Der Umstieg ist grundsätzlich jederzeit möglich. Wir empfehlen die Ausrichtung an den Abgabezeitpunkt der Umsatzsteuer-Voranmeldung z. B. monatlich - zum Monatsanfang - vierteljährlich oder zum Quartalsanfang (nach dem Versenden der Umsatzsteuer-Voranmeldung).
Möchtest du beispielsweise ab Juli mit Lexware Office arbeiten, starte damit nach dem Versenden der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Juni (mit Dauerfristverlängerung Mai) bzw. dem 2. Quartal.
Besonderheit Ist-Versteuerung:
Zum Umstiegszeitpunkt müssen alle noch offenen Rechnungen als Einnahmen in der Belegerfassung mit dem entsprechenden Rechnungsdatum (Belegdatum) gebucht werden - andernfalls kann mit der Zahlung keine Fälligstellung der Umsatzsteuer erfolgen.
Was ist bei den Auswertungen zu beachten?
Im Umstellungsjahr ist es für einen vollständigen Überblick über deine Geschäftszahlen notwendig, dass du beispielsweise die Werte für z. B. die Einnahmen-Überschussrechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung aus deinem Alt-System mit den Werten aus Lexware Office mithilfe von z. B. MS Excel kumulieren.
Lexware Office Banking
Mit der initialen Anbindung kann das Datum gewählt werden, ab dem Umsätze importiert werden sollen. Der verfügbare Zeitraum ist abhängig von deiner Bank.
Du erstellst deine Steuererklärung mit unserem Partner smartsteuer?
Übermittle die Werte der Einnahmen-Überschussrechung (Anlage EÜR) an smartsteuer und ergänze dort die Anlage manuell mit den Werten aus deinem Alt-System. mehr erfahren
Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Für dich übernimmt der Steuerberater die Jahresabschlusserstellung aufgrund deiner Buchhaltungsdaten? Dann musst du im Umstellungsjahr zwei Exporte erzeugen und an deinen Steuerberater weiterleiten. Einmal in deinem Alt-System und einmal aus Lexware Office.
Stichwörter: unterjährig, Wechsel