Was ist der innergemeinschaftliche Erwerb?
Ein Innergemeinschaftlicher Erwerb (igE) ist umsatzsteuerpflichtig für den Erwerber.
Er erhält eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis, also eine "Nettorechnung".
Für diese muss er die Umsatzsteuer in seinem jeweiligen Land abführen. Gleichzeitig kann er hieraus wieder die Vorsteuer geltend machen. Das Vorgehen ist das selbe wie bei dem sog. Reverse-Charge-Verfahren.
💡 Gut zu Wissen: Einen innergemeinschaftlichen Erwerb kann es nur aus der Sicht des Erwerbs geben. Das Gegenstück aus der Sicht des Lieferanten sind die so genannten "innergemeinschaftlichen Lieferungen".
Man spricht von einem "innergemeinschaftlichen Erwerb", wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ein Gegenstand wird aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land geliefert.
Es findet also eine körperliche Warenbewegung von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen statt.
(Achtung: Schweiz oder Großbritannien sind z.B. keine EU-Länder)Der Erwerber erwirbt diesen Gegenstand für sein Unternehmen.
Der Lieferant ist ebenfalls ein Unternehmer. Die Lieferung erfolgt also im Rahmen seines Unternehmens.
⚠️ Achtung: Ein igE liegt nicht vor, wenn der Erwerber nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen.
⚠️ Achtung: Ein igE liegt nicht vor, wenn der Gesamtbetrag dieser Erwerbe die sog. Erwerbsschwelle von 12.500 € im Vorjahr nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Das ist jedoch optional für den Erwerber. Er kann die ihm erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Lieferanten verwenden. Damit verzichtet er auf diese Ausnahmeregelung und der Erwerb gilt dann als igE. An diesen Verzicht ist der Erwerber zwei Kalenderjahre gebunden.
Beispiel:
Sie erhalten eine Warenlieferung von einem Lieferanten aus Frankreich. Die Lieferung erfolgt nach Deutschland, dort ist auch der Sitz Ihres Unternehmens.
Dem Lieferanten haben Sie für das Geschäft Ihre USt-ID-Nummer mitgeteilt.
Die Rechnung enthält einen Hinweis auf Steuerfreiheit. Ebenfalls beinhaltet sie die USt-ID-Nummer des französischen Lieferanten.
Folge:
Es handelt sich aus Ihrer Sicht um einen innergemeinschaftlichen Erwerb.
Sie schulden als Erwerber die Umsatzsteuer in Deutschland, können diese aber gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.
💡 Gut zu Wissen: Es gibt noch einige Besonderheiten und Ausnahmen in diesem Thema. Mehr dazu finden Sie hier: Innergemeinschaftlicher Erwerb.
Im Zweifelsfall prüfen Sie am Besten in Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung, ob ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt.
Wie erfasse ich den innergemeinschaftlichen Erwerb als Ausgabe?
Laden Sie den Beleg in der Belegerfassung hoch.
Wählen Sie als Art der Ausgabe: Innergemeinschaftlicher Erwerb.
Da Sie beim innergemeinschaftlichen Erwerb die Umsatzsteuer abführen müssen und die Rechnung steuerfrei ausgestellt wurde muss der Steuersatz dem Einfuhrland entsprechen, in Ihrem Fall Deutschland. Das Feld Steuer wird mit 19% vorbelegt.
Erfassen Sie im Feld "Gesamtbetrag" den Nettobetrag, also den Betrag aus der Rechnung. Der Steuerbetrag wird nicht angezeigt, da die weitere Steuerberechnung programmintern erfolgt.
Das macht Lexware Office:
Der Ausweis erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in den Positionen 89, 90, 93 (Umsatzsteuer) und 61 (Vorsteuer):
Lexware Office nimmt automatisch diese Buchung für Sie vor: