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Wie erfasse ich eine Ausfuhrlieferung ins Drittland?

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Verfasst von Heike Schiner
Gestern aktualisiert

Mit dem Verkauf von Waren ins Drittland muss in der Regel zunächst eine Rechnung inklusive Umsatzsteuer gestellt und entsprechend gebucht werden.

​​Wie erstelle ich eine steuerlich besondere Rechnung?

Sie schreiben ihre Rechnungen nicht mit Lexware Office – dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

Erfassen Sie die Rechnung als Einnahme in der Belegerfassung. Wählen Sie als Art der Einnahme: Einnahme. Natürlich können Sie auch unsere Synonymsuche mit Begriffen wie z.B. Warenverkauf oder je nach Kontenart und Steuersatz - das Konto 4400/8400 verwenden.

Der Ausfuhrnachweis bzw. die Bestätigung liegt vor? Dann stornieren Sie bitte die ursprüngliche Rechnung bzw. Einnahme. Wurde für den betroffenen Zeitraum bereits eine Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt übermittelt? Dann übermitteln Sie den Zeitraum nochmals - hierbei handelt es sich dann um eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Erfassen Sie nun die steuerbefreite Rechnung über die Ausfuhrlieferung als Einnahme in der Belegerfassung.

Wählen Sie als Art der Einnahme: Ausfuhrlieferungen an Drittländer. Natürlich können Sie auch unsere Synonymsuche mit Begriffen wie z.B. Ausfuhr oder Export oder - je nach Kontenrahmen - das Konto 4120/8120 verwenden.

Hierbei handelt es sich um eine steuerfreie Lieferung, das Feld Steuer wird mit Keine vorbelegt.

Das macht Lexware Office:

Der Ausweis erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in der Position 43.

leoffice nimmt automatisch diese Buchung für Sie vor:

Stichwörter: Drittland,Bescheinigung,Nachweis,Drittländer,Lieferung,Export

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