⌛ Die neue GuV-Benutzeroberfläche befindet sich derzeit in einer Testphase und ist vorerst nur einigen Kund:innen zugänglich.
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Testphase wird die Funktion schrittweise für alle Kund:innen ausgerollt.
Was ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses eines bilanzierenden Unternehmens.
Sie zeigt übersichtlich, wie sich der Gewinn und der Verlust eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres zusammensetzt. Während die Bilanz eine Momentaufnahme des Betriebsvermögens ist, stellt die GuV die reinen Erträge und Aufwendungen dar.
Im Detail: Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber. Aus deren Differenz setzt sich der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag zusammen.
Erträge: Erlöse oder Wertsteigerungen (z.B. Umsatzerlöse aus Verkäufen).
Aufwendungen: Kosten oder Wertminderungen (z.B. Materialkosten, Gehälter, Miete, Abschreibungen).
Gliederung der GuV
Zu Beginn erhalten Sie eine Schnellübersicht über Ihren Ertrag, Aufwand und das vorläufige Ergebnis. Falls Sie Ihre Buchhaltung bereits im zweiten Jahr bei uns führen, sehen Sie zusätzlich einen direkten Vergleich zum Vorjahr.
1. Das Betriebsergebnis:
Ermittelt wird das Betriebsergebnis durch die Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwendungen.
Erträge: Erlöse oder Wertsteigerungen (z.B. Umsatzerlöse aus Verkäufen).
Aufwendungen: Kosten oder Wertminderungen (z.B. Materialkosten, Gehälter, Miete, Abschreibungen).
Ausgenommen: Zins- und Steuerleistungen werden in einem Extraschritt berücksichtigt.
Das Betriebsergebnis wird auch EBIT genannt: "Earnings Before Interest and Taxes" = "Gewinn vor Zinsen und Steuern".
Das Betriebsergebnis zeigt, wie viel Gewinn das Unternehmen erwirtschaftet, ohne das dabei die Finanzierungs- oder Steuerbelastungen berücksichtigt werden.
2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit:
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) beschreibt eine Zwischengröße, die sich aus dem Betriebsergebnis und den Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen zusammensetzt.
Das EGT wird ermittelt, indem Zinserträge zum Betriebsergebnis addiert und Zinsaufwendungen davon abgezogen werden.
3. Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag
Abschließend werden auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit die Steuern – insbesondere Gewerbe- und Körperschaftsteuer – angerechnet oder davon abgezogen.
Das daraus entstehende Ergebnis ist entweder der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag
💡 Die Umsatzsteuer und die Vorsteuer gelten bei der Bilanzierung als durchlaufende Posten und werden daher nicht in der GuV berücksichtigt.
Der Jahresüberschuss ist der positive Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen eines Unternehmens in einem Geschäftsjahr. Man spricht auch vom "Gewinn nach Steuern".
Ein Jahresfehlbetrag ist das negative Ergebnis eines Geschäftsjahres, bei dem die Aufwendungen die Erträge übersteigen.
Gut zu wissen 📖:
Ein Jahresüberschuss wird als Teil des Eigenkapitals in der Bilanz ausgewiesen und erhöht dieses.
Er ist außerdem die Basis für den Bilanzgewinn, der durch Gewinnvorträge, Rücklagen und Steuern beeinflusst wird und später dann zur Ausschüttung oder Thesaurierung dient.
Der Jahresfehlbetrag mindert analog das Eigenkapital und den Bilanzgewinn.
GuV- Positionen nachvollziehbar bis zum Buchungskonto
In der GuV sind alle Positionen bis hin zum einzelnen Buchungskonto vollständig nachvollziehbar. Hier sind die offiziellen Buchungskonten hinterlegt. Die einzelnen Positionen und Konten lassen sich aufklappen.
GuV drucken und herunterladen
Sie können sowohl einzelne Konten und Positionen als auch die gesamte GuV drucken bzw. herunterladen:
👉 Einzelne Konten und Positionen exportieren:
Sie können die Belege bzw. Verbuchungen, die in eine Positionen eingeflossen sind, drucken:
Klappen Sie die gewünschte Position auf (1)
Wählen Se das gewünschte Konto aus (2).
Klicken Sie unten auf "In neuem Fenster öffnen" (3):
Die Übersicht kann nun über "Download" (4) gedruckt bzw. heruntergeladen werden:
Einige Positionen bündeln mehrere Buchungskonten. Wenn die gesamte Position gedruckt werden soll, muss der Vorgang für jedes einzelne Konto ausgeführt werden.
👉 Gesamte GuV drucken bzw. herunterladen
Über “Download” können Sie Ihre GuV bequem drucken bzw. als PDF herunterladen:
Berechnung der GuV-Werte
Wenn Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, werden die Erlöse und Aufwendungen mit ihren Nettowerten in der GuV dargestellt.
💡 Die Umsatzsteuer und die Vorsteuer gelten bei der Bilanzierung als durchlaufende Posten und werden daher nicht in der GuV berücksichtigt.
Nicht berücksichtigte Posten
Folgende Posten zählen nicht zu den Erlösen oder Aufwendungen in der GuV und werden daher nicht berücksichtigt:
Veränderungen auf Bestandskonten (z. B. Anlagenkäufe)
Veränderungen auf Finanzkonten (Kasse, Bank)
Durchlaufende Posten und Geldtransit
Forderungen und Verbindlichkeiten
Privatkonten (Privatentnahmen und Privateinlagen)
Ausweiszeitpunkt der Werte in der GuV
Grundlage für den Ausweis von Einnahmen und Ausgaben (Erlöse und Aufwendungen) ist das Belegdatum. Ist zusätzlich ein Leistungs- oder Lieferdatum vorhanden, ist dieses maßgeblich.
Beispiel für den Ausweiszeitpunkt
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie der Zeitpunkt des Ausweises in der GuV bestimmt wird.
Sie erstellen eine Rechnung am 07. September über 1.190,00 EUR (inkl. 19 % USt). Der Kunde bezahlt die Rechnung am 05. Oktober.
Der Nettobetrag der Einnahme wird berechnet (1.190,00 EUR / 1,19 = 1.000,00 EUR). Maßgeblich für den Ausweis in der GuV ist das Belegdatum (September), nicht der Zahlungseingang (Oktober).
Ergebnis: In der GuV für September wird ein Erlös von 1.000,00 EUR ausgewiesen. In der GuV für Oktober wird aus diesem Vorgang kein Erlös erfasst.
| September | Oktober |
Ausweis in der GuV | 1.000,00 € | 0,00 € |








