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Betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Lohn & Gehalt erfassen

Mit der betriebliche Altersvorsorge kannst du deine Mitarbeitenden langfristig unterstützen.

Verfasst von Lexware Office Support

Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist mehr als nur ein Gehaltsextra – sie ist ein Zeichen der Wertschätzung. Du unterstützt deine Mitarbeitenden langfristig beim Aufbau einer sicheren Zukunft und profitierst gleichzeitig von einer stärkeren Mitarbeiterbindung.

Deine Vorteile auf einen Blick

  • Einfache Verwaltung: Bilde verschiedene Versicherungsarten (z. B. Direktversicherungen) mit wenigen Klicks korrekt ab.

  • Zentrale Abwicklung: Zahle Beiträge bequem per SEPA-Lastschrift oder Überweisung direkt aus Lexware Office heraus.

  • Maximale Flexibilität: Pausiere Beitragszahlungen unkompliziert, beispielsweise während einer Elternzeit oder bei längerer Krankheit eines Mitarbeitenden.


Unterstützte Beschäftigungsverhältnisse

Du kannst die bAV für alle Mitarbeitenden mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen erfassen. Dazu gehören:

  • Regulär Angestellte

  • Minijobber (sofern rentenversicherungspflichtig und im ersten Arbeitsverhältnis)

  • Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH-Geschäftsführer)

  • Auszubildende

Nicht unterstützte Beschäftigungsverhältnisse

Eine Erfassung ist in folgenden Fällen nicht möglich:

  • Praktikanten

  • Minijobber, die rentenversicherungsfrei sind

  • Minijobber, die zwar rentenversicherungspflichtig sind, aber die bAV nicht im ersten Arbeitsverhältnis nutzen

  • Sozialversicherungsfreie Mehrheitsgesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG)


Welche Durchführungswege werden unterstützt?

Lexware Office deckt die drei gängigsten Vertragsarten ab:

  • Direktversicherung

  • Pensionsfonds

  • Pensionskasse

Hinweis: Andere Modelle, wie Unterstützungskassen oder Direktzusagen, können aktuell noch nicht abgebildet werden.


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So richtest du die bAV Schritt für Schritt ein

1. Vorbereitung

Halte die bAV-Verträge deiner Mitarbeitenden bereit. Du benötigst folgende Daten:

  • Name des Versicherungsunternehmens

  • Versicherungsnummer und Versicherungsbeginn

  • Beitragshöhe (Arbeitnehmer- und ggf. Arbeitgeberanteil)

  • Vereinbarte Zahlungsweise

2. Entgeltart auswählen

Geh in den Bereich Abrechnung. Wähle dort Stunden & Entgelte aus und klicke auf Entgelt hinzufügen. Wähle aus der Liste das Entgelt „Betriebliche Altersvorsorge (bAV)“.

3. Vertragsdaten eintragen

Im sich öffnenden Dialogfeld erfässt du die Details zum Vertrag:

  • Trag Versicherungsart, Nummer und den Beginn des Vertrags ein.

  • Wähle das Zahlungsintervall (z. B. monatlich).

  • Tipp für Sonderzahlungen: Möchtest du die bAV einmalig aus einem Bonus (z. B. Weihnachtsgeld) bedienen? Wähle als Intervall „einmalig aus einer Sonderzahlung“ und gib den entsprechenden Auszahlungsmonat an.

4. Beträge festlegen

Gib die finanziellen Eckdaten ein:

  • Gesamtbetrag: Trag hier die volle Summe der Altersvorsorge ein.

  • Arbeitgeberzuschuss: Gib an, wie viel du als Arbeitgeber dazuzahlst. Falls du keinen Zuschuss leistest, trag bitte 0,00 € ein.

5. Zahlungsweise definieren

Abschließend legst du fest, wie das Geld zur Versicherung gelangt:

  • Lastschrift: Hierfür musst du dem Versicherer ein SEPA-Mandat erteilen.

  • Überweisung: Hinterlege die Bankdaten des Versicherers. Die Zahlung kannst du anschließend direkt aus Lexware Office anstoßen.


FAQs zur betrieblichen Altersvorsorge


Kann ich andere Durchführungswege nutzen?

Aktuell unterstützt Lexware Office ausschließlich Direktversicherungen sowie Beiträge an Pensionsfonds und Pensionskassen – weitere Modelle stehen derzeit leider nicht zur Verfügung.


Was ist der bAV-Förderbetrag?

Der bAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die ihren geringverdienenden Mitarbeitenden eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten.

Wie hoch ist der Förderbetrag?
Der Staat übernimmt 30 % der Arbeitgeberbeiträge. Das sind aktuell 72 bis maximal 288 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem, verrechnet über die Lohnsteuer.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das monatliche Bruttogehalt des Mitarbeitenden liegt bei maximal 2.575 Euro.

  • Die bAV wird zusätzlich zum normalen Arbeitslohn gezahlt.

  • Der jährliche Arbeitgeberbeitrag beträgt mindestens 240 Euro und höchstens 960 Euro.

  • Die bAV läuft z. B. über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.


Warum kann ich eine bAV bei bestimmten Minijobbern oder bestimmten sozialversicherungsfreien Geschäftsführern nicht abrechnen?

Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass steuerliche Vorteile bei der bAV nur für sozialversicherungspflichtiges Einkommen gelten dürfen (§ 1a BetrAVG). Das bedeutet konkret: Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind und dennoch steuerfrei abgewickelt wird, kann es zu Nachzahlungen von Steuern und Sozialabgaben kommen.

Rentenversicherungsfreie Minijobber

Hier besteht kein Rechtsanspruch für eine bAV, da lediglich die Pauschalen an die Krankenkasse und die Rentenversicherung abgeführt werden.

Mehrheitsgesellschafter (sozialversicherungsfreie Geschäftsführer)

  • einer Personengesellschaft z.B. GbR, OHG, KG, Einzelunternehmen) gelten als selbstständig Beschäftigte und haben daher keine Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge.

  • einer Kapitalgesellschaft z.B. GmbH, AG, …haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Wir bieten dir hier die Möglichkeit, eine bAV abzurechnen, weisen aber darauf hin, dass diese bei einer Betriebsprüfung geprüft werden und der Prüfer eventuell zu einer anderen Ansicht kommt. Beiträge können auch als Gewinnminderung betrachtet werden und sind dann am besten in der Buchhaltung aufgehoben. Dazu berät dich dein Steuerberater gerne.

Was passiert mit bestehenden Vereinbarungen?

Bestehende Einträge bleiben unverändert in deiner Historie gespeichert; es besteht kein Handlungsbedarf deinerseits! Neue Buchungen orientieren sich jedoch an den aktuellen rechtlichen Anforderungen.


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