Minijobs im Privathaushalt (603 € Minijobs (556 € in 2025)):
Diese können Sie über das kostenlose Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale abrechnen.
Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen mit Verdienst oberhalb 603 € (556 € in 2025)
Reinigungskräfte oder Hauswirtschafter:innen mit einem höheren Verdienst oberhalb der Minijobgrenze können zunächst deshalb nicht abgerechnet werden, weil Lexware Office die Meldungen an die Landesunfallkassen nicht unterstützt.
Darauf weisen wir im Dokument Funktionsumfang von Lexware Office Lohn & Gehalt auf unserer Homepage hin.
