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Kontoinhabername bei einer GbR: Warum alle Gesellschafternamen genannt werden

Warum der Kontoinhabername einer GbR alle Gesellschafternamen und den Zusatz „GbR" enthalten muss.

Verfasst von Carolin

Was ist die Namensrichtlinie für GbR-Konten?

Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Rechtsform für mindestens zwei Personen, die gemeinsam ein Geschäft betreiben, ohne dabei eine eigene juristische Person zu gründen. Genau das ist der Grund für eine feste Regel bei der Namensgebung: Der Kontoinhabername einer GbR muss immer zwei Bestandteile enthalten.

  • Die vollständigen Namen aller Gesellschafter

  • Den Rechtsformzusatz „GbR"

Beispiel: Peter und Pauline Mustermann betreiben gemeinsam eine Physio Praxis als GbR. Der korrekte Kontoinhabername lautet: „Peter & Pauline Mustermann GbR – psycho-Spaß".
Ein zusätzlicher Fantasiename wie „psycho-Spaß" ist erlaubt, ersetzt aber nie die Gesellschafternamen und den Zusatz „GbR".

Haben die Gesellschafter unterschiedliche Nachnamen, muss jeder Nachname einzeln erscheinen, zum Beispiel „Mustermann & Müller GbR".


Warum ist das für dich wichtig?

Eine GbR haftet nicht als eigenständiges Unternehmen, sondern über ihre Gesellschafter persönlich. Deshalb reicht ein reiner Firmen- oder Fantasiename als Kontoinhabername nicht aus – die Bank und Zahlungsdienstleister müssen erkennen können, welche Personen hinter dem Konto stehen.

Fehlt einer der beiden Bestandteile, kann das konkrete Folgen haben:

  • Überweisungen oder Lastschriften werden von der Bank abgelehnt, weil der Kontoinhabername nicht zur Legitimationsprüfung passt.

  • Der automatische Kontenabgleich in Lexware Office ordnet eingehende Zahlungen nicht korrekt zu, wenn der hinterlegte Name vom tatsächlichen Kontoinhabernamen abweicht.

  • Bei einer Prüfung durch Bank oder Finanzamt fehlt der Nachweis, wer als Gesellschafter persönlich haftet.


Häufige Fragen zum Kontoinhabernamen bei einer GbR

Reicht der Firmenname allein aus, ohne die Gesellschafternamen?

Nein, der Firmen- oder Fantasiename allein reicht bei einer GbR nicht aus. Der Kontoinhabername muss zusätzlich die vollständigen Namen aller Gesellschafter und den Zusatz „GbR" enthalten, weil die GbR keine eigene juristische Person ist.

Können die Gesellschafternamen abgekürzt werden?

Nein, abgekürzte Namen oder nur Initialen erfüllen die Namensrichtlinie nicht. Der Nachname jedes Gesellschafters muss vollständig ausgeschrieben sein.

Was passiert, wenn der Kontoinhabername nicht der Richtlinie entspricht?

Entspricht der Kontoinhabername nicht der Richtlinie, kann die Bank Zahlungen ablehnen und der automatische Kontenabgleich in Lexware Office schlägt fehl. Passe den Kontoinhabernamen in diesem Fall so an, dass er alle Gesellschafternamen und den Zusatz „GbR" enthält.


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