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Endabrechnung Neustarthilfen 2022

Wie sind die Fristen und was passiert bei Nichteinhaltung?

Verfasst von Diana

Hast du die Neustarthilfe für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 oder April bis Juni 2022 erhalten?

Dann bist du dazu verpflichtet, eine Endabrechnung einzureichen:

  • Hast du den Antrag selbst eingereicht (sog. “Direktantragstellung”)?

    Dann muss auch die Endabrechnung bis zum 30. September 2022 online erledigt worden sein.

  • Wurde der Antrag von deinem Steuerbüro eingereicht (sog. “prüfende Dritte)?

    Dann muss auch die Endabrechnung durch das Steuerbüro erledigt werden. Die Frist hierzu ist allerdings erst der 31. Dezember 2022.

Unser Tipp: Nimm dennoch frühzeitig Kontakt mit deiner Steuerberatung auf. So kannst du sicherstellen, dass die Frist gewahrt ist und du von amtlichen Unannehmlichkeiten verschont bleibst. Außerdem könnt ihr gemeinsam den Zeitpunkt des Absendens der Endabrechnung und somit auch den Zeitpunkt einer etwaigen Rückzahlung steuern.

Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte? Muss ich die Hilfe dann zurückzahlen?

Das passiert in letzter Instanz, wenn du dich nicht meldest und untätig bleibst. Bei “Direktantragsstellung” wird dir nach Ablauf der Frist am 30. September 2022 eine Erinnerungsnachricht im digitalen Antragsmanagementsystem zugeleitet. Solltest du dich daraufhin nicht zurückmelden, werden die üblichen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen in Gang gesetzt. Diese reichen von Anhörung über die Aufhebung der Bewilligungsbescheides bis hin zur Rückforderung des gewährten Zuschussbetrags!

Unser Tipp: Lass die Frist auf keinen Fall untätig verstreichen. Reiche die Endabrechnung selbst dann ein, wenn du in finanziellen Schwierigkeiten steckst. Allem Anschein nach, lässt die zuständige Bewilligungsstelle mit sich reden, sodass du unmittelbar nach Erhalt des Schlussbescheids auf diese zugehen und deine Situation schildern kannst. Stundungen oder Ratenzahlungen sollen bei entsprechender wirtschaftlicher Lage möglich sein.


Weitere Informationen erhältst du hier auf der Seite des BMWK und des BMF

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