Steht bei dir eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung an?
Mit Lexware Office kannst du den euBP-Export deiner Finanzbuchhaltung ganz einfach erstellen und die Daten direkt an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln. In diesem Artikel führen wir dich Schritt für Schritt durch den erfolgreichen Exportprozess.
EuBP-Pflicht seit 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) für Arbeitgeber zur Pflicht. Das bedeutet, dass du bei Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV die Daten deiner Finanzbuchhaltung elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermitteln musst.
Ziel der euBP ist es, die Betriebsprüfung durch maschinelle Vorbereitung effizienter zu gestalten und den Aufwand für alle Beteiligten vor Ort zu reduzieren.
Für Prüfungszeiträume bis zum 31. Dezember 2026 kannst du auf Antrag von der elektronischen Übermittlung deiner Finanzbuchhaltung absehen. Ab dem 1. Januar 2027 gilt diese Pflicht jedoch ausnahmslos.
Neu bei Lexware Office 🪄:
Erfolgen deine Lohnabrechnungen extern, kannst du den euBP-Export für deine Finanzbuchhaltung jetzt direkt aus Lexware Office heraus erstellen.
Nutzt du bereits Lexware Lohn & Gehalt? 💡
In diesem Fall erfolgt der euBP-Export über das Lohn-Modul. Die passende Anleitung findest du hier: Wie komme ich an meine Lohndaten für eine Betriebsprüfung?
Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an Kund:innen, die Lexware Office ohne das Modul "Lohn & Gehalt" nutzen.
Wo finde ich den euBP-Export für meine Finanzbuchhaltung?
Den euBP-Export für deine Finanzbuchhaltung findest du über das Zahnradsymbol im Menüpunkt Export.
Sobald du auf der allgemeinen Export-Seite angekommen bist, findest du im erweiterten Bereich für die Betriebsprüfer-Exporte die Auswahl "Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung für die Deutsche Rentenversicherung (euBP)" (1).
Klicke im Anschluss auf "euBP Export aufrufen" (2):
💡Hinweis: Falls du „Lohn & Gehalt“ verwendest, leitet das Programm dich von hier aus automatisch zum passenden Export-Dialog im Lohn-Modul weiter.
Wie übermittle ich den euBP-Export meiner Finanzbuchhaltung?
Für die Übermittlung des euBP-Exports benötigst du zunächst das Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung, in dem die Betriebsprüfung angekündigt wird.
Entnehme diesem Dokument die folgenden Angaben:
Betriebsnummer
Aktenzeichen bzw. Prüfnummer
Prüfungszeitraum
ℹ️ Hinweis zum Prüfungszeitraum: Wenn du einen unterjährigen Prüfungszeitraum eingibst (z.B. einzelne Monate oder ein Quartal), wird dieser automatisch auf das gesamte Jahr erweitert.
Klicke nach Vervollständigung der Angaben auf "Übermitteln". Damit wird der euBP-Export angelegt und die Übertragung an die Deutsche Rentenversicherung ausgelöst.
Status des euBP-Exports deiner Finanzbuchhaltung nachverfolgen
Die Tabelle im unteren Bereich der Export-Seite listet alle bisher übermittelten euBP-Exporte und deren aktuellen Verarbeitungsstatus auf.
🔄 Der Status aktualisiert sich automatisch, sobald die Rentenversicherung einen neuen Bearbeitungsschritt durchführt (z. B. Annahmebestätigung, Prüfstatus, Löschung).
FAQ- Häufige Fragen zum euBP-Export der Finanzbuchhaltung
Ersetzt die euBP die Prüfung vor Ort?
Ersetzt die euBP die Prüfung vor Ort?
Die euBP ersetzt die Prüfung vor Ort zwar nicht grundsätzlich, kann sie aber in vielen Fällen vereinfachen. Sofern die übermittelten Daten eine abschließende Prüfung ermöglichen, ist eine zusätzliche Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort nicht mehr notwendig.
Prüfergebnis: Wo erhalte ich das Prüfergebnis?
Prüfergebnis: Wo erhalte ich das Prüfergebnis?
Den Prüfbericht und das eigentliche Prüfergebnis erhältst du direkt von der Deutschen Rentenversicherung.
ℹ️ Das Ergebnis der Prüfung wird nicht über Lexware Office bereitgestellt. In Lexware Office siehst du lediglich den Übermittlungsstatus und ggf. Rückmeldungen der DRV zur Datenannahme.
Sind die Daten beim euBP Export vor dem Zugriff Dritter sicher?
Sind die Daten beim euBP Export vor dem Zugriff Dritter sicher?
Ja, deine Daten sind beim euBP-Export (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung) geschützt. Die Finanzbuchhaltungsdaten des euBP-Exports werden über geschlossene Kommunikationswege übermittelt und in einem gesicherten System bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert. Ein Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich versehentlich einen euBP-Export ohne Prüftermin erstellt habe?
Was passiert, wenn ich versehentlich einen euBP-Export ohne Prüftermin erstellt habe?
euBP-Daten, die ohne Prüfanlass übermittelt werden, werden bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) angenommen und 30 Tage gespeichert.
Kommt es innerhalb dieser Frist zu einem Prüfanlass, wird die Datei einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und bei Fehlerfreiheit an die zuständige Prüfstelle weitergeleitet. Andernfalls werden die Daten automatisch gelöscht. Du erhältst eine Rückmeldung.
Ich habe beim Erstellen eines euBP-Exports einen Eingabefehler gemacht. Wie kann ich das korrigieren?
Ich habe beim Erstellen eines euBP-Exports einen Eingabefehler gemacht. Wie kann ich das korrigieren?
Um einen fehlerhaften euBP-Export zu korrigieren, warte zuerst die Annahmebestätigung der Deutschen Rentenversicherung ab.
Anschließend kannst du im Bereich „Bisherige euBP-Exporte" den betroffenen Export über das Mülleimer-Symbol stornieren bzw. löschen.
Warte danach die Löschbestätigung der DRV ab (kann einige Tage dauern). Danach kannst du einen neuen Export anlegen.




