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Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit von beschäftigten Rentner:innen

Hier erfährst du alles über die genauen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Abwicklung der sogenannten Flexi-Rente

Verfasst von Carina

Wer Rente bezieht und zusätzlich nebenher arbeitet, muss ab Erreichen des Rentenalters grundsätzlich keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung mehr einzahlen. Diese Beschäftigung ist für beschäftigte Rentner:innen rentenversicherungsfrei und die Höhe der Rente ändert sich durch diese Beschäftigung damit auch nicht mehr.

Im Rahmen der sogenannten “Flexi-Rente” ist es jedoch möglich, aus einer Beschäftigung über das Rentenalter hinaus Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese Beiträge erhöhen dann auch die zukünftige Rente.

Die Erhöhung des Rentenbezugs erfolgt jeweils zum 01.07. des Folgejahres. Um wie viel sich die Rente erhöht, hängt vom Einzelfall ab. Interessierte Mitarbeitende können sich hierzu von der Rentenversicherung beraten lassen.

Entscheiden sich beschäftigte Rentner:innen, weiterhin Rentenbeiträge zahlen zu wollen, so muss das dem Arbeitgeber formlos schriftlich erklärt werden. Die schriftliche Erklärung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Es muss der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Altersvollrente erklärt werden (nach § 5 Abs. 4 SGB VI)

  • Name und Rentenversicherungsnummer des:der Mitarbeitenden

  • Datum und Unterschrift des:der Mitarbeitenden

Sobald du die Erklärung des:der Mitarbeitenden erhalten hast, notiere darauf das Eingangsdatum. Bewahre die Erklärung in deinen Lohnunterlagen auf, da du sie bei einer Betriebsprüfung vorlegen musst. Am einfachsten lädst du sie direkt in die digitale Personalakte hoch.

Damit die Beiträge zur Rentenversicherung (Flexi-Rente) in Lexware Office korrekt berechnet werden, gehe wie folgt vor:

  • Die Rentenversicherungsbeiträge werden nach Eingang des Schreibens ab dem darauffolgenden Tag berechnet. Beispiel: Du hast die Erklärung des:der Mitarbeitenden am 30.04. erhalten, dann setzt du ab Abrechnungsmonat Mai den Haken im Mitarbeiterprofil.

  • Im betreffenden Abrechnungsmonat aktivierst du im Mitarbeiterprofil -> Vertragsdaten unterhalb der Auswahl der Beschäftigungsart das Feld: “Mitarbeiter zahlt weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein (Flexi Rente).”

Denke daran, die Angabe unten rechts zu speichern.

Lexware Office berechnet dann ab dem ausgewählten Abrechnungsmonat Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung (die auf der Entgeltabrechnung regulär abgezogen werden) und erstellt alle erforderlichen Meldungen.

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