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Betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Lohn & Gehalt erfassen

Mit der betriebliche Altersvorsorge können Sie Ihre Mitarbeitenden langfristig unterstützen.

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Verfasst von Lexware Office Support
Diese Woche aktualisiert

Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist mehr als nur ein Gehaltsextra, sie ist ein Zeichen der Wertschätzung. Sie unterstützen Ihre Mitarbeitenden langfristig beim Aufbau einer sicheren Zukunft und profitieren gleichzeitig von einer stärkeren Mitarbeiterbindung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Einfache Verwaltung: Bilden Sie verschiedene Versicherungsarten (z. B. Direktversicherungen) mit wenigen Klicks korrekt ab.

  • Zentrale Abwicklung: Zahlen Sie Beiträge bequem per SEPA-Lastschrift oder Überweisung direkt aus Lexware Office heraus.

  • Maximale Flexibilität: Pausieren Sie Beitragszahlungen unkompliziert, beispielsweise während einer Elternzeit oder bei längerer Krankheit eines Mitarbeitenden.


Unterstützte Beschäftigungsverhältnisse

Sie können die bAV für alle Mitarbeitenden mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen erfassen. Dazu gehören:

  • Regulär Angestellte

  • Minijobber (sofern rentenversicherungspflichtig und im ersten Arbeitsverhältnis)

  • Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH-Geschäftsführer)

Nicht unterstützte Beschäftigungsverhältnisse

Eine Erfassung ist in folgenden Fällen nicht möglich:

  • Praktikanten

  • Minijobber, die rentenversicherungsfrei sind

  • Minijobber, die zwar rentenversicherungspflichtig sind, aber die bAV nicht im ersten Arbeitsverhältnis nutzen

  • Sozialversicherungsfreie Mehrheitsgesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG)


Welche Durchführungswege werden unterstützt?

Lexware Office deckt die drei gängigsten Vertragsarten ab:

  • Direktversicherung

  • Pensionsfonds

  • Pensionskasse

Hinweis: Andere Modelle, wie Unterstützungskassen oder Direktzusagen, können aktuell noch nicht abgebildet werden.



So richten Sie die bAV Schritt für Schritt ein

1. Vorbereitung

Halten Sie die bAV-Verträge Ihrer Mitarbeitenden bereit. Sie benötigen folgende Daten:

  • Name des Versicherungsunternehmens

  • Versicherungsnummer und Versicherungsbeginn

  • Beitragshöhe (Arbeitnehmer- und ggf. Arbeitgeberanteil)

  • Vereinbarte Zahlungsweise

2. Entgeltart auswählen

Gehen Sie in den Bereich Abrechnung. Wählen Sie dort Stunden & Entgelte aus und klicken Sie auf Entgelt hinzufügen. Wählen Sie aus der Liste das Entgelt „Betriebliche Altersvorsorge (bAV)“.

3. Vertragsdaten eintragen

Im sich öffnenden Dialogfeld erfassen Sie die Details zum Vertrag:

  • Tragen Sie Versicherungsart, Nummer und den Beginn des Vertrags ein.

  • Wählen Sie das Zahlungsintervall (z. B. monatlich).

  • Tipp für Sonderzahlungen: Möchten Sie die bAV einmalig aus einem Bonus (z. B. Weihnachtsgeld) bedienen? Wählen Sie als Intervall „einmalig aus einer Sonderzahlung“ und geben Sie den entsprechenden Auszahlungsmonat an.

4. Beträge festlegen

Geben Sie die finanziellen Eckdaten ein:

  • Gesamtbetrag: Tragen Sie hier die volle Summe der Altersvorsorge ein.

  • Arbeitgeberzuschuss: Geben Sie an, wie viel Sie als Arbeitgeber dazuzahlen. Falls Sie keinen Zuschuss leisten, tragen Sie bitte 0,00 € ein.

5. Zahlungsweise definieren

Abschließend legen Sie fest, wie das Geld zur Versicherung gelangt:

  • Lastschrift: Hierfür müssen Sie dem Versicherer ein SEPA-Mandat erteilen.

  • Überweisung: Hinterlegen Sie die Bankdaten des Versicherers. Die Zahlung können Sie anschließend direkt aus Lexware Office anstoßen.


FAQs zur betrieblichen Altersvorsorge


Kann ich andere Durchführungswege nutzen?

Aktuell unterstützt Lexware Office ausschließlich Direktversicherungen sowie Beiträge an Pensionsfonds und Pensionskassen – weitere Modelle stehen derzeit leider nicht zur Verfügung.


Was ist der bAV-Förderbetrag?

Der bAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die ihren geringverdienenden Mitarbeitenden eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten.

Wie hoch ist der Förderbetrag?
Der Staat übernimmt 30 % der Arbeitgeberbeiträge. Das sind aktuell 72 bis maximal 288 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem, verrechnet über die Lohnsteuer.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das monatliche Bruttogehalt des Mitarbeitenden liegt bei maximal 2.575 Euro.

  • Die bAV wird zusätzlich zum normalen Arbeitslohn gezahlt.

  • Der jährliche Arbeitgeberbeitrag beträgt mindestens 240 Euro und höchstens 960 Euro.

  • Die bAV läuft z. B. über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.


Warum kann ich eine bAV bei bestimmten Minijobbern oder bestimmten sozialversicherungsfreien Geschäftsführern nicht abrechnen?

Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass steuerliche Vorteile bei der bAV nur für sozialversicherungspflichtiges Einkommen gelten dürfen (§ 1a BetrAVG). Das bedeutet konkret: Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind und dennoch steuerfrei abgewickelt wird, kann es zu Nachzahlungen von Steuern und Sozialabgaben kommen.

Rentenversicherungsfreie Minijobber

Hier besteht kein Rechtsanspruch für eine bAV, da lediglich die Pauschalen an die Krankenkasse und die Rentenversicherung abgeführt werden.

Mehrheitsgesellschafter (sozialversicherungsfreie Geschäftsführer)

  • einer Personengesellschaft z.B. GbR, OHG, KG, Einzelunternehmen) gelten als selbstständig Beschäftigte und haben daher keine Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge.

  • einer Kapitalgesellschaft z.B. GmbH, AG, …haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine betrieblichen Altersvorsorge abzuschließen. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit eine bAV abzurechnen, weisen aber darauf hin, dass diese bei einer Betriebsprüfung geprüft werden und der Prüfer eventuell zu einer anderen Ansicht kommt. Beiträge können auch als Gewinnminderung betrachtet werden und sind dann am Besten in der Buchhaltung aufgehoben. Dazu berät Sie Ihr Steuerberater gerne.

Was passiert mit bestehenden Vereinbarungen?

Bestehende Einträge bleiben unverändert in Ihrer Historie gespeichert; es besteht kein Handlungsbedarf Ihrerseits! Neue Buchungen orientieren sich jedoch an den aktuellen rechtlichen Anforderungen.


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