Nutzt du Lexware Office Lohn & Gehalt, kannst du deine Mitarbeitenden zu den Self Services einladen. So können sie zum Beispiel ihre Lohndokumente selbst abrufen. Diese Einladung wirkt sich direkt auf deine Benutzerverwaltung aus — zugänglich über das Zahnrad in der Hauptnavigation oben rechts unter dem Eintrag Benutzer. Die Benutzerverwaltung selbst steht dir unabhängig von Lohn & Gehalt zur Verfügung, sobald du Lexware Office auch für deine Buchhaltung nutzt. Die hier beschriebenen Auswirkungen treten aber ausschließlich bei Self-Services-Einladungen aus Lexware Office Lohn & Gehalt auf.
So werden deine Mitarbeitenden nach einer Self-Services-Einladung aus Lohn & Gehalt in der Benutzerverwaltung sichtbar
Sobald du Mitarbeitende über Lexware Office Lohn & Gehalt zu den Self Services einlädst, werden sie auch in der Benutzerverwaltung sichtbar. Dort kannst du auch den Status der Registrierung einsehen. „Hat noch nicht bestätigt" gibt dabei an, dass sich die betreffende Person noch nicht registriert hat.
So wirkt sich eine Self-Services-Einladung aus Lohn & Gehalt auf einen bestehenden Lexware Office Account aus
Haben deine Mitarbeitenden bereits einen Lexware Office Account mit derselben E-Mail-Adresse? Dann ergänzt Lexware Office automatisch eine weitere Berechtigung, sobald du sie über Lexware Office Lohn & Gehalt zu den Self Services einlädst: die Berechtigung für die Self Services. Bei Bedarf kannst du die Berechtigungen erweitern, wenn deine Mitarbeitenden weitere Funktionen von Lexware Office nutzen sollen. Wie du Benutzer und ihre Berechtigungen im Detail verwaltest, liest du im Artikel Benutzer und Berechtigungen verwalten.
ℹ️ Hinweis: Da Vorname und Nachname abrechnungsrelevant sind, kannst du diese Daten nur in Lexware Office Lohn & Gehalt ändern.