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Investitionszuschüsse und Investitionszulagen erfassen

So erfasst du Investitionszuschüsse und steuerfreie Investitionszulagen auf dem richtigen Konto in der Buchhaltung.

Verfasst von Diana

Bekommst du Fördergeld für eine Investition, hängt die Buchung davon ab, ob es ein steuerpflichtiger Investitionszuschuss oder eine steuerfreie Investitionszulage ist. Hier erfährst du, wie du beides unterscheidest und auf welchem Konto du die Einnahme erfasst.


Was sind Investitionszuschüsse?

Investitionszuschüsse sind Förderzahlungen von öffentlichen oder privaten Stellen, z.B. vom Bund, einem Bundesland oder einer Förderbank.

Du bekommst sie für einen bestimmten Zweck, z. B. für eine umweltfreundliche Maschine, eine moderne Heizung oder Werbung im Rahmen eines Stadtmarketings. Andere Bezeichnungen für Investitionszuschüsse sind Zuwendung, Beihilfe oder Subvention.

Für Investitionszuschüsse gilt:

  • Du musst den Zuschuss nicht zurückzahlen und keine Gegenleistung erbringen.

  • Der Zuschuss ist einkommensteuerpflichtig und erhöht deinen Gewinn.

  • Auf den Zuschuss fällt grundsätzlich keine Umsatzsteuer an.

Hinweis: Ein nachträglicher Preisnachlass wird nicht umsatzsteuerfrei, nur weil er als „Zuschuss“ bezeichnet wird. Erfasse Preisnachlässe weiterhin als Minderung des Einkaufspreises.


Was sind Investitionszulagen?

Investitionszulagen sind staatliche Zahlungen für gesetzlich genau festgelegte Investitionen. Anders als Investitionszuschüsse sind Investitionszulagen steuerfrei.

Für Investitionszulagen gilt:

  • Du beantragst die Investitionszulage vorab beim zuständigen Finanzamt.

  • Der Anspruch hängt von gesetzlichen Vorgaben ab, z. B. vom Fördergebiet und von der Art der Investition.

  • Die Investitionszulage gehört nicht zum steuerpflichtigen Gewinn.

Was musst du bei Investitionszulagen im Jahresabschluss beachten?

Investitionszulagen erhöhen in der Buchhaltung zunächst deinen Gewinn.

Für die Steuererklärung musst du die Investitionszulage wieder vom Gewinn abziehen, weil sie steuerfrei ist. Diese Korrektur passiert nicht automatisch. Wenn du eine Investitionszulage erfasst hast, sprich deshalb vor dem Jahresabschluss mit deiner Steuerberatung.


Investitionszuschuss oder Investitionszulage: die Unterschiede im Überblick

Investitionszuschuss

Investitionszulage

Geldgeber

öffentliche oder private Stellen

Staat

Antrag

beim jeweiligen Fördergeber

beim Finanzamt

Einkommensteuer

steuerpflichtig

steuerfrei

Umsatzsteuer

keine

keine


Auf welchem Konto erfasst du Investitionszuschüsse und Investitionszulagen?

Welches Konto du wählst, hängt von der Art der Förderung und von deinem Kontenrahmen ab (SKR03 oder SKR04).

Art der Förderung

Konto

SKR03

SKR04

Investitionszuschuss

Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)

2743

4975

Investitionszulage

Investitionszulagen (steuerfrei)

2744

4980


Wie erfasst du Zuschüsse, die nicht für eine Investition gezahlt werden?

Zuschüsse, die nicht für eine bestimmte Investition gezahlt werden, erfasst du nicht auf den Konten für Investitionszuschüsse oder Investitionszulagen. Dazu gehören z.B. allgemeine Überbrückungs- oder Soforthilfen. Wie du solche Zuschüsse erfasst, erklärt der Artikel Corona-Soforthilfe in der Buchhaltung erfassen.
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