Dies lösen Sie in Lexware Office ganz einfach über eine sogenannte Splittbuchung. Dabei teilen Sie den Gesamtbetrag manuell in den Nettowert (Wareneingang) und den Steueranteil (Vorsteuer) auf.
Wie das genau funktioniert, zeigen wir Ihnen hier.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Splittbuchung
Um eine Rechnung mit einem abweichenden Steuersatz zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
Beleg hochladen: Laden Sie die entsprechende Lieferantenrechnung in die Belegerfassung hoch.
Daten erfassen: Geben Sie die üblichen Belegdaten (Lieferant, Rechnungsnummer, Datum) ein.
Gesamtbetrag eingeben: Tragen Sie bei der "Gesamtbetrag" zunächst den vollen Bruttobetrag der Rechnung ein.
Funktion aktivieren: Klicken Sie auf die Option "Betrag aufteilen".
Aufteilung der Buchungskategorien
Sobald Sie die Aufteilung aktiviert haben, müssen Sie den Betrag in zwei separate Positionen splitten. Dies ist notwendig, damit Lexware Office die Steuer korrekt verbuchen kann, ohne einen automatischen Standard-Steuerschlüssel anzuwenden.
Position 1: Der Netto-Warenwert
Wählen Sie die Kategorie für die Ausgabe ein (z. B. Wareneinkauf).
Geben Sie den Nettobetrag der Rechnung ein.
Wählen Sie als Steuersatz "Keine" aus (damit hier keine automatische Steuer berechnet wird).
Position 2: Der Steueranteil
Wählen Sie als Kategorie "Gezahlte Vorsteuer".
Geben Sie den exakten Steuerbetrag ein, der auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Hier steht Ihnen als Steuersatz nur "Keine" zur Verfügung, da es sich bereits um den reinen Steuerwert handelt.
Rechenbeispiel zur Verdeutlichung
Hier sehen Sie, wie sich die Beträge zusammensetzen, wenn Sie eine Rechnung mit einem unüblichen Steuersatz von beispielsweise 10,7 % verbuchen möchten.
Szenario:
Brutto-Gesamtbetrag der Rechnung: 110,70 EUR
Darin enthaltener Nettowert: 100,00 EUR
Darin enthaltene Steuer (10,7 %): 10,70 EUR
So geben Sie dies in Lexware Office ein:
Gesamtbetrag: 110,70 EUR
Position 1 (Wareneingang): 100,00 EUR (Kategorie: Wareneingang, Steuersatz: "Keine")
Position 2 (Steuer): 10,70 EUR (Kategorie: Gezahlte Vorsteuer, Steuersatz: "Keine")
Durch dieses Vorgehen stellen Sie sicher, dass der Aufwand korrekt als Betriebsausgabe erfasst wird und die Vorsteuer in der richtigen Höhe in Ihre Umsatzsteuervoranmeldung einfließt.
So sieht das beispielhaft in der Belegerfassungsmaske aus:
Bitte beachten Sie:
Diese Vorgehensweise ist nicht bei einem Beleg mit ausländischer Vorsteuer anzuwenden.
Schauen Sie dazu bitte hier vorbei:
