in ein P-Konto umwandelst und wo du deine aktuelle Pfändungsfreigrenze findest.

Verfasst von Carolin

Bei einer Kontopfändung schützt dich ein P-Konto: Ein gesetzlich festgelegter Betrag – der Grundfreibetrag – steht dir dann weiterhin zur Verfügung. Hier erfährst du, wie du dein Lexware Geschäftskonto in ein P-Konto umwandelst und wo du deine aktuelle Pfändungsfreigrenze findest.


Was ist ein Pfändungsschutz-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) ist ein gesetzlich geschütztes Girokonto. Es stellt sicher, dass dir auch bei einer Kontopfändung ein bestimmter Geldbetrag – der sogenannte Grundfreibetrag – weiterhin zur Verfügung steht.


Voraussetzungen für die Umwandlung in ein P-Konto

Bevor du dein Konto umwandelst, beachte folgende wichtige Punkte:

  • Nur ein P-Konto pro Person: Gemäß § 850k Abs. 3 ZPO darf jede natürliche Person ausschließlich ein einziges Pfändungsschutzkonto führen. Bei der Beantragung musst du ausdrücklich versichern, kein weiteres P-Konto zu unterhalten.

  • Keine vorsorgliche Umwandlung: Wenn bei dir aktuell keine Pfändung vorliegt und keine konkrete Gefahr besteht, ist eine vorsorgliche Umwandlung in ein P-Konto nicht möglich.


Warum ist das P-Konto für deine Buchhaltung wichtig?

Das P-Konto schützt deine finanzielle Handlungsfähigkeit in einer Pfändungssituation. Ohne diesen Schutz könnten wichtige Zahlungen – wie Miete, Gehälter oder Lieferantenrechnungen – blockiert werden. Das P-Konto stellt sicher, dass dein Geschäftsbetrieb auch in einer finanziellen Krisensituation zumindest im Rahmen des Freibetrags aufrechterhalten werden kann.


So wandelst du dein Lexware Geschäftskonto in ein P-Konto um

  1. Umwandlungsformular herunterladen und ausfüllen: Lade das offizielle Umwandlungsformular herunter und trage deinen Vor- und Nachnamen, deine Kontonummer und die Empfängeradresse des Kreditinstituts ein: Solaris SE, Cuvrystraße 53, 10997 Berlin.

Ausschnitt des Umwandlungsformulars für das P-Konto mit den Feldern für Name, Kontonummer und Empfängeradresse des Kreditinstituts
  1. Formular per E-Mail einsenden: Sende das ausgefüllte Formular an banking@lexware.de.

  2. Bestätigung abwarten: Warte die schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Umwandlung deines Kontos in ein Pfändungsschutz-Konto ab. Erst nach Eingang der Bestätigung gilt das Konto offiziell als P-Konto.


Hier findest du deine Pfändungsfreigrenze in Lexware Office

Sobald dein Konto als P-Konto geführt wird, kannst du alle relevanten Beträge direkt in der Geschäftskonto-Verwaltung in Lexware Office einsehen:

Geschäftskonto-Verwaltung in Lexware Office mit der Übersicht der P-Konto-Beträge: aktuell blockierter Betrag, Pfändungsfreigrenze, geschützter Betrag inklusive Übertrag und Ablaufdatum

Wurde die Umwandlung in das P-Konto erfolgreich abgeschlossen?

Die Umwandlung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn du:

  • die schriftliche Bestätigung von banking@lexware.de erhalten hast,

  • dein Konto in der Geschäftskonto-Verwaltung in Lexware Office als P-Konto ausgewiesen ist,

  • die Pfändungsfreigrenze und der geschützte Betrag inkl. Übertrag in der Übersicht sichtbar sind.


Die wichtigsten Begriffe zum Pfändungsschutz auf einen Blick

Legende mit den vier Begriffen zum Pfändungsschutz: aktuell blockierter Betrag, Pfändungsfreigrenze, geschützter Betrag inklusive Übertrag und Ablaufdatum

Aktuell blockierter Betrag

Dies ist das Guthaben auf deinem Konto, das aufgrund einer laufenden Pfändung vorübergehend eingefroren wurde. Über diesen Betrag kannst du bis zur Klärung nicht frei verfügen.

Pfändungsfreigrenze (Pfändungsfreibetrag)

Die Pfändungsfreigrenze ist der gesetzlich geschützte Betrag, den du pro Monat in jedem Fall behalten darfst – unabhängig von einer Pfändung. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Grundfreibetrag gemäß der aktuellen Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung.

  • Aktueller Grundfreibetrag: 1.590 € (gültig ab 01.07.2026 bis 30.06.2027).

  • Der Pfändungsfreibetrag kann sich durch Unterhaltspflichten oder einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts erhöhen.

Hinweis: Der Grundfreibetrag wird regelmäßig neu festgelegt, zuletzt zum 01.07.2026. Die für dich aktuell gültige Pfändungsfreigrenze siehst du jederzeit in deiner Geschäftskonto-Verwaltung in Lexware Office.

Geschützter Betrag inkl. Übertrag

Dieser Wert setzt sich aus der Pfändungsfreigrenze des aktuellen Monats plus nicht verbrauchtem Guthaben aus dem Vormonat zusammen (dem sogenannten „Übertrag").

Ablaufdatum für den geschützten Übertrag

Das Ablaufdatum zeigt dir, bis wann der übertragene Restbetrag aus dem Vormonat unter Pfändungsschutz steht. Nach diesem Datum entfällt der Schutz für den Übertragsanteil – der reguläre monatliche Freibetrag bleibt davon unberührt.

💡 Tipp: Überprüfe das Ablaufdatum regelmäßig in deiner Geschäftskonto-Verwaltung, um keine Schutzfristen zu versäumen.


Weiterführende Informationen und rechtliche Grundlagen

  • § 850k ZPO – Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos

  • Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung – wird regelmäßig vom Bundesministerium der Justiz aktualisiert

  • Verbraucherzentrale – umfassende Informationen zum P-Konto für Verbraucher (mehr Informationen zum P-Konto)


Häufige Fragen zum P-Konto

Kann ich mein P-Konto wieder in ein normales Konto zurückwandeln?

Ja, du kannst dein P-Konto wieder in ein normales Konto zurückwandeln. Wende dich dazu an den Lexware Banking-Support.

Kann ich meinen Freibetrag erhöhen lassen?

Ja, du kannst deinen Grundfreibetrag durch eine Bescheinigung erhöhen lassen – zum Beispiel über Unterhaltspflichten oder bestimmte Sozialleistungen. Zuständige Stellen für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung sind unter anderem Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen. Wende dich im Zweifelsfall an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.


Brauchen Sie weitere Unterstützung?

Sollten Sie Fragen rund um das Lexware Geschäftskonto haben, kontaktieren Sie bitte unseren Banking-Support unter banking@lexware.de.

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