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Für Mitarbeitende: Alles Wissenswerte zu Dokumente digital abrufen

Für Mitarbeitende mit Self-Service-Zugang: So registrierst du dich, findest deine Lohndokumente und lädst sie herunter.

Verfasst von Jana

Hat dein Arbeitgeber dich zu den Self Services von Lexware Office Lohn & Gehalt eingeladen? Dann findest du dort deine Lohnabrechnungen und weitere Lohndokumente – rund um die Uhr, ohne dass du extra danach fragen musst. Dieser Artikel zeigt dir, wie du dich registrierst, deine Dokumente findest, öffnest und herunterlädst, und wie lange du darauf zugreifen kannst.

ℹ️ Hinweis: Dieser Artikel richtet sich an Mitarbeitende mit einem Self-Service-Zugang – nicht an Unternehmen, die Lexware Office Lohn & Gehalt nutzen.


Wie registrierst du dich für die Self Services?

Um dich für die Self Services zu registrieren, brauchst du zuerst eine Einladung von deinem Arbeitgeber.

Hast du bereits einen Lexware Office Zugang und wurdest mit derselben E-Mail-Adresse zu den Self Services eingeladen, mit der du dich auch sonst bei Lexware Office anmeldest? Dann kannst du direkt nach der Einladung – ohne erneute Registrierung – auf app.lexware.de/selfservices zugreifen.

Hast du noch keinen Lexware Office Account, erhältst du eine Einladung per E-Mail. So registrierst du dich damit:

  1. Öffne dein E-Mail-Postfach.

  2. Suche nach der Einladung deines Arbeitgebers.

  3. Öffne die E-Mail.

  4. Klicke auf den orangenen Button Passwort festlegen & einloggen.

  5. Du wirst auf eine Seite weitergeleitet. Gib dort dein individuelles Passwort ein.

  6. Klicke auf Passwort speichern.

Du wirst danach direkt zu den Self Services weitergeleitet – deine Registrierung ist damit abgeschlossen.

💡 Hinweis: Findest du die Einladung nicht in deinem Posteingang, prüfe auch deinen Spam-Ordner.


Wie rufst du die Self Services auf?

Nach der Registrierung erreichst du die Self Services unter app.lexware.de/selfservices. Melde dich dort mit deiner E-Mail-Adresse und dem Passwort an, das du vergeben hast.

Die Self Services sind eine Web-App und funktionieren deshalb unabhängig von Betriebssystem und Endgerät. Du brauchst dafür nur einen Browser in einer aktuellen Version und eine aktive Internetverbindung.

Für noch schnelleren Zugriff kannst du dir zusätzlich einen Shortcut auf den Home-Bildschirm deines Smartphones legen. Die Anleitung dazu findest du im Artikel „Self Services auf den Home-Bildschirm deines Smartphones hinzufügen".

Hat dein Arbeitgeber dir zusätzlich weitere Lexware-Office-Funktionen freigeschaltet, findest du außerdem einen Link zu deinen Lohndokumenten unter deinem Benutzerkonto:

Benutzerkonto-Menü in den Self Services mit dem Link LOHNDOKUMENTE

Welche Dokumente findest du in den Self Services?

In den Self Services findest du folgende Dokumente – und zwar alle seit deiner ersten Abrechnung:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Lohnsteuerbescheinigungen

  • Sofortmeldungen (die Meldung deines Beschäftigungsbeginns an die Sozialversicherung)

  • Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung (Bestätigungen deiner An- und Abmeldung bei der Krankenkasse)


Wie öffnest, druckst oder lädst du ein Dokument herunter?

So öffnest du ein einzelnes Dokument in den Self Services:

  1. Klicke auf das Dokument in der Liste, das du öffnen möchtest.

  2. Dein Browser öffnet das Dokument in einem separaten Tab.

  3. Über die Funktionen deines Browsers kannst du das Dokument jetzt drucken oder herunterladen.

Wie druckst oder speicherst du mehrere Dokumente gleichzeitig?

Möchtest du mehrere Dokumente auf einmal drucken oder speichern, kannst du sie zu einer Datei zusammenfassen:

Button AUSWAHL ALS PDF ÖFFNEN über der Dokumentenliste

  1. Klicke auf Auswahl als PDF öffnen, um alle Dokumente eines ausgewählten Jahres zu öffnen.

  2. Alle Dokumente des ausgewählten Jahres werden in einem neuen Dokument zusammengefasst und in einem neuen Browser-Tab angezeigt.

  3. Über die Funktionen deines Browsers kannst du jetzt den Download starten oder das Dokument drucken.


Wie wirst du über neue Dokumente informiert und wie lange hast du Zugriff?

Über neue Dokumente wirst du automatisch per E-Mail informiert, sobald dein Arbeitgeber die Lohnabrechnung erstellt hat und neue Dokumente für dich bereitstehen. Diese Benachrichtigung wird in der Regel spätestens 30 Minuten nach der Lohnabrechnung verschickt.

Bei manchen Dokumenten dauert es länger: Deine Lohnsteuerbescheinigung erscheint zwar schon in deiner Dokumentenliste, lässt sich aber erst abrufen, nachdem das Finanzamt sie geprüft hat – das kann bis zu 24 Stunden dauern. Auch bei Sofortmeldungen und Meldebescheinigungen kann es durch das gesetzliche Meldeverfahren zu Verzögerungen kommen. Du erhältst in beiden Fällen eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald das jeweilige Dokument tatsächlich abrufbar ist.

Du hast so lange Zugriff auf deine Dokumente, bis dein Arbeitgeber deinen Zugang zu den Self Services wieder entzieht.


Wie meldest du dich von den Self Services ab?

Melde dich nach der Nutzung der Self Services grundsätzlich wieder ab – besonders, wenn du dich an einem Gerät angemeldet hast, das nicht dir gehört.

  1. Klicke oben rechts auf [Vorname Nachname] ausloggen.

  2. Du wirst abgemeldet und zur Anmeldeseite weitergeleitet.

💡 Hinweis: Rufst du die Self Services auf einem Smartphone oder Tablet auf, findest du die Abmelden-Funktion ganz unten in deinem Profil.


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