Die Zeiten der konventionellen Prüfung mit Rechenmaschine, Bleistift und Papier sind vorbei. Jetzt werden die Daten elektronisch geprüft 💻
Dafür haben Finanzbeamte entsprechend den GoBD (Ziffer 165-167) drei Möglichkeiten für den Datenzugriff:
Unmittelbarer Datenzugriff (Z1)
Der Prüfer nimmt Einsicht in deine Lexware Office Daten und greift über einen von dir bereitgestellten Computer direkt auf Lexware Office zu. Dafür legst du ihn als neuen Benutzer in Lexware Office an. Prüfer fordern üblicherweise einen reinen Lesezugriff an. Bitte kontaktiere unseren Support, damit dein Lexware Office System für den Zeitraum der Prüfung in den Lesemodus versetzt wird. Achtung: Während der Prüfung kannst du Lexware Office nicht nutzen. Nach Abschluss der Prüfung gibst du uns erneut Bescheid und wir schalten dein System wieder in den gewohnten Schreibmodus.
Mittelbarer Datenzugriff (Z2)
Der Prüfer lässt sich von dir Auswertungen aus Lexware Office erstellen. Falls du einen Steuerberater hast, kann dieser für den Prüfer Auswertungen erstellen.
Datenträgerüberlassung (Z3)
Der Prüfer erhält die Lexware Office Daten auf einem Datenträger. Du kannst den Betriebsprüfer-Export (unter Einstellungen>Export) in Lexware Office erzeugen und herunterladen.
Gängige Begriffe für diesen maschinell auswertbaren Export deiner Buchhaltung sind Z3-Export, IDEA-Export und GDPdU-Export. Die Daten werden vom Prüfer mit einem eigenen Prüfprogramm ausgewertet.
Stichworte: § 147 AO, Abgabenordnung, GoBD, Z1-Zugriff, Z2-Zugriff, Z3-Zugriff, Betriebsprüfer-Export