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Die Elster-Positionen der USt-VA

Wie werden die Geschäftsvorfälle in Ihrer Voranmeldung berücksichtigt?

Verfasst von Diana
Gestern aktualisiert

Zeitpunkt des Ausweises in der USt-VA:

  • Bei Istversteuerung gehen Einnahmen zum Zahldatum in die UStVa ein.

  • Bei Sollversteuerung gehen Einnahmen zum Leistungsdatum in die UStVa ein. Hat der Einnahmenbeleg kein Leistungsdatum, dann wird das Belegdatum genutzt.

    Sonderfall: Bei der Sollversteuerung gilt auch das Prinzip der Mindest-Ist-Besteuerung, d.h. wenn das Zahldatum vor dem Leistungs-/ bzw. Belegdatum liegt, ist die Umsatzsteuer bereits zum Zahldatum abzuführen (siehe Mindest-Ist-Versteuerung).

  • Einnahmen aus Fremdleistungen §13b bzw. aus innergemeinschaftliche Lieferungen werden unabhängig von der Soll- oder Ist-Versteuerung nach dem Beleg- oder wenn vorhanden nach dem Leistungsdatum in der USt-VA berücksichtigt.

Beachten Sie, dass die Sonderregelung der Ist-Versteuerung, also das Pendent zur Soll-Versteuerung, lediglich die Einnahmen betrifft.

Die Ausgaben und deren Vorsteuer werden hiervon nicht berührt.

  • Für die Ausgaben gilt immer das Belegdatum, unabhängig von der Besteuerungsart (Soll- oder Ist-Versteuerung).

  • Auch Ausgaben für Fremdleistungen §13b bzw. innergemeinschaftliche Erwerbe werden werden nach Belegdatum in der USt-VA berücksichtigt.


Unter Welcher USt-VA-Position erfolgt der Ausweis?

Die Tabelle hilft Ihnen dabei zu erkennen, anhand welchen Datums eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung Einzug in die Umsatzsteuervoranmeldung einer Übermittlungsperiode (Monat/Quartal) findet.

USt-VA Position

ZM

Grundsätzlicher Ausweis zum Leistungs- bzw. Belegdatum, außer..

Umsatzsteuer (Einnahmen)

zu 19% USt

81

❌ Ist-Versteuerung

zu 7% USt

86

❌ Ist-Versteuerung

zu 5%/ 16% USt

35

❌ Ist-Versteuerung

Vorsteuer (Ausgabe)

zu 5%, 7%, 16% 19% VSt

66

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

62

Sonderfälle Einnahmen

Innergemeinschaftliche Lieferung

41

ja (L)

Ausfuhrlieferung an Drittländer

43

Innergemeinschaftlicher Fernverkauf/ Elektronische Dienstleistung

45

Bauleistung §13b

(Reverse Charge steuerfrei)

60

Fremdleistung §13b

(Reverse Charge steuerfrei)

21

ja (S)

Dienstleistungen an Drittländer

(Reverse Charge steuerfrei)

45

Abschlagsrechnung

81, 86

❌ Ist-Versteuerung

Abschlagsrechnung für innergemeinschaftliche Lieferung

41

ja (S)

§13b Abschlagsrechnung

60

Sonderfälle Ausgaben
(Reverse Charge)

Bauleistung §13b

84, 85, 67

Fremdleistung §13b

46, 47, 67

Fremdleistung §13b nicht EU

84, 85, 67

Innergemeinschaftlicher Erwerb zu 19%

89, 61

Innergemeinschaftlicher Erwerb zu 7%

93, 61

Innergemeinschaftlicher Erwerb zu 5%, 16%

95, 61

Legende:

  • ZM =Zusammenfassende Meldung

  • L= innergemeinschaftliche Lieferung

  • S= Sonstige (Dienst-)Leistung


One-Stop-Shop / Fernverkäufe - ELSTERN wie gewohnt!

Versteuern Sie Ihre innergemeinschaftlichen Fernverkäufe mit deutscher Umsatzsteuer, so wird dies automatisch in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt (Einnahmen 19% / 7%).

Verwenden Sie hingegen die Steuer des EU-Ziellandes so MUSS eine Meldung entweder über das OSS oder über eine separate Registrierung im EU-Zielland erfolgen. Eine Meldung über ELSTER ist nicht zulässig.


Was passiert bei USt-Positionen mit einem Null-Betrag?

In der Umsatzsteuer-Zahllast im Menü Buchhaltung/ Steuerliche Meldung können Sie leere Positionen ausblenden.

Beim Übermitteln der Werte an das Finanzamt gilt Folgendes:

  • Wurde eine Position im Voranmeldezeitraum nicht bebucht, dann wird die Position auch nicht an das Finanzamt übermittelt.

  • Ergibt sich rechnerisch bei einer Position 0,00 EUR, beispielsweise durch eine Rechnung und Gutschrift? Dann wird die Position mit Null-Betrag an das Finanzamt übermittelt. ​


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