Du möchtest deine Steuerkanzlei zur Zusammenarbeit einladen, aber die Einladung klappt nicht? Meistens liegt das an einem von drei Problemen: Du erhältst eine Fehlermeldung, dass die E-Mail-Adresse bereits vergeben ist, die Einladung kommt bei deiner Steuerkanzlei nicht an, oder der Einladungslink ist nicht mehr gültig. Hier findest du für alle drei Fälle die passende Lösung.
Fehlermeldung "Diese E-Mail-Adresse wurde bereits registriert"
Wenn du deine Steuerkanzlei einladen möchtest und dabei die Meldung "Diese E-Mail Adresse wurde bereits registriert" oder "tcmgmt_user_already_exist_in_legacy" erscheint, ist die E-Mail-Adresse bereits an anderer Stelle in Lexware Office in Verwendung. Dafür gibt es drei mögliche Ursachen.
Ursache | Bedeutung | Lösung |
E-Mail ist als normaler Benutzer-Account registriert | Die E-Mail-Adresse deiner Steuerkanzlei ist irgendwo in Lexware Office als normaler Benutzer-Account angelegt – nicht als Steuerberater-Zugang. Das kann auch bei einem anderen Kund:innen-Account passieren, den du gar nicht kennst. | Der Benutzer-Account muss in dem Account gelöscht werden, in dem er angelegt wurde. Erst danach kannst du deine Steuerkanzlei mit dieser E-Mail-Adresse als Steuerberater-Zugang anlegen. |
E-Mail gehört zu einem eigenen Kunden-Account der Steuerkanzlei | Deine Steuerkanzlei nutzt Lexware Office selbst und hat mit dieser E-Mail-Adresse einen eigenen Kunden-Account angelegt, zum Beispiel für die eigene Buchhaltung. | Deine Steuerkanzlei muss diesen Kunden-Account löschen, um die E-Mail-Adresse für den Steuerberater-Zugang freizugeben. Alternativ nutzt ihr für den Steuerberater-Zugang eine andere E-Mail-Adresse. |
E-Mail gehörte zu einem alten Steuerberater-Zugang | Mit dieser E-Mail-Adresse gab es bereits einen Steuerberater-Zugang, die Zusammenarbeit wurde beendet, aber der Zugang selbst wurde nicht gelöscht. Ein beendeter Zugang verschwindet nicht automatisch. | Die Person meldet sich im alten Steuerberater-Zugang an und löscht den Account über die Profileinstellungen. Erst danach lässt sich die E-Mail-Adresse neu vergeben – egal ob für einen normalen Benutzer oder einen neuen Steuerberater-Zugang. |
So gehst du vor:
Kläre mit deiner Steuerkanzlei, ob die E-Mail-Adresse für einen anderen Account genutzt wird – zum Beispiel für einen eigenen Kunden-Account oder einen alten Steuerberater-Zugang, der noch nicht gelöscht wurde.
Lass den betroffenen Account löschen: Bei einem normalen Benutzer- oder Kunden-Account übernimmt das die Person, die den Account angelegt hat. Bei einem alten Steuerberater-Zugang meldet sich die Steuerkanzlei dort an und löscht den Zugang über die Profileinstellungen.
Lade deine Steuerkanzlei anschließend erneut über Einstellungen > Benutzer zur Zusammenarbeit ein.
Hinweis: Eine Löschung kann ausschließlich die Person vornehmen, die Zugriff auf den betroffenen Account hat. Aus Datenschutzgründen kann Lexware Office diese Löschung nicht stellvertretend durchführen.
Einladung zur Zusammenarbeit kommt nicht an
Deine Steuerkanzlei hat bereits einen Steuerberater-Zugang, aber die Einladung zur Zusammenarbeit kommt trotzdem nicht an? In diesem Fall stimmt meistens die E-Mail-Adresse nicht exakt überein.
So gehst du vor:
Prüfe, an welche E-Mail-Adresse du die Einladung geschickt hast. Es muss genau die Adresse sein, mit der deine Steuerkanzlei den Steuerberater-Zugang registriert hat.
Ist die Adresse korrekt, sende den Einladungslink erneut: Öffne Einstellungen > Benutzer, wähle den Bereich Noch nicht bestätigte Steuerberater-Zugänge, klicke bei der betroffenen Person auf die drei Punkte und dann auf Nachricht erneut senden.
Bitte deine Steuerkanzlei, zusätzlich den Spam- oder Junk-Ordner zu prüfen.
Einladungslink ist nicht mehr gültig
Der Einladungslink zur Zusammenarbeit ist aus Sicherheitsgründen nur für 7 Tage gültig. Wird er in dieser Zeit nicht bestätigt, läuft er automatisch ab.
So gehst du vor:
Öffne Einstellungen > Benutzer und wechsle zum Bereich Noch nicht bestätigte Steuerberater-Zugänge.
Klicke bei der betroffenen Person auf die drei Punkte und wähle Nachricht erneut senden. Dadurch erhält deine Steuerkanzlei einen neuen, gültigen Einladungslink.
Bitte deine Steuerkanzlei, den neuen Link zeitnah zu bestätigen, damit er nicht erneut abläuft.
Wenn das Problem bestehen bleibt
Falls du die Ursache nicht selbst findest oder die Einladung weiterhin nicht funktioniert, wende dich an den Support. Halte dafür folgende Informationen bereit:
Die genaue Fehlermeldung oder ein Screenshot davon
Die E-Mail-Adresse, mit der du die Steuerkanzlei einladen möchtest
Information, ob deine Steuerkanzlei bereits einen Steuerberater-Zugang oder Kunden-Account in Lexware Office hat
