Mit einer Dauerfristverlängerung erhalten Sie einen Monat mehr Zeit, um Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) einzureichen und die fällige Steuer zu bezahlen.
Wichtige Begriffe einfach erklärt:
Dauerfristverlängerung: Diese ermöglicht es Ihnen, die Frist für Ihre monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung um genau einen Monat zu verlängern.
Sondervorauszahlung: Dies ist eine Vorauszahlung, die Sie (nur bei monatlicher Meldung der USt-VA) als Sicherheit für die gewährte Dauerfristverlängerung leisten. Sie wird am Ende des Jahres mit Ihrer letzten Umsatzsteuermeldung verrechnet. Quartalsmelder müssen in der Regel keine Sondervorauszahlung an das Finanzamt leisten.
Weitere Informationen zur Sondervorauszahlung und wie die spätere Verrechnung mit Ihrer Dezember-Meldung gelingt, erhalten Sie in unserem Artikel.
Anleitung: Verrechnung der Sondervorauszahlung.
Regulär muss die USt-VA bis zum 10. Tag des Folgemonats beim Finanzamt eingehen. Wenn Ihnen diese Frist zu knapp ist, können Sie über das ELSTER-Portal eine Dauerfristverlängerung beantragen.
Beispiel:
Reguläre Frist: Die USt-VA für Januar ist normalerweise am 10. Februar fällig.
Mit Dauerfristverlängerung: Die Abgabefrist für die Januar-Meldung verschiebt sich auf den 10. März.
Wie beantrage ich eine Dauerfristverlängerung?
Der Antrag für eine Dauerfristverlängerung kann nicht in Lexware Office gestellt werden, sondern direkt über ELSTER.
Gehen Sie wie folgt vor, um den Antrag auf Dauerfristverlängerung zu stellen:
1. Bei ELSTER anmelden: Rufen Sie ELSTER-Ihr Online Finanzamt auf. Öffnen Sie über das Menü "Mein ELSTER" und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Falls Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, erstellen Sie zuvor eines.
2. Formular auswählen: Navigieren Sie im Menü über „Formulare & Leistungen“ > „Alle Formulare“ zum Bereich „Umsatzsteuer“. Wählen Sie dort das passende Formular für Ihren aktuellen Meldezeitraum aus:
Dauerfristverlängerung: Für vierteljährliche Abgaben.
Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung: Für monatliche Abgaben.
3. Antragsjahr auswählen: Wählen Sie das Kalenderjahr, für das Sie den Antrag stellen möchten. Klicken Sie auf „Ohne Datenübernahme fortfahren“, falls Sie erstmalig einen Antrag über ELSTER stellen. Geben Sie die erforderlichen Unternehmensdaten und ggf. die Angaben zur Mitwirkung/Beratung ein.
4. Sondervorauszahlung erfassen (nur für monatliche Melder): Tragen Sie im Bereich „Anmeldung der Sondervorauszahlung“ im Feld 8 die Summe Ihrer Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres ein. ELSTER berechnet daraus automatisch die Sondervorauszahlung und zeigt den Betrag in Feld 9 an.
Weitere Informationen zur Sondervorauszahlung und wie die spätere Verrechnung mit Ihrer Dezember-Meldung gelingt, erhalten Sie in unserem Artikel.
Anleitung: Verrechnung der Sondervorauszahlung.
5. Antrag prüfen und absenden: Überprüfen Sie Ihre Eingaben, speichern Sie das Formular und senden Sie es ab.
💡 Hinweis: Die Dauerfristverlängerung gilt immer für ein Kalenderjahr und muss jährlich neu beantragt werden.
Gibt es eine Frist zur Beantragung einer Dauerfristverlängerung?
Ja, es gibt eine "Stichtags-Frist", bis wann der Antrag auf Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) beim Finanzamt gestellt werden sollte - je nachdem, ob Sie monatlich oder vierteljährlich melden müssen.
Die Fristen für den Antrag auf Dauerfristverlängerung im Überblick:
Wenn Sie monatlich melden müssen: der Antrag sollte spätestens bis zum 10. Februar 2026 beim Finanzamt eingehen.
Wenn Sie vierteljährlich melden: Dann lautet die Frist spätestens bis zum 10. April 2026.
Dauerfristverlängerung in Lexware Office hinterlegen
Sobald Ihr Antrag auf Dauerfristverlängerung vom Finanzamt bewilligt wurde, können Sie im Steuerliche Meldungen-Hub von Lexware Office können die Dauerfristverlängerung hinterlegen und Ihre individuelle Abgabefrist einsehen.
1. Steuerliche Meldungen öffnen: Über den Menüpunkt "Buchhaltung" können Sie die steuerlichen Meldungen aufrufen.
2. Einstellungen öffnen: Über der Übersicht Ihrer steuerlichen Meldungen befindet sich die Schaltfläche "Einstellungen". Klicken Sie darauf, um die Einstellungen zu öffnen.
3. Dauerfristverlängerung aktivieren: Aktivieren Sie den Schalter "Ja, ich habe eine Dauerfristverlängerung", damit die spätere Verrechnung der Sondervorauszahlung automatisch von Lexware Office vorgenommen werden kann.
Durch diese Einstellung aktualisiert sich dann auch die Abgabefrist, die Ihnen in Ihrer Dashboard-Übersicht zur Umsatzsteuer-Voranmeldung angezeigt wird.



