Ja, auch als nicht-umsatzsteuerpflichtige Firma kannst du Lexware Office nutzen, wenn du grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit bist.
So nimmst du die Einstellung der Umsatzsteuerbefreiung in Lexware Office vor:
Wechsle in die Einstellungen (⚙️Zahnradsymbol) in den Bereich Allgemeine Einstellungen.
Wähle dort die Option "Umsatzsteuerbefreit". Falls du Kleinunternehmer bist, steht dir hier auch diese Auswahlmöglichkeit zur Verfügung.Den „Grund der Steuerbefreiung“ bzw. die steuerrechtliche Grundlage kannst du als Hinweistext direkt unter der Einstellung erfassen. So werden deine Rechnungen mit dem entsprechenden Grund der Steuerbefreiung ausgewiesen.
👉 Eine Einschränkung für die USt-Voranmeldungen ergibt sich bei einigen Umsätzen, die nach § 4 UStG umsatzsteuerbefreit sind und für die der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Diese Vorgänge sind im Zusammenspiel mit deiner Steuerberatung zu erfassen.
Entsprechend ist auch eine Aufteilung in abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuern aufgrund unterschiedlicher Arten von Umsätzen nicht möglich.
