So buchen Sie Ihre private Telefonnutzung
Sie buchen die Kosten für Ihr Telefon, Smartphone und Internetanschluss komplett als Betriebsausgabe?
Dann ist der Teil der Kosten, der auf die private Telefonnutzung entfällt - auch Eigenverbrauch genannt - als Betriebseinnahme zu erfassen.
Ist Ihre Firma umsatzsteuerpflichtig, dann unterliegt der Nutzungsanteil auch der Umsatzsteuer. Erfassen Sie in diesem Fall monatlich den Nutzungsbetrag, damit auch der Ausweis der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt.
Die Erfassung des Nutzungsbetrags können Sie über Ihre Buchungsübersicht (unter Buchhaltung>Buchungsübersicht) mit Klick auf „+ Buchung“ und den Reiter "Private Telefonnutzung" vornehmen:
Geben Sie dort den entsprechenden Steuersatz und den Bruttobetrag an:
So ermitteln Sie den Privatanteil
Sie als Unternehmer entscheiden selbst, wie Sie den Umfang der privaten Nutzung ermitteln.
Fester Betrag:
Eine Flatrate mit Internetzugang gibt es mittlerweile für weniger als 20 EUR im Monat. Hier ist ein Nutzungsbetrag zwischen 5 bis 10 EUR pro Monat angemessen.
%-Satz:
Der zu schätzende Privatanteil liegt nach den Erfahrungen in der Praxis bei ca. 30 % der tatsächlichen Telefonkosten.
Diese Variante lohnt sich immer, wenn die Telefonkosten niedrig sind.
Haben Sie einen Festnetzanschluss und ein Handy, dann sind die Kosten beider Anschlüsse Grundlage für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils.