1. Einleitung
Lexware Office Lohn & Gehalt hat die Zulassung, um am elektronischen Meldewesen teilzunehmen. Das wird mehrmals im Jahr durch den IT-Dienstleister der Sozialversicherungsträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitsagentur) zertifiziert und bestätigt. 💪
2. Automatische Meldungen
Damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst, versendet Lexware Office viele Meldungen automatisch.
Wir haben dir hierfür eine Videozusammenfassung beigefügt:
2.1 Im SV-Bereich
Die aufgeführten Meldungen an die Sozialversicherungsträger versendet Lexware Office für dich. Dafür brauchst du das SV-Meldeportal nicht (mehr).
Beitragsnachweise
SV-Meldungen (An-, Ab- und Entgeltmeldungen)
SV-Meldungen an die Minijob-Zentrale
Umlage-Erstattungsanträge bei Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot und Mutterschaft
Änderungen der Betriebsdaten (Anschrift, Ansprechpartner usw.)
GKV-Monatsmeldungen (Mehrfachbeschäftigungsabfrage)
A1-Meldungen (Entsendung)
Entgeltbescheinigungen (Kranken- und Verletztengeld, Kinderkranken- und Kinderverletztengeld, Mutterschaftsgeld usw)
WICHTIG: Entgeltbescheinigungen setzen i. d. R. eine 12-monatige Abrechnungshistorie voraus. Sollte das nicht vorhanden sein, kann Lexware Office nicht automatisch melden. In diesen Fällen erhältst du eine Benachrichtigung und musst die Bescheinigung manuell mit dem SV-Meldeportal abgeben.
Wir haben dir einen Artikelreihe zum Umgang mit Entgeltbescheinigungen als Hilfestellung zusammengestellt.
2.2 An das Finanzamt
Die aufgeführten Meldungen an das Finanzamt versendet Lexware Office für dich. Dafür brauchst du ELSTER nicht (mehr).
ELStAM-Meldungen (An-, Ab- und Ummeldungen)
Lohnsteuer-Anmeldung
Lohnsteuerbescheinigung