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Versorgungswerke

Verfasst von Lexware Office Support
Vor über einem Monat aktualisiert

Versorgungswerke sind besondere Einrichtungen, die für bestimmte freie Berufe in Deutschland die Funktion der Rentenversicherung übernehmen. Während die meisten Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben einige Berufsgruppen ihre eigenen Versorgungswerke, die sowohl die Altersvorsorge als auch die Berufsunfähigkeitsvorsorge abdecken. Diese Einrichtungen sind eigenständig, bieten aber ähnliche Sicherheiten und Vorteile wie die gesetzliche Rentenversicherung.

☝️ Wichtiger Hinweis

Lexware Office versendet keine SV-Meldungen an die Versorgungswerke!

Die entsprechenden An- und Abmeldungen sowie die monatliche Beitragserhebung müssen von Ihnen selbst über das SV-Meldeportal an das jeweilige Versorgungswerk gesendet werden.

Häufige Fragen zu Versorgungswerke

Welche Berufsgruppen können über Versorgungswerke rentenversichert?

Folgende Berufsgruppen, können unter anderem in Versorgungswerke rentenversichert:

Medizinische Berufe:

  • Ärzte

  • Zahnärzte

  • Apotheker

  • Psychotherapeuten

  • Tierärzte

Rechts- und Finanzberufe:

  • Rechtsanwälte

  • Notare

  • Steuerberater

  • Wirtschaftsprüfer

  • Patentanwälte

Bau- und Planungsberufe:

  • Architekten

  • Ingenieure

Ist die Versicherung bei einem Versorgungswerk optional?

Ja, die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist freiwillig. Wenn Ihre Mitarbeiter:innen in einem der oben genannten Berufe tätig sind, können sie sich in einem entsprechenden Versorgungswerk für die Rentenversicherung anmelden.

Muss ich meine Mitarbeiter:in bei einem Versorgungswerk anmelden?

Die Beantragung einer Mitgliedschaft bei einem entsprechenden Versorgungswerk obliegt den Mitarbeiter:innen selbst. Als Arbeitgeber:in übermitteln Sie lediglich die SV-Meldungen (An- und Abmeldungen) mit der zugehörigen Mitgliedsnummer des Mitarbeiters an das zuständige Versorgungswerk über das SV-Meldeportal.

Was bedeutet das für die Lohnabrechnung?

Sie zahlen die Arbeitgeberanteile der Rentenversicherungsbeiträge direkt an den/die Mitarbeiter:in aus. Diese sind anschließend selbst dafür verantwortlich, die Beiträge an das jeweilige Versorgungswerk abzuführen.

Was muss ich als Arbeitgeber:in tun?

Ganz wichtig: Lassen Sie sich von Ihrem / Ihrer Mitarbeiter:in einen Befreiungsnachweis von der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Mitgliedsnummer beim Versorgungswerk vorlegen.

  • Einmalig: Bei Eintritt und Austritt der betreffenden Mitarbeiter:innen übermitteln Sie die SV-Meldungen (An- und Abmeldungen) an das zuständige Versorgungswerk über das SV-Meldeportal.

  • Monatlich: Nach jeder Lohnabrechnung muss die monatliche Beitragserhebung über das SV-Meldeportal an das entsprechende Versorgungswerk gesendet werden.

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