Zum Hauptinhalt springen

Entgelte in der Lohnabrechnung erfassen

Welche Entgeltarten Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie diese für die Lohnabrechnung verwenden können

Manuela B. avatar
Verfasst von Manuela B.
Diese Woche aktualisiert

Was sind Entgelte?

Entgelte bilden das Herzstück jeder Lohnabrechnung – sie repräsentieren sämtliche Gegenleistungen, die Arbeitnehmer für ihre geleistete Arbeit erhalten.

Dazu gehören:

  • Grundgehalt oder Lohn

  • Zusätzliche Entgelte wie Zuschläge, Prämien und Überstundenvergütungen

  • Sachbezüge und weitere Benefits

Die Entgeltabrechnung schafft vollständige Transparenz, indem sie folgendes detailliert aufzeigt:

  • Zusammensetzung des Bruttoverdienstes

  • Gesetzliche Abzüge (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge)

  • Finaler Nettobetrag zur Auszahlung

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Entgelte wir anbieten und wie Sie diese selbst anlegen können.


Schritt-für-Schritt: Entgelt hinzufügen

So erweitern Sie die Monatsabrechnung um zusätzliche Entgelte:

1. Klicken Sie auf "Abrechnung" in der schwarzen Menüleiste.

2. Öffnen Sie Schritt 2 der Abrechnung ("Löhne & Gehälter").

3. Wählen Sie den Mitarbeitenden aus, für den Sie das Entgelt hinzufügen möchten.

4. Klicken Sie oberhalb der Übersicht auf das grüne Plus "Entgelt hinzufügen".

5. Wählen Sie dann aus der Liste, das benötigte Entgelt aus.

6. Werte eintragen: Erfassen Sie Anzahl und den entsprechenden Betrag.

So erreichen Sie eine fehlerfreie und vollständige Entgelterfassung für all Ihre Mitarbeiter:innen.


Verfügbare Entgeltarten für die Lohnabrechnung

In der Tabelle stellen wir Ihnen die verschiedenen Entgeltarten vor, die Sie für die Lohnabrechnung selbstständig anlegen können. Jede Unterkategorie wird verständlich erklärt, sodass Sie genau nachvollziehen können, welche Zahlungen, Zuschläge und Abzüge ihren Weg auf die Abrechnung finden.

Von Abfindung und Nachzahlung über Zuschläge für besondere Arbeitszeiten bis hin zu steuerfreien Extras – hier erfahren Sie, was hinter den jeweiligen Positionen steckt und wie sie sich auf die Lohnabrechnung auswirken.

Entgeltart

Anwendung

Abfindung

Verfügbarkeit: Nur im letzten Abrechnungsmonat sichtbar

  • Eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  • Diese besondere Vergütung dient als finanzielle Überbrückung beim Übergang zwischen Beschäftigungsverhältnissen.

Abschlag und Vorschuss

Zwei verschiedene Konzepte mit wichtigen Unterschieden:

Abschlagszahlungen:

  • Auszahlung bereits verdienten, aber noch nicht abgerechneten Lohns

  • Gesetzlicher Anspruch nach Lohnfälligkeit

  • Können bei der finalen Abrechnung ohne Aufrechnungsprobleme abgezogen werden

Vorschusszahlungen:

  • Vorabzahlung auf noch nicht verdienten Lohn

  • Kein grundsätzlicher gesetzlicher Anspruch

  • Ausnahmen durch Fürsorgepflicht oder vertragliche Regelungen

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Neue Darstellung seit 10.04.2025 für Neukund:innen. Der Rollout erfolgt schrittweise für alle Kund:innen.

Abgedeckte Durchführungswege:

  • Direktversicherung

  • Pensionskasse

  • Pensionsfonds

Erforderliche Angaben:

  • Versicherungsdaten: Art der bAV, Versicherungsnummer, Vertragsbeginn (nur Verträge ab 2005)

  • Vertragsdaten: Gesamtbetrag und Arbeitgeberzuschuss

  • Zahlweise: Lastschriftmandat oder Überweisung

Überstundenauszahlung

  • Wenn Freizeitausgleich nicht möglich ist, können Arbeitnehmer ihre Überstunden monetär vergütet bekommen.

  • Auch ohne explizite Vertragsregelung besteht Entlohnungspflicht, sofern betriebs- oder branchenüblich.

Bonus und Prämien

Charakteristika von Prämienzahlungen:

  • Zusätzliche Leistung zum regulären Gehalt

  • Kopplung an individuelle, abteilungs- oder unternehmensbezogene Leistung

➡️ Achtung: Drei Jahre vorbehaltlose Zahlung führt zur betrieblichen Übung. D.h. der Arbeitgeber muss aufgrund des Vertrauensschutzes die Prämienzahlung fortführen, da die Mitarbeitenden Anspruch darauf haben.

Fahrtkostenzuschuss

Ein freiwilliger Arbeitgeberzuschuss für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Besonderheiten:

  • Automatische Entfernungsberechnung ist über die Kartenfunktion in Lexware Office möglich. Es wird die kürzeste Route berechnet, alternative Routenvorschläge sind ebenfalls verfügbar.

  • Erhalten Mitarbeitende den Zuschuss durch den Arbeitgeber, können in der Steuererklärung keine Werbungskosten für Fahrten zum Arbeitsplatz geltend gemacht werden.

Feiertagszuschlag

125% oder 150%

Zwei steuerfreie Varianten verfügbar:

125%-Zuschlag:

  • Für gesetzliche Feiertage (jede Uhrzeit) und am 31. Dezember ab 14:00 Uhr

  • Steuerfrei bis 125 % des Grundlohns

150%-Zuschlag:

  • 25./26. Dezember, 1. Mai (jede Uhrzeit) und am 24. Dezember ab 14:00 Uhr

  • Steuerfrei bis 150 % des Grundlohns

➡️ Achtung: diese Entgelte können bei Überschreiten der Grenze auch steuerpflichtig werden.

Firmen-PKW

  • Unternehmenseigenes Fahrzeug für dienstliche Zwecke.

  • Bei privater Nutzung entsteht ein geldwerter Vorteil, der entsprechend versteuert werden muss.

Internetpauschale

Arbeitgeberzuschuss zur Internetnutzung mit Pauschalversteuerung von 25% bei Beträgen bis 50 €.

Jobrad / Firmenrad

  • Nutzungsbeginn nur für aktuellen Abrechnungsmonat möglich

  • Automatische UVP-Befüllung bei Modellauswahl

  • Unterstützt ausschließlich Leasing-Modell mit Entgeltumwandlung ab 2021

Jobticket

Steuerfreier Zuschuss für arbeitstägliche ÖPNV-Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Dokumentationspflicht:

Arbeitgeber müssen Kaufbelege der bezuschussten Fahrkarten einfordern und für Betriebsprüfungen vorhalten.

Jubiläumszuwendung

  • Sondervergütung für Mitarbeitende, die bei einem Arbeitgeber ein rundes Jubiläum feiern.

  • Die Zuwendung fällt je nach Unternehmen unterschiedlich aus (Höhe ist oft in Tarifverträgen geregelt).

Kilometergeld

Erstattung von dienstlich gefahrenen Kilometern, meist für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs bei betrieblichen Fahrten.

Wichtige Hinweise:

  • Auszahlungsbetrag orientiert sich an gesetzlichen oder innerbetrieblichen Pauschalen

  • Nachweisdokumentation der gefahrenen Strecke erforderlich

Kindergartenzuschuss

Steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers für Betreuungskosten von nicht schulpflichtigen Kindern.

Wichtige Hinweise:

  • Direkte Zahlung oder Kostenerstattung möglich

  • Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen notwendig

Kurzarbeit Ausfallstunden

Generiert automatisch zwei Abrechnungspositionen:

  • Entgeltkürzung Kurzarbeit (Kennzeichen: LSG)

  • Kurzarbeitergeld (Kennzeichen: Nettobezug)

Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten

Zuschuss oder Erstattung für Mahlzeiten, wenn sich der Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen außerhalb der üblichen Arbeitsstätte befindet.

Wichtige Hinweise:

  • Tägliche Pauschalen möglich, abhängig von der Abwesenheitsdauer

  • Steuerliche Sachverhaltsprüfung erforderlich

  • Auf der Lohnsteuerbescheinigung (LStB) muss bei diesem Entgelt der Zusatz "M" ausgewiesen werden.

Nachtzuschlag

25% oder 40%

Zwei steuerfreie Optionen:

25%-Nachtzuschlag:

  • Arbeitsstunden zwischen 20:00-6:00 Uhr

  • Gesetzlicher Mindestanspruch für 23:00-4:00 Uhr

40%-Nachtzuschlag:

  • Arbeitsstunden zwischen 0:00-4:00 Uhr

  • Arbeitsantritt nach Mitternacht erforderlich

Nachzahlung

Nachträgliche Auszahlungen von Lohnbestandteilen, etwa bei Korrekturen früherer Abrechnungen oder verspäteter Lohnbestandteile.

Wichtige Hinweise:

  • Entlohnung erfolgt im Folgemonat und wird separat ausgewiesen

  • Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Zuordnung nach Zuflussprinzip

Pfändung

Bei einer Pfändung wird ein Teil des Lohns aufgrund gerichtlicher Anweisung direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger überwiesen.

Wichtige Hinweise:

  • Rechtliche Prüfung und genaue Berechnung der pfändbaren Beträge sind erforderlich

  • Auswirkungen auf das Nettoeinkommen

Steuerfreier Sachbezug 50 €

Geldwerte Vorteile wie Tankgutscheine oder Geschenke werden bis 50 Euro nur nachrichtlich verarbeitet. Die Buchhaltungserfassung erfolgt ausschließlich beim Gutscheinkauf.

Sonntagszuschlag 50 %

Zusätzlicher steuerfreier Zuschlag von 50% auf den Grundlohn für Arbeit an Sonntagen.

Wichtige Hinweise:

  • Gilt nur für tatsächlich geleistete, vergütungspflichtige Sonntagsstunden

  • Lohnsteuerfrei, sofern bestimmte Höchstgrenzen eingehalten werden

Vermögenswirksame Leistungen (VWL)

AG-Zuschlag: Arbeitgeberbeitrag zwischen 6,95-40 € monatlich
Überweisung: Direkte Übertragung auf das Anlagekonto (externe Kontoverbindung erforderlich)


Schritt für Schritt: Fehlende Entgelte über den Support anlegen lassen

Einige Entgeltarten, die Sie für die Lohnabrechnung/en benötigen, können leider aus technischen Gründen nicht selbstständig von Ihnen angelegt werden. Doch keine Sorge – unser Support-Team unterstützt Sie gerne dabei, fehlende Entgelte anzulegen, sofern diese mit Lexware Office abgerechnet werden können.

1. Prüfen Sie die manuellen Entgeltarten:

  • In der untenstehenden Tabelle finden Sie die verfügbaren manuellen Entgeltarten inklusive der zugehörigen Buchungskonten, die unser Support-Team für Sie anlegen kann.

  • Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung, welche Entgeltart von unserem Support angelegt und welche Bezeichnung/Name dafür hinterlegt werden soll.

2. Support kontaktieren: Nehmen Sie Kontakt mit unserem Support auf, wenn Sie eine individuelle Entgeltart anlegen lassen möchten.

3. Angaben für die Anlage des Entgelts an den Support bereitstellen:

  • Bezeichnung/Name: Teilen Sie uns mit, wie das Entgelt auf der Lohnabrechnung angezeigt werden soll (maximal 30 Zeichen – der Name kann individuell nach Ihren Vorgaben festgelegt werden).

  • Gewünschte manuelle Entgeltart: Geben Sie an, welche manuelle Entgeltart aus der folgenden Tabelle als Grundlage genutzt werden soll. Ziehen Sie bei der Auswahl den Rat Ihrer Steuerberatung hinzu.

Manuelle Entgeltart

Steuer- & Sozialversicherung (SV)

Vorgegebene Buchungskonten

(Vorausgesetzt Sie verwenden Lexware Office Buchhaltung)

Einmalzahlung

  • Steuerpflichtig

  • SV-pflichtig

Gehälter an Verrechnung Lohn/Gehalt

Erhöhter Feiertagszuschlag zwischen 1%-150%

(Bitte nennen Sie den Zuschlagsatz in Prozent)

  • Keine Steuerpflicht

  • Keine SV-Pflicht

Gehälter an Verrechnung Lohn/Gehalt

Nachtzuschlag zwischen 20:00-06:00 Uhr zwischen 1%-150%

(Bitte nennen Sie den Zuschlagsatz in Prozent)

  • Keine Steuerpflicht

  • Keine SV-Pflicht

Gehälter an Verrechnung Lohn/Gehalt

Erhöhter Nachzuschlag zwischen 00:00-04:00 Uhr zwischen 1%-150%

(Bitte nennen Sie den Zuschlagsatz in Prozent)

  • Keine Steuerpflicht

  • Keine SV-Pflicht

Gehälter an Verrechnung Lohn/Gehalt

Nettoabzug

  • Keine Steuerpflicht

  • Keine SV-Pflicht

Rechnung Lohn/Gehalt an Verbindlichkeiten für Einbehaltungen von Arbeitnehmern

Nettobezug

  • Keine Steuerpflicht

  • Keine SV-Pflicht

Kilometergelderstattung MA an Verrechnung Lohn/Gehalt

Sonntagszuschlag zwischen 1%-150%

(Bitte nennen Sie den Zuschlagsatz in Prozent)

  • Keine Steuerpflicht

  • Keine SV-Pflicht

Gehälter an Verrechnung Lohn/Gehalt

Steuerfreier Bruttobezug

  • Keine Steuerpflicht

  • Keine SV-Pflicht

Freiwillige steuerfreie soziale Aufwendungen an Verrechnung Lohn/Gehalt

Steuerpflichtiger Bruttobezug (laufend)

  • Steuerpflichtig

  • SV-pflichtig

Gehälter an Verrechnung Lohn/Gehalt

Steuerpflichtiger Sachbezug (laufend)

  • Steuerpflichtig

  • SV-pflichtig

Brutto:

Gehälter an Verrechnung Lohn/Gehalt

Abzug:

Verrechnung Lohn/Gehalt an Sachbezüge (Waren)

Steuerpflichtiger Bruttobezug (pauschal)

Geben Sie unserem Support den Anlass an:

  • Mahlzeiten im Betrieb (25%)

  • Mahlzeiten außerhalb des Betriebes (25%)

  • Betriebsveranstaltungen (25%)

  • Erholungsbeihilfe (25%)

  • Verpflegungskostenersatz (25%)

  • Computer-/Internetnutzung (25%)

  • Überlassung/Zuschuss Ladevorrichtung (25%)

  • Fahrtkostenzuschüsse (15%)

  • Pauschal versteuert

  • Keine SV-Pflicht

Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge an Verrechnung Lohn/Gehaltz

Bei Monatsabschluss werden die Entgelte automatisch auf die dazugehörigen Konten gebucht. Aufgrund des verkürzten Kontenrahmens in Lexware Office sind diese Vorgaben nicht änderbar.


Entgelte, die nicht abgebildet werden können

Folgende Entgeltarten können nicht in Lexware Office hinterlegt werden, weil sie aus buchungs- bzw. steuerrechtlichen Gründen nicht korrekt verarbeitet werden können:

  • Betriebszusatzkrankenversicherung

  • Doppelte Haushaltsführung

  • Ehrenamtpauschale

  • Firmen-Fitness

  • Lohnfortzahlungen im Abwesenheitsfall

  • Minusstunden

  • Pauschaler Auslagensatz für das private Aufladen des Elektrowagens

  • Sachzuwendungen nach §37b

  • Samstagszuschläge

  • Tantieme

  • Übungsleiterpauschale

  • Versorgungsbezüge

  • Zuschläge über 150%


Hat dies Ihre Frage beantwortet?