Hast du Zugriff auf ein Lexware Geschäftskonto – egal ob als Inhaber:in, Bevollmächtigte:r oder gesetzliche:r Vertreter:in – musst du deine Steuer-ID hinterlegen. Diese Pflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (siehe § 154 Abs. 2a Nr. 1 Abgabenordnung (AO)) und dient dazu, das Finanzsystem transparenter zu machen und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Hier erfährst du, wer genau betroffen ist, warum das so geregelt ist und wo du deine Steuer-ID einträgst.
Wer zählt als verfügungsberechtigte Person?
Als verfügungsberechtigt gilt jede Person, die Zugriff auf das Lexware Geschäftskonto hat – dazu zählen zum Beispiel:
Gesetzliche Vertreter:innen, etwa Geschäftsführer:innen einer GmbH
Bevollmächtigte, die im Namen des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin handeln dürfen
Wirtschaftlich Berechtigte, also Personen, denen das Unternehmen tatsächlich gehört oder die es kontrollieren
Jede dieser Personen muss ihre eigene Steuer-ID angeben, unabhängig davon, wer das Konto eröffnet hat.
Warum ist die Steuer-ID gesetzlich vorgeschrieben?
Die Pflicht zur Angabe der Steuer-ID hat vier Hauptgründe:
Eindeutige Identifikation: Banken müssen wissen, wer Zugriff auf ein Konto hat. Deine Steuer-ID ist dafür ein eindeutiges Merkmal – sie ist jedem Steuerpflichtigen in Deutschland genau einmal zugeordnet. Mehr zu den verschiedenen Steuernummern findest du im Artikel Steuerliche Nummern auf einen Blick.
Bekämpfung von Geldwäsche: Die Steuer-ID hilft Behörden dabei, Zahlungsströme nachzuvollziehen und verdächtige Aktivitäten zu erkennen. Das trägt zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei.
Korrekte Besteuerung: Anhand der Steuer-ID können Finanzämter prüfen, ob Einkünfte auf einem Konto korrekt versteuert werden. Das sorgt für ein faires Steuersystem und verhindert Steuerhinterziehung.
Internationale Steuerabkommen: Internationale Abkommen verpflichten Banken, Kontoinformationen an die zuständigen Steuerbehörden anderer Länder weiterzugeben. Deine Steuer-ID macht diesen Austausch eindeutig und zuverlässig möglich.
Wo trägst du deine Steuer-ID im Lexware Geschäftskonto ein?
Du trägst deine Steuer-ID direkt in der Geschäftskonto-Verwaltung unter dem Reiter Nutzer ein. Reichst du sie nicht innerhalb der ersten 90 Tage nach der Kontoeröffnung nach, wird dein Lexware Geschäftskonto gesperrt. Eine ausführliche Anleitung findest du im Artikel Steuerinformationen für das Lexware Geschäftskonto.
Brauchen Sie weitere Unterstützung?
Sollten Sie Fragen rund um das Lexware Geschäftskonto haben, kontaktieren Sie bitte unseren Banking-Support unter banking@lexware.de.