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Die Steuerkachel im Dashboard

Infos zur Steuerkachel im Dashboard

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Verfasst von Diana
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Mit den neuen steuerlichen Meldungen wurde auch die Steuerkachel im Dashboard optimiert.

✨Neben der neuen Optik, können Sie nun auch Ihre Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung im Blick behalten.


Steuerkachel ein- und ausblenden:

Damit Sie Ihre Steuerkachel im Dashboard sehen können, sind zunächst einige Einstellungen zu hinterlegen.

Sie können direkt im Dashboard auf "EINRICHTEN" klicken:

Alternativ können Sie die Einstellungen auch über den Reiter Buchhaltung Steuerliche Meldungen steuern. Oben rechts finden Sie die „Einstellungen“.

Hier lässt sich dann die Steuerkachel über "Kachel anzeigen" ein- oder ausblenden:

Damit die Steuerkachel auch die korrekten Werte anzeigt, sind die Einstellungen (Meldezeitraum und Zahlweise) zu den Umsatzsteuervoranmeldung einzurichten.

Falls Sie eine Dauerfristverlängerung haben, können Sie diese hierbei hinterlegen.

Speichern Sie diese Einstellungen im Anschluss ab.

Gut zu wissen: 💡

Ob Sie die Umsatzsteuervoranmeldung mit Lexware Office oder doch extern, z.B. mit Hilfe der Steuerberatung, melden, ist Ihnen überlassen.

Die Einstellungen führen zu keiner Pflicht zum Versand mit Lexware Office.

Für die Anzeige der Steuerkachel sind diese Einstellungen jedoch eine technische Voraussetzung.


Was zeigt die neue Steuerkachel?

In der neuen Steuerkachel sehen Sie zunächst die aktuelle Meldung mit der Zahllast bzw. dem Überschuss (Erstattung). Aktuell bedeutet in diesem Fall der Meldezeitraum, der laut Abgabefrist derzeit abgegeben werden muss.

Sollten Sie als Meldezeitraum "Quartal" eingestellt haben wird Ihnen das aktuell abzugebende Quartal eingespielt. Falls Sie eine Dauerfristverlängerung hinterlegt haben erscheint Ihnen die angepasste Abgabefrist.

Sollte die Abgabefrist abgelaufen und keine Meldung im System registriert worden sein erhält die Steuerkachel ein Warnhinweis ⚠️:

Außerdem sehen Sie bereits eine Vorschau auf die nächste Meldung.

Ebenfalls mit Zahllast/Überschuss und der individuellen Frist.

Die Anzeige stellt sich auf die nächste Meldung um, sobald die Abgabefrist erreicht wurde. Das bedeutet, die Anzeige wird über die Abgabefrist gesteuert und nicht anhand der tatsächlichen Übermittlung.

Ein Beispiel:

Die Abgabefrist für Q2 ist am 10.07.2025. Die Abgabefrist für Q3 ist am 10.10.2025. Unter der "Aktuellen Meldung" wird bis zum 10.10.2025 die Meldung Q2 angezeigt. Sie ändert sich nach dem 10.10.2025 auf Q3.

Hinweis: Bei eingestellter Dauerfristverlängerung verschieben sich die Abgabefristen, und somit auch die "aktuelle Meldung" um einen Monat.


Ich melde über meine Steuerberatung. Ich möchte keine Erinnerung sehen.

Sollte die Abgabefrist abgelaufen und keine Meldung im System registriert worden sein erhält die Steuerkachel folgende Warnhinweis:

Falls Sie mit Ihrer Steuerberatung melden und diese Erinnerung nicht sehen möchten, können Sie diese wie folgt ausschalten:

Gehen Sie über das Zahnradsymbol auf "Allgemeine Einstellungen".

Scrollen Sie runter bis zu Steuerkanzlei und wählen Sie "Ich habe einen Steuerberater/eine Steuerberaterin" (1). Hier können Sie dann im zweiten Schritt die "Umsatzsteuervoranmeldung" auswählen (2). Speichern Sie die Einstellung ab (3).

Danach sollte die Kachel ohne Warnhinweis angezeigt werden:

Hat dies Ihre Frage beantwortet?