Ein Beispiel
Dein Kunde hat 2 Artikel zum Gesamtpreis von 100,00 EUR bestellt, die Rechnung bereits per PayPal bezahlt und nun trifft eine Teil-Rücksendung im Wert von 60,00 EUR bei dir ein.
Zu diesem Zeitpunkt ist es in der Regel so, dass dem Zahlungseingang des Kunden (100,00 EUR) bereits die Rechnung zugeordnet wurde und auch die PayPal-Gebühr (5,00 EUR) wurde als "Gebühr des Zahlungsverkehrs" kategorisiert. Die Lieferung an den Kunden ist also aus Sicht der Buchhaltung abgeschlossen.
Nun kommt es zur "Rücklieferung": Der Kunde sendet einen Teil der Ware zurück (im Wert von 60,00 EUR) und du erstattest diesen Betrag per PayPal.
Da die Rechnung (100,00 EUR) ausgeglichen ist, erstellst du eine "Neue Rechnungskorrektur" im Wert von 60,00 EUR (alternativ kannst du auch eine Einnahmenminderung in der Belegerfassung erfassen). Diesen Beleg ordnest du der Rückerstattung (-60,00 EUR) auf dem PayPal-Konto zu.
Als anteilige Gebühren-Erstattung erhältst du von PayPal einen Zahlungseingang von +3,00 EUR. Hierzu erfasst du die zurückgebuchte PayPal-Gebühr in der Belegerfassung(!) als Ausgaben-Minderung. Ein Belegbild ist nicht zwingend erforderlich.
Als Kategorie wählst du "Nebenkosten des Geldverkehrs". Damit wird die Erstattung wieder auf derselben Kategorie vorgenommen, auf der zuvor die PayPal-Gebühr belastet wurde.
Diesen Beleg über Ausgaben-Minderung kannst du dann dem entsprechenden Umsatz im PayPal-Konto zuordnen.
Wenn du PayPal nicht separat als Lieferant anlegen möchtest, kannst du auch den "Sammellieferant" verwenden.
Zusätzliche Hilfeartikel
Stichworte: PayPal, Pay Pal, PayPal-Konto, PayPal-Gebühr, Gebührenerstattung, Gutschrift, Rechnungskorrektur

