So erfassen Sie den Beleg in Lexware Office
Um einen Beleg mit ausländischer Steuer korrekt zu verbuchen, nutzen Sie bitte den Bruttobetrag und verzichten auf die Auswahl eines Steuersatzes. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt wie folgt vor:
Beleg hochladen: Starten Sie die Belegerfassung und laden Sie Ihren ausländischen Beleg hoch.
Kategorie wählen: Ordnen Sie den Beleg der passenden Ausgabenkategorie zu (z. B. „Reisekosten“ oder „Kfz-Kosten“).
Bruttobetrag eintragen: Geben Sie den vollen Rechnungsbetrag in das Betragsfeld ein.
Beispiel:
Wenn die Rechnung 100,00 Euro Warenwert plus 20,00 Euro ausländische Steuer beträgt, tragen Sie 120,00 Euro ein.Steuersatz anpassen: Wählen Sie im Feld für die Steuer die Option „Keine“ aus.
Buchung abschließen: Speichern Sie den Beleg.
Das Ergebnis in Ihrer Buchhaltung:
Da Sie bei Steuer „Keine“ ausgewählt haben, wird der gesamte Bruttobetrag (im Beispiel 120,00 Euro) in voller Höhe als betriebliche Ausgabe verbucht. Es wird keine Vorsteuer gezogen.
Rückerstattung über das Vorsteuervergütungsverfahren
Wenn Sie regelmäßig geschäftliche Ausgaben im Ausland haben, besteht die Möglichkeit, die dort gezahlte Steuer zurückzufordern. Das Vorsteuervergütungsverfahren ermöglicht es Ihnen, ausländische Vorsteuerbeträge direkt bei der zuständigen Finanzbehörde geltend zu machen.
Dies ist ein separater Prozess und läuft nicht über die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung in Lexware Office.
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Steuerberatung oder informieren Sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern über die aktuellen Antragsfristen und Schwellenwerte.
Wenn Sie einen inländischen Lieferantenbeleg mit einem abweichenden Steuersatz verbuchen müssen, schauen Sie gerne einmal hier vorbei: