Einleitung
Vortragswerte werden vorrangig benötigt, wenn du unterjährig zu Lexware Office wechselst und die Werte, die außerhalb von Lexware Office abgerechnet wurden, noch nicht gemeldet wurden. Vortragswerte können beispielsweise Lohnsteuerbescheinigungen, Sonderzahlungen oder UV Jahresmeldungen (Meldegrund 92) betreffen.
In jedem dieser Bereiche sind Besonderheiten zu beachten. Deshalb findest du dazu ausführliche Informationen in den unten aufgeführten Artikeln.
❗️Wichtig: Trag nur Werte ein, die dein Unternehmen betreffen. Werte aus anderen Beschäftigungen in anderen Firmen spielen keine Rolle.
Welche Vortragswerte musst/kannst du in Lexware Office eintragen?
Klicke auf die einzelnen Begriffe, um den entsprechenden Hilfeartikel zu öffnen:
Vortragswerte für die Lohnsteuerbescheinigung
Vortragswerte für Einmalzahlungen
Vortragswerte für die UV Jahresmeldung
Wann muss ich welche Vortragswerte eintragen?
Vorrangig benötigt Lexware Office die Vortragswerte, wenn du unterjährig wechselst, z.B. die Werte zur Lohnsteuerbescheinigung und UV Jahresmeldung.
Vortragswerte zu Einmalzahlungen musst du nur dann eintragen, wenn es notwendig ist. Lexware Office erkennt das automatisch, wenn du beispielsweise eine Einmalzahlung einträgst und informiert dich im Zuge der Abrechnung, welche Vortragswerte zu Einmalzahlungen benötigt werden.