Ein Sammelposten ist eine steuerliche Abschreibungsmethode für Anlagegüter.
Hier werden die Anlagegüter in einem "Pool" jährlich linear mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben.
Was sind die Voraussetzungen für einen Sammelposten?
bewegliche & abnutzbar Anlagegüter
selbstständig nutzbare Anlagegüter
Nettoanschaffungskosten bzw. Herstellungskosten zwischen 250 € und 1.000 €
Der Sammelposten ist ein Wahlrecht.
Anlagegüter mit Nettoanschaffungskosten von 250 € bis zu 800 € können z.B. auch als GWG abgeschrieben werden.
Mehr Infos findest du hier 📖 : GWG oder abschreibungspflichtig?
Wie funktioniert die Sammelpostenabschreibung?
Pro Kalenderjahr wird ein Sammelposten gebildet.
Dieser wird ab dem Jahr der Anschaffung gleichmäßig mit jeweils einem Fünftel aufgelöst.
Scheidet ein Anlagegut aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
Das Wahlrecht ist einheitlich auszuüben. Das bedeutet, wenn du dich für die Abschreibung mit dem Sammelposten entschieden hast, kannst du in diesem Kalenderjahr nicht parallel einzelne Anlagegüter als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort abschreiben.
Wie kann ich die Sammelposten in Lexware Office erfassen?
In Lexware Office kannst du keinen Sammelposten bilden.
Du kannst die Werte der Einnahmeüberschussrechnung am Jahresende an unseren Partner smartsteuer übergeben und dort die Pool-Anlagengüter für das Jahr manuell erfassen.
Wie du die Daten an smartsteuer übergeben kannst erfährst du hier 📖:
Wie übertrage ich meine Daten aus Lexware Office an smartsteuer?
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