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Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)

Die Gegenüberstellung von gezahlten Einnahmen und bezahlten Ausgaben

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Verfasst von Diana
Diese Woche aktualisiert

In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist, wie sie funktioniert und wie sie sicher ans Finanzamt übermittelt werden kann.


Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?

Die EÜR ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung.
Sie basiert auf dem Zu- und Abflussprinzip – das bedeutet, entscheidend ist das Zahldatum, nicht das Rechnungsdatum.

So funktioniert's:

  • Sie stellen Ihre erhaltenen Einnahmen den bezahlten Ausgaben gegenüber.

  • Die Differenz zeigt Ihren Gewinn oder Verlust.


Wann werden Werte in der EÜR erfasst?

Bei der EÜR zählt, wann das Geld tatsächlich fließt – nicht wann die Rechnung geschrieben wird.

Sie tragen Einnahmen und Ausgaben also immer zum Zeitpunkt der Zahlung (Zahldatum) ein. Stellen Sie z.B. im Dezember eine Rechnung, die aber erst im Januar bezahlt wird, gehört sie steuerlich ins Januar-Jahr.

Beispiel:

​Ausgangsbeleg am 07.09. über 1.190,00 EUR inkl. 19% Steuer, bezahlt am 05.10.

Ausweis in der EÜR

September

Oktober

Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

0,00 €

1.000,00 €

Vereinnahmte Umsatzsteuer

0,00 €

119,00 €

Ausnahmen:

💡Gut zu wissen! Änderungen bei bestimmten Bestandswerten zählen nicht als Betriebseinnahmen oder -ausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dazu gehören:

  • Anlagenkäufe

  • Kasse und Bank

  • Durchlaufende Posten oder Geldtransit

  • Forderungen und Verbindlichkeiten

  • Privatkonten

Diese Posten wirken sich also nicht direkt auf Ihre EÜR aus.


So werden Ihre EÜR-Werte berechnet

Ist Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtig? Dann zeigt Ihre EÜR zunächst die Nettowerte:

  • Betriebseinnahmen: Nettoumsätze + vereinnahmte Umsatzsteuer

  • Betriebsausgaben: Nettokosten + gezahlte Vorsteuer

💡Wichtig!

Zeile 18 und Zeile 58 zeigen Ihren tatsächlichen Umsatzsteuerverkehr mit dem Finanzamt:

  • Zeile 18: Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer

  • Zeile 58: An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer

Was bedeutet das konkret? Hier tragen Sie den Betrag ein, der nach der Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer übrig bleibt. Das sind nicht die Beträge, die Sie von Kunden erhalten oder an Lieferanten zahlen.


Die amtliche EÜR vs. die EÜR nach Kategorien

In Lexware Office stehen Ihnen zwei Ansichten für Ihre EÜR zur Verfügung:

  • die optimierte Ansicht anhand des amtlichen EÜR-Formulars

  • die Ansicht der EÜR "nach Kategorien".

So wechseln Sie zwischen den Ansichten:

  1. Rufen Sie die EÜR über Buchhaltung > Einnahmenüberschussrechnung auf.

  2. Standardmäßig landen Sie in der amtlichen EÜR.

  3. Klicken Sie im blauen Infofenster auf "Alte Darstellung öffnen", um zur EÜR nach Kategorien zu gelangen:


Wie kann ich das amtliche EÜR-Formular an das Finanzamt übermitteln?

Die amtliche EÜR ist Teil Ihrer privaten Einkommensteuererklärung. Sie müssen sowohl die EÜR als eigenständigen Teil beim Finanzamt einreichen als auch den daraus ermittelten Gewinn in Ihre ESt-Erklärung eintragen.

So geht's:

1. Übertragen Sie die Werte aus Ihrer EÜR über den Button "für smartsteuer bereitstellen" an unseren Partner smartsteuer.

2. Stellen Sie dort Ihre Einkommensteuererklärung fertig und übermitteln Sie diese direkt an das Finanzamt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel Wie übertrage ich meine Daten an smartsteuer?

Alternative: Sie können den Gewinn auch manuell, anhand der EÜR-Positionen in ELSTER eintragen und dort übermitteln.


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