Mit dem Beleg-Alert stellen Sie sicher, dass keine nachträglich erfassten Belege oder Buchungen nach einem Monats-Export übersehen werden. Sie erhalten einen automatischen Hinweis im System, damit Sie diese Belege gebündelt exportieren und Ihrer Steuerkanzlei zur Verfügung stellen können.
Voraussetzungen für den Beleg-Alert
Ihr Lexware-Office-Account ist über den Steuerberater-Zugang erfolgreich mit dem Account Ihrer Steuerkanzlei verknüpft.
Sie nutzen den manuellen Export für Ihre Datenübertragung.
Ihre Steuerkanzlei führt die nachfolgenden Schritte zur Aktivierung direkt im Steuerkanzlei-Account durch.
Schritt für Schritt: Den Beleg-Alert im Steuerberater-Zugang einrichten
Geben Sie diese Anleitung an Ihre Steuerkanzlei weiter, damit diese die Exporteinstellungen für Sie vornehmen kann:
Öffnen Sie den Steuerkanzlei-Zugang und wählen Sie den entsprechenden Mandanten aus.
Navigieren Sie im Menü zu dem Bereich Export und klicken Sie auf den Menüpunkt Export-Auswahl.
Wählen Sie den gewünschten manuellen Export aus.
Setzen Sie ganz unten den Haken bei dem Feld "Ja, diesen Export als Steuerkanzlei-Empfehlung einstellen", um den Beleg-Alert zu aktivieren.
Klicken Sie auf den Button „Speichern“, um die Exporteinstellungen abzuschließen.
Wie werden nachträgliche Belege angezeigt?
Nach der erfolgreichen Aktivierung des Beleg-Alerts sehen Sie und Ihre Steuerkanzlei im Export-Bereich sofort einen entsprechenden Kasten für nachträglich erfasste Belege. Indem Sie auf "Beleg anzeigen und exportieren" klicken, werden entsprechend neue ZIP-Dateien für die jeweiligen Monate erzeugt.
👉 Wenn Ihre Steuerkanzlei DATEV nutzt, können Sie den Rechnungs- oder Buchungsdatenservice für die Datenübertragung verwenden.
Hierbei werden alle noch zu übertragenden Belege automatisch angezeigt – ganz ohne zusätzliche Einstellungen durch die Kanzlei.


