Ihre Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen haben Altersvorsorgeverträge, die Sie bisher ohne Probleme abrechnen konnten. Plötzlich erhalten Sie einen Hinweis in der Lohnabrechnung:
Persönliche Voraussetzungen sind nicht erfüllt
Was bedeutet der Hinweis und was muss ich tun?
Lexware überwacht die Voraussetzungen, die für die steuerlich und sv-rechtlich begünstigte Abrechnung von betrieblichen Altersvorsorgeverträgen (bAV) gelten. Sobald einer Ihrer Mitarbeiter:innen diese nicht mehr erfüllt, wird die weitere Lohnabrechnung verhindert.
Ursache hierfür sind i. d. R.:
Änderungen an den Stammdaten der Mitarbeiter:innen (z. B. vom Angestellten zum Minijobber)
das Finanzamt stellt neue ELStAM mit Steuerklasse 6 zur Verfügung
Problemlösung allgemein:
Falls die Voraussetzungen für die Abrechnung einer bAV nur übergangsweise nicht erfüllt sind, können Sie den Vertrag pausieren. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche "Entgelt pausieren". In diesem Fall bleibt die bAV in der Abrechnung erhalten, aber sie wird nicht mehr abgeführt. Beachten Sie, dass dieser Schritt nur nach Absprache mit dem Versicherungsunternehmen, bei dem die bAV abgeschlossen ist, erfolgen sollte.
Bei dauerhaftem Wegfall der Voraussetzungen sollten Sie die bAV nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter und dem Versicherungsunternehmen aus Lexware löschen.
Problemlösung ELStAM:
bei Mitarbeiter:innen, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen, kann es durch Fehleingaben beim anderen Arbeitgeber dazu kommen, dass die falschen Steuerdaten abgefragt werden. In der Folge erhalten alle anderen Arbeitgeber:innen die Steuerklasse 6. Lexware versucht die ursprünglichen Steuerdaten wiederherzustellen. Im Fall hartnäckiger Fremd-Arbeitgeber müssen Sie den betroffenen Mitarbeiter auffordern die Steuerdaten korrigieren zu lassen. Unser Support unterstützt Sie bei derartigen Härtefällen.
Einmalzahlung / Sonderzahlung reicht nicht aus, um den Gesamtbeitrag zu bedienen
Was bedeutet der Hinweis und was muss ich tun?
Lexware gleicht die abzurechnenden Gesamtbeiträge der BAV-Verträge mit den abzurechnenden Sonderzahlungen ab. Unterschreiten die Beträge der erfassten Sonderzahlungen die Höhe der BAV oder fehlt die Sonderzahlung komplett, wird die weitere Lohnabrechnung verhindert.
Problemlösung:
Überprüfen Sie die erfassten Entgelte in Schritt 2 der Lohnabrechnung und passen Sie diese ggf. bei den betroffenen Mitarbeiter:innen an.
Falls die Voraussetzungen für die Abrechnung einer bAV nur übergangsweise nicht erfüllt sind, können Sie den Vertrag pausieren. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche "Entgelt pausieren". In diesem Fall bleibt die bAV in der Abrechnung erhalten, aber sie wird nicht mehr abgeführt. Beachten Sie, dass dieser Schritt nur nach Absprache mit dem Versicherungsunternehmen, bei dem die bAV abgeschlossen ist, erfolgen sollte.