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Änderungen des Kontenrahmens 2026

Alles Wichtige zur Anpassung der Konten und Kategorien in Lexware Office

Verfasst von Diana
In der letzten Stunde aktualisiert

Ab dem 1. Januar 2026 gelten die neuen Standardkontenrahmen (SKR). Lexware Office hat die Konten und Kategorien bereits automatisch für Sie angepasst – eine manuelle Umstellung ist nicht erforderlich. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was sich konkret ändert und was Sie in Ausnahmefällen beachten sollten.


Was sich ändert – ein Überblick

Traditionell zum Jahreswechsel veröffentlicht DATEV die aktualisierten Standardkontenrahmen, darunter auch die SKR03 und SKR04.

Die Anpassungen 2026 gehen weiter als in den Vorjahren: Erstmals werden auch Konten entfernt, die Lexware Office aktiv genutzt hat. Ab dem 1. Januar 2026 können diese Konten in DATEV weder verwendet noch importiert werden.

Um die reibungslose Zusammenarbeit mit DATEV und Ihrem Steuerberater sicherzustellen, hat Lexware Office folgende Änderungen vorgenommen:

  • Kontenbezeichnungen für Privatentnahme/-einlage wurden angepasst

  • Kategorien für Mahngebühren, Darlehensgebühren und Zinsen/Gebühren wurden ausgeblendet. Die Kategorie Kontoführung/Kartengebühr wird umbenannt in Nebenkosten des Geldverkehrs.

  • Die Kategorie „Patent- und Lizenzverträge" entfällt

  • Neue Konten für Kleinunternehmer-Einnahmen wurden eingeführt

Die Details zu jeder Änderung finden Sie in den folgenden Abschnitten.


Neue Kontenbezeichnungen für Privatentnahme und Privateinlage

Die Bezeichnungen der Teilhafter-Konten wurden aktualisiert, um der aktuellen DATEV-Nomenklatur zu entsprechen. Die Kategorien selbst bleiben erhalten und sind weiterhin wie gewohnt nutzbar.

  • Konto 1900 (SKR 03) / 2500 (SKR 04): Die bisherige Bezeichnung „Privatentnahmen (Teilhafter)“ ändert sich in „Auszahlungen allgemein (Teilhafter), Fremdkapital“.

    Die zugehörige Kategorie „Entnahmen Kommanditisten“ bleibt für Sie unverändert erhalten.

  • Konto 1990 (SKR 03) / 2580 (SKR 04): Die bisherige Bezeichnung „Privateinlagen (Teilhafter)“ ändert sich in „Einzahlungen (Teilhafter), Fremdkapital“.

    Die Kategorie „Einlagen Kommanditisten“ bleibt ebenfalls bestehen.

SKR O3

SKR 04

alte Kontenbezeichnung

neue Kontenbezeichnung

1900

2500

Privatentnahmen (Teilhafter)

Auszahlungen allgemein (Teilhafter), Fremdkapital

1990

2580

Privateinlagen (Teilhafter)

Einzahlungen (Teilhafter), Fremdkapital


Änderungen bei der Verbuchung von Gebühren sowie Einführung der Kategorie "Nebenkosten des Geldverkehrs"

Das Konto „Sonstige Aufwendungen unregelmäßig" (2309/6969, SKR 03/04) wird von DATEV künftig als „freies Konto" geführt und ist nicht mehr explizit im SKR enthalten. Daraus ergeben sich folgende Änderungen an unseren Kategorien bzw. Konten:

Diese Kategorien werden ausgeblendet:

  • Die Kategorie Mahngebühren
    (Konto 2309 / 6969 (SKR 03/04) - Sonstige Aufwendungen unregelmäßig)

  • Die Kategorie Darlehensgebühren
    (Konto 4970/6855 (SKR 03/04) Nebenkosten des Geldverkehrs)

  • Die Kategorie Zinsen/Gebühren
    (Konto 4970/6855 (SKR 03/04) Nebenkosten des Geldverkehrs)

Hinweis: Ausgeblendete Kategorien können in der Belegerfassung, im Banking und in der Kasse nicht mehr ausgewählt werden. Bestehende Buchungen auf diesen Konten bleiben unverändert erhalten.

Was sich stattdessen ändert:

  • Die Kategorie Kontoführung/Kartengebühr wird umbenannt in Nebenkosten des Geldverkehrs . Dadurch wird das Konto 4970/6855 (SKR 03/04) "Nebenkosten des Geldverkehrs" bebucht.

  • Der Differenzgrund Mahngebühren (im Banking) wird ab sofort automatisch auf die umbenannte Kategorie Nebenkosten des Geldverkehrs (Konto 4970/6855 SKR 03/04) gebucht.


Wegfall der Kategorie "Patent- und Lizenzverträge"

Die Kategorie Patent- und Lizenzverträge wird ausgeblendet. Die zugehörigen Konten sind damit nicht mehr direkt auswählbar:

  • 8570 / 4570 (SKR 03/04) – Provision, sonstige Erträge

  • 8579 / 4579 (SKR 03/04) – Provision, sonstige Erträge 19 % USt

  • Das Konto 8576 / 4576 (SKR 03/04) – Provision, sonstige Erträge 7 % USt – wird aus buchungstechnischen Gründen weiterhin genutzt.

Hinweis: "Ausblenden einer Kategorie" bedeutet, dass diese nicht mehr als "auswählbare Kategorie" in der Belegerfassung, im Banking oder in der Kasse angezeigt wird

Die neue Heimat für Provisionsumsätze: Die bisherige Kategorie Provision/Courtage wird umbenannt in Provisionsumsätze und umfasst nun folgende Konten:

  • 8510 / 4560 (SKR 03/04) – Provisionsumsätze

  • 8519 / 4569 (SKR 03/04) – Provisionsumsätze 19 % USt

  • 8576 / 4576 (SKR 03/04) – Provision, sonstige Erträge 7 % USt


Neue Konten für Einnahmen als Kleinunternehmer

Für Einnahmen als Kleinunternehmer sehen die aktuellen SKR neue Konten vor. Lexware Office stellt die Verbuchung automatisch zum Jahreswechsel um – Sie müssen nichts manuell anpassen.

Umbenennung der bisherigen Kategorien/ Konten:

  • Umbenennung der bisherigen Kategorie “Einnahmen als Kleinunternehmer“ in “Einnahmen als Kleinunternehmer (bis 2025)”

  • Umbenennung des bisherigen Kontos - 8195 / 4185 (SKR 03/04) -
    “Erlöse Kleinunternehmer § 19 UStG” in “Erlöse Kleinunternehmer § 19 UStG a.F.”


Einführung der neuen Kategorien/Konten:

  • Neues Konto für Erlöse als Kleinunternehmer: 8192 / 4184 (SKR 03/04)
    - Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG

  • Das neue Konto ist über die Kategorie “Einnahmen als Kleinunternehmer“ bebuchbar.

  • Neues Konto für Erlösschmälerungen (Skonto) als Kleinunternehmer:
    8707 / 4707 (SKR 03/04) - Erlösschmälerungen für steuerfreie Umsätze nach § 19 Abs. 1UStG

Verbuchung von laufenden Ausgangsrechnungen und Rechnungskorrekturen

Die Verbuchung von laufenden Ausgangsrechnungen und Rechnungskorrekturen in diesem Zusammenhang richtet sich nach einem zeitlichen Stichtag. Beachten Sie beim Jahreswechsel folgende Systematik:

Welches Konto wird wann gebucht?

Zeitraum

Einnahmenkonto

Erlösminderungskonto
(z.B. für die Skonto-Verbuchung)

Bis einschließlich 2025

8195 / 4185

Erlöse Kleinunternehmer § 19 UStG a.F.

8700 / 4700

Erlösschmälerungen

Ab 2026

8195 / 4185 (SKR 03/04)


Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG

8707 / 4707 (SKR 03/04)

Erlösschmälerungen für steuerfreie Umsätze nach § 19 Abs. 1UStG (z.B. für die Skonto-Verbuchung)

Rechnungskorrektur über den Jahreswechsel – was Sie beachten sollten

Wenn Sie eine Rechnungskorrektur für eine Rechnung aus 2025 erst im Jahr 2026 ausstellen, kann es zu einer abweichenden Kontenbuchung kommen. Das liegt daran, dass Rechnungskorrekturen grundsätzlich mit dem Belegdatum der Korrektur gebucht werden – nicht mit dem Leistungsdatum der Originalrechnung.

Das bedeutet konkret:

Der automatische Auswahlmechanismus für das Konto (z.B. altes Konto 4185 vs. neues Konto 4184) greift anhand des Belegdatums. Eine Rechnungskorrektur mit Datum Januar 2026 landet damit auf dem neuen Konto – auch wenn die ursprüngliche Rechnung aus Dezember 2025 stammt.

Beispiel:

Eine Rechnung vom 01.12.2025 über 100 € wurde auf Konto 8195 / 4185 „Erlöse Kleinunternehmer § 19 UStG a.F." gebucht.

Im Januar 2026 wird eine Rechnungskorrektur über 50 € ausgestellt. Diese Korrektur wird mit Belegdatum Januar 2026 auf das neue Konto 8707 / 4707 gebucht.

Mögliche Lösung:

Wenn Sie die Korrektur auf demselben Konto wie die Originalrechnung buchen möchten, können Sie das Belegdatum der Rechnungskorrektur auf ein Datum vor dem 01.01.2026 setzen.

Wichtig: Eine Rechnungskorrektur muss nicht zwingend in dieselbe Periode wie die zugehörige Rechnung fallen. Verschiedene Perioden können unterschiedliche Erlöskonten bedeuten. Im Zweifelsfall sprechen Sie den Vorgang mit Ihrer Steuerberatung ab.

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