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⭐ Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Erfahren Sie, was eine EÜR ist, wie sie funktioniert und wie sie mit Lexware Office sicher an Finanzamt übermittelt werden kann

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Verfasst von Johanna
Diese Woche aktualisiert

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Unternehmen.

Sie funktioniert durch die Gegenüberstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. In diesem Beitrag führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess – von der Funktionsweise bis zur Übermittlung an das Finanzamt.

Neue EÜR-Ansicht in Lexware Office
Wir haben die Einnahmenüberschussrechnung in Lexware Office weiterentwickelt, damit Sie maximal von den Optimierungen der EÜR profitieren können.

Was neu ist und welche Vorteile dadurch für Sie entstehen, erfahren Sie in unserem Artikel.


Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?

Die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, ist eine vereinfachte Methode, um den Gewinn Ihres Unternehmens zu ermitteln. Sie basiert auf dem Zu- und Abflussprinzip. Das bedeutet, für die Erfassung Ihrer Einnahmen und Ausgaben ist ausschließlich das Datum der Zahlung entscheidend, nicht das Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde.

So funktioniert die EÜR:

  • Sie stellen alle im Geschäftsjahr erhaltenen Einnahmen den bezahlten Ausgaben gegenüber.

  • Die Differenz dieser beiden Werte ergibt Ihren Gewinn oder Verlust.


Wann werden Einnahmen und Ausgaben in der EÜR ausgewiesen?

Bei der EÜR zählt der Zeitpunkt, zu dem das Geld tatsächlich fließt. Einnahmen und Ausgaben werden daher immer zum Zeitpunkt der Zahlung (Zahldatum) in der Einnahmenüberschussrechnung ausgewiesen.

Stellen Sie z.B. im Dezember eine Rechnung, die aber erst im Januar bezahlt wird, gehört sie steuerlich ins Januar-Jahr.

Beispiel für den Ausweis Ihrer Einnahmen und Ausgaben:

Sie stellen am 07. September eine Ausgangsrechnung über 1.190,00 € (inkl. 19% USt.), die Zahlung erfolgt jedoch erst am 05. Oktober.

Ausweis in der EÜR

September

Oktober

Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

0,00 €

1.000,00 €

Vereinnahmte Umsatzsteuer

0,00 €

119,00 €

Fazit: Obwohl die Rechnung im September gestellt wurde, wird der Umsatz erst im Oktober verbucht, da die Zahlung erst dann erfolgte.


Gibt es Ausnahmen vom Zu- und Abflussprinzip in der EÜR?

Ja, es gibt einige Ausnahmen von diesem Prinzip, die Sie beachten sollten:

  • Privatanteile: Kosten für die private Nutzung von Fahrzeugen und Telefonen werden bereits mit dem Belegdatum ausgewiesen.

  • 10-Tage-Regelung: Diese Regelung für wiederkehrende Zahlungen wird in Lexware Office nicht automatisch angewendet.


Welche Posten gehören nicht in die EÜR?

Bestimmte Bestandswerte werden nicht als Betriebseinnahmen oder -ausgaben in der EÜR erfasst, da sie sich nicht direkt auf den Gewinn auswirken.

Dazu gehören:

  • Anlagenkäufe

  • Kassen- und Bankbestände

  • Durchlaufende Posten oder Geldtransit

  • Forderungen und Verbindlichkeiten

  • Privatkonten


Wie kann ich den Ausweis meiner Einnahmen und Ausgaben in der EÜR beeinflussen?

Sobald Sie eine Zahlung einem Beleg zuordnen oder eine Banktransaktion einer Buchungskategorie zuweisen, übernimmt das System den Eintrag Ihrer Einnahmen und Ausgaben in der passenden Zeile automatisch. Entscheidend ist dabei immer das Zahldatum (für den Zeitpunkt) und die gewählte Buchungskategorie (für die passende EÜR-Zeile).

  • Zeitpunkt der Erfassung: Einnahmen und Ausgaben werden automatisch zum Zahldatum in die entsprechende Zeile der EÜR eingetragen.

  • Keine manuelle Bearbeitung: Eine direkte manuelle Eingabe oder Änderung innerhalb der EÜR ist nicht möglich, da der Ausweis der Einnahmen und Ausgaben ausschließlich anhand der gewählten Buchungskategorie und den zugeordneten Zahlungen erfolgt.

  • Wie Sie Korrekturen vornehmen können:
    Änderungen an der EÜR sind nur möglich, indem Sie

    • die Buchungskategorie eines Belegs anpassen,

    • die Kategorisierung einer Bankzahlung korrigieren oder

    • das Zahldatum (nur bei den Zahlarten "Privat" oder "Kasse" möglich) bearbeiten.


So werden Ihre EÜR-Werte berechnet

Wenn Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, werden in Ihrer EÜR zunächst die Nettowerte ausgewiesen.

  • Betriebseinnahmen: Setzen sich aus den Nettoumsätzen und der vereinnahmten Umsatzsteuer zusammen.

  • Betriebsausgaben: Bestehen aus den Nettokosten und der gezahlten Vorsteuer.

💡 Wichtig zu wissen:

In den Zeilen 18 und 58 des amtlichen Formulars wird Ihr tatsächlicher Umsatzsteuerverkehr mit dem Finanzamt abgebildet:

  • Zeile 18: Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer.

  • Zeile 58: An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer.

Hier wird der Betrag ausgewiesen, der nach der Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer übrig bleibt. Es handelt sich also nicht um die direkten Beträge, die Sie von Kunden erhalten oder an Lieferanten zahlen.


Welche Darstellungen der EÜR gibt es in Lexware Office?

In Lexware Office stehen Ihnen zwei Ansichten für Ihre EÜR zur Verfügung:

  • Die optimierte Ansicht: Basierend auf dem amtlichen EÜR-Formular.

  • Die Ansicht nach Kategorien: Eine alternative Darstellung.

So wechseln Sie zwischen den beiden Ansichten:

1. Amtliche EÜR aufrufen: Rufen Sie die EÜR über Buchhaltung > Einnahmenüberschussrechnung auf. So gelangen Sie standardmäßig in die amtliche Ansicht.

2. EÜR nach Kategorien aufrufen: Klicken Sie in der blauen Hinweisbox auf "Alte Darstellung öffnen", um zur EÜR nach Kategorien zu gelangen.


Wie kann ich das amtliche EÜR-Formular an das Finanzamt übermitteln?

Die amtliche EÜR ist Teil Ihrer privaten Einkommensteuererklärung. Sie müssen die EÜR als eigenständiges Dokument beim Finanzamt einreichen und den ermittelten Gewinn in Ihre Einkommensteuererklärung eintragen.

💡 Wichtig zu wissen:

Die Übertragung Ihrer Einnahmenüberschussrechnung an das Finanzamt ist nur über smartsteuer möglich.

Wenn Sie smartsteuer nicht nutzen, können Sie alternativ die Werte aus Ihrer EÜR in Lexware Office manuell über ELSTER melden oder über Ihre Steuerberatung an das Finanzamt übermitteln lassen.

So übermitteln Sie die amtliche EÜR über smartsteuer an ihr Finanzamt:

1. Amtliche EÜR offnen: Rufen Sie die EÜR über Buchhaltung > Einnahmenüberschussrechnung auf. So gelangen Sie standardmäßig in die amtliche Ansicht.

2. Daten bereitstellen: Scrollen Sie in der Ansicht ganz nach unten. Über den Button „Für smartsteuer bereitstellen“ können Sie die Werte aus Ihrer EÜR an unseren Partner smartsteuer übergeben.

3. Erklärung fertigstellen: Vervollständigen Sie dort Ihre Einkommensteuererklärung und übermitteln Sie diese direkt online an das Finanzamt. Weitere Informationen finden Sie im Artikel

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